Zustimmung

Weg für Medienstaatsvertrag frei - letzter Landtag stimmt zu

Der Landtag in Meck­len­burg-Vorpom­mern hat zuge­stimmt. Nun kann der neue Medi­enstaats­ver­trag mit Regeln für Rund­funk und Online-Platt­formen in Kraft treten.
Von dpa /

Eine Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern Eine Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern
Bild: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Der neue Medi­enstaats­ver­trag in Deutsch­land mit Regeln für Rund­funk und Online-Platt­formen kann in Kraft treten. Als letztes Bundes­land stimmte der Landtag in Meck­len­burg-Vorpom­mern heute zu.

Der Medi­enstaats­ver­trag [Link entfernt] soll den seit 1991 geltenden Rund­funk­staats­ver­trag ersetzen, der die Regeln für den Rund­funk fest­legt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Platt­formen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Inter­net­zugang und Benut­zer­ober­flä­chen, sowie für soziale Medien und Platt­formen wie Such­maschinen, die Medi­enin­halte bereit­stellen, sie aber nicht selbst produ­zieren.

Die Medi­enwelt hat sich in den vergan­genen Jahr­zehnten stark verän­dert, mit der digi­talen Trans­for­mation haben diese Akteure eine größer werdende Bedeu­tung bekommen - als soge­nannte Türöffner von Medi­enin­halten.

Medi­enin­halte sollen gleich­berech­tigt zugäng­lich werden

Eine Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern Eine Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern
Bild: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Zu den Regeln zählt dann zum Beispiel dies: Internet-Platt­formen sollen trans­parent machen, nach welchen Algo­rithmen sie Medi­enin­halte zeigen. Mit dem neuen Medi­enstaats­ver­trag wollen die Bundes­länder errei­chen, dass Inhalte gleich­berech­tigt zugäng­lich sind. Platt­formen dürfen also bestimmte Inhalte nicht ohne gerecht­fer­tigten Grund in den Hinter­grund rücken.

Der Medi­enstaats­ver­trag regelt nicht die Höhe des Rund­funk­bei­trags, das ist in einem anderen Staats­ver­trag fest­gelegt. Darüber wird der Landtag Meck­len­burg-Vorpom­merns nach bishe­riger Planung voraus­sicht­lich im Dezember entscheiden.

Für den Fall, dass Sachsen-Anhalt der Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags nicht zustimmt, erwartet Medi­enstaats­sekre­tärin Heike Raab, dass die Rund­funk­anstalten klagen werden. Die Inten­danten mehrerer ARD-Anstalten haben bereits zuvor ange­kün­digt, dass sie diesen Weg wählen würden. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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