Urteil: WhatsApp muss AGB auf Deutsch übersetzen
Urteil: WhatsApp muss AGB auf Deutsch übersetzen
Bild: Whatsapp / Montage: teltarif
6397 Wörter auf zehn DIN-A4-Seiten - das ist der Umfang der allgemeinen Geschäftsbedingungen
und der Datenschutzhinweise von WhatsApp. Wollen Nutzer den Dienst verwenden, müssen sie den
AGB zustimmen. Allerdings sind diese auf der deutschen Webseite nur in englischer Sprache zu lesen. Wer
nicht gut Englisch spricht, hat es somit schwer, die etlichen in den AGB eingeschlossenen Freigaben
zu verstehen. Und diese haben es in sich: WhatsApp behält sich das Recht vor, die Telefonkontakte
des Nutzers zu durchsuchen und seine Status-Texte für geschäftliche Zwecke zu verwenden. Zudem können die
gesammelten Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden, sollte WhatsApp sich mit diesen
zusammenschließen.
Urteil: WhatsApp muss AGB auf Deutsch übersetzen
Bild: Whatsapp / Montage: teltarif
Deutsche Nutzer, die der englischen Sprache nicht mächtig sind, sind somit benachteiligt. Doch das soll
sich ändern: Laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. 5 U 156/14), das der
Süddeutschen Zeitung vorliegt, wurde WhatsApp dazu verpflichtet, die AGB auf der deutschen Webseite auch in deutscher
Sprache verfügbar zu machen. Tun sie dies nicht, droht dem zu Facebook gehörenden Messenger ein Ordnungsgeld
von bis zu 250 000 Euro.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), da diese der Meinung war, dass juristisches Englisch in Deutschland nicht verbreitet sei. Nutzern seien "sehr, sehr vielen Klauseln ausgesetzt", die aufgrund der Fremdsprache nur schwer verständlich seien. Das Berliner Kammergericht gab der Verbraucherzentrale Bundesverband Recht und nannte die auf Englisch verfassten AGB von WhatsApp "intransparent" und "benachteiligend" für deutsche Kunden.
Bereits vor zwei Jahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen WhatsApp geklagt und gewonnen. Die Facebook-Tochter legte allerdings Berufung ein. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil hat das Kammergericht Berlin nicht zugelassen. WhatsApp kann aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof einlegen.
Kritik an Kontaktmöglichkeiten
Auch an den Kontaktmöglichkeiten, die WhatsApp seinen Nutzern zur Verfügung stellt, hatte das Gericht etwas auszusetzen. Das Unternehmen biete seinen Kunden lediglich eine E-Mail-Adresse an, was gegen das Telemediengesetz verstoße. Denn dieses legt fest, dass Anbieter ihren Kunden neben einer E-Mail-Adresse noch eine weitere Kontaktmöglichkeit zur direkten Kommunikation zur Verfügung stellen müssen. Dies kann eine Telefonnummer, aber auch ein Kontaktformular sein. Links auf die Unternehmensseiten bei Twitter und Facebook würden hingegen nicht ausreichen, so das Gericht.