Nicht kaufen

Kein Geschenk: Wann sind Gadgets illegale Spionagegeräte?

Blumen­töpfe mit Mikro, Wand­uhren und Trink­fla­schen mit Kamera oder Spar­schweine mit Nacht­sicht­gerät: Wer im Netz solche Gadgets findet und für ein witziges Weih­nachts­geschenk hält, liegt voll daneben.
Von dpa /

Die interaktive Spielzeugpuppe Cayla Die interaktive Spielzeugpuppe "Cayla" wurde 2018 von der BNetzA verboten, weil sie Gespräche aufzeichnete und weiterleitete.
picture alliance / Roland Weihrauch/dpa
Geräte, die für unbe­merkte Aufnahmen beson­ders geeignet oder gar bestimmt sind, sind hier­zulande illegal, warnt die Bundes­netz­agentur.

Aber nicht immer ist ein verbo­tenes Gadget so einfach zu erkennen wie das nacht­aktive, spio­nie­rende Spar­schwein.

Versteckte Kameras mit Netz­anschluss sind verboten

Die interaktive Spielzeugpuppe Cayla Die interaktive Spielzeugpuppe "Cayla" wurde 2018 von der BNetzA verboten, weil sie Gespräche aufzeichnete und weiterleitete.
picture alliance / Roland Weihrauch/dpa
Auch smarte Brillen mit Foto- und Video­funk­tion könnten etwa illegal sein, wenn bei ihnen keine wahr­nehm­baren opti­schen oder akus­tischen Signale ausrei­chend auf eine Aufnah­mesi­tua­tion aufmerksam machen.

Zudem seien Gadgets mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbe­merkt Aufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Blue­tooth an andere Empfangs­geräte über­tragen können, in Deutsch­land verboten.

Die Bundes­netz­agentur infor­miert auf ihren Webseiten detail­liert über verbo­tene Geräte und die von ihnen ausge­henden Gefahren. Bei Unklar­heiten, ob ein bestimmtes Gerät verboten ist, kann man sich auch per Mail (spio­nage­geraete@bnetza.de) oder tele­fonisch (0228/141516) an die Behörde wenden (montags bis frei­tags von 9.00 bis 12.00 Uhr).

Ob Computer, Handy oder Tablet - auf vielen elektroni­schen Helfern sammeln sich viele wich­tige persön­liche Daten an. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich schützen können.

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