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Reform öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Beteiligung startet

Vorschläge zur Reform von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio wurden erar­beitet. Bis zum 14. Januar können Anmer­kungen einge­reicht werden.
Von dpa /

Die Bundes­länder haben Vorschläge zur Reform von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio erar­beitet und starten dazu jetzt die öffent­liche Online-Betei­ligung. Rund zwei Monate - bis zum 14. Januar 2022 - können Anmer­kungen und Stel­lung­nahmen einge­reicht werden, wie die für die Rund­funk­kom­mis­sion der Länder feder­füh­rend zustän­dige Staats­kanzlei Rhein­land-Pfalz heute zum Start mitteilte.

In Deutsch­land legen die Bundes­länder in Staats­ver­trägen den Rahmen und die Orga­nisa­tions­struktur für den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk fest. Um redak­tio­nelle Programm­inhalte selbst geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst - mit Blick auf im Grund­gesetz veran­kerte Pres­sefrei­heit.

Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks anpassen

Die Länder wollen davon abrücken, von vornherein festzulegen, dass die Spartensender von ARD und ZDF als fortlaufendes Fernsehprogramm ausgestrahlt werden müssen Die Länder wollen davon abrücken, von vornherein
festzulegen, dass die Spartensender von ARD und ZDF als fortlaufendes
Fernsehprogramm ausgestrahlt werden müssen
Bild: Bild: picture alliance / dpa | Soeren Stache
Bei dem Reform­schritt geht es nicht um den Rund­funk­bei­trag, den Haus­halte monat­lich zahlen - das Thema Finan­zie­rung wird in einem späteren Reform­schritt kommen. Die Länder wollen zunächst die Struktur und den Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks etwa daran anpassen, dass die Medi­ennut­zung im Internet abseits des klas­sischen TV- und Radio-Programms steigt. Die Sender bauen ihre Media­theken und ihre digi­talen Ange­bote derzeit verstärkt aus. Dahinter steckt auch das Bestreben, mehr jüngere Leute zu errei­chen.

Ein wich­tiger Punkt in dem Diskus­sions­ent­wurf für den Medi­enstaats­ver­trag: Die Länder wollen davon abrü­cken, von vorn­herein fest­zulegen, dass die Spar­ten­sender von ARD und ZDF als fort­lau­fendes Fern­seh­pro­gramm ausge­strahlt werden müssen. Die Sender sollen selbst darüber entscheiden können, wie das Programm gezeigt wird. Zum Beispiel könnte so ein Angebot ins Netz abwan­dern. Auch über eine Einstel­lung von Spar­ten­pro­grammen sollen gemäß Vorschlag die Sender mit Betei­ligung von Gremien feder­füh­rend entschieden können. So soll mehr Flexi­bilität in das System gebracht werden.

"Der öffent­lich-recht­liche Rund­funk muss mehr sein als nur Radio & TV."

Die Bundes­länder wollen im Staats­ver­trag dazu auch weiterhin veran­kern, dass das ARD-Programm Das Erste, das Haupt­pro­gramm des ZDF, die dritten Fern­seh­pro­gramme der ARD-Anstalten sowie die gemein­samen Programme Arte und 3sat als fort­lau­fende Ange­bote im TV gezeigt werden. Bislang galt das auch für diese Spar­ten­sender, hier will man laut Diskus­sions­vor­schlag flexi­bler werden: Tages­schau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One.

Die Koor­dina­torin der Rund­funk­kom­mis­sion der Länder und rhein­land-pfäl­zische Medi­enstaats­sekre­tärin Heike Raab sagte zum Start der Online-Betei­ligung: "Der öffent­lich-recht­liche Rund­funk muss mehr sein als nur Radio und Fern­sehen. Er muss die Nutze­rinnen und Nutzer in der digi­talen Medi­enwelt dort errei­chen, wo sie sind." Es gehe den Ländern darum, dies zu flexi­bili­sieren, indem Infor­mation, Bildung, Kultur und Unter­hal­tung mit öffent­lich-recht­lichem Profil auf allen Verbrei­tungs­wegen empfangen werden können.

Einem Urteil zufolge müssen Mieter für Kabel-TV-Anschluss zahlen. Details zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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