Nach Werbe-Verbot: Vodafone erlaubt P2P in allen Red-Tarifen
Vodafone: P2P in Red-Tarifen künftig erlaubt
Bild: teltarif.de
Das Landgericht Düsseldorf hat dem Mobilfunk-Netzbetreiber Vodafone - wie berichtet - die Verwendung des Werbe-Slogans "Ideal zum
grenzenlosen Telefonieren und Surfen" untersagt, wenn der Anbieter gleichzeitig die
Nutzung von P2P im Kleingedruckten ausschließt. Vorangegangen war eine Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
teltarif.de hat bei Vodafone nachgefragt: Kann man die Kritik in Düsseldorf nachvollziehen? Und will man das kritisierte Verhalten ändern?
Vodafone: Werden P2P-Einschränkung in allen Red-Tarifen aufheben
Vodafone: P2P in Red-Tarifen künftig erlaubt
Bild: teltarif.de
Die Überraschung: "Unabhängig von dem aktuellen Gerichtsurteil wird Vodafone die
Einschränkung der P2P-Nutzung in seinen Red-Smartphone-Tarifen aufheben", schreibt uns
Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken. "In den kommenden Wochen werden wir hierfür die
Vertrags-Unterlagen und AGB anpassen. Werbemittel, die bereits in den Shops liegen, werden nach und
nach ausgetauscht."
Technisch sei die Nutzung schon immer möglich gewesen, sagt Höpken. Nun werde man diese Nutzung auch vertraglich gestatten.
Vodafone prüft dennoch Rechtsmittel gegen das Urteil
Allerdings hält man das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts dennoch für falsch: "Wir sind der Meinung, dass das Landgericht Düsseldorf mit seinem Urteil falsch liegt, da unter 'Surfen' der Aufruf von Internetseiten mittels eines Browsers zu verstehen ist."
Dies sei jedoch "mit allen Datenflat-Tarifen ohne Einschränkung möglich, weshalb die beanstandete Werbung nicht rechtswidrig sein kann". Höpken: "Wir prüfen daher die Möglichkeit, Berufung einzulegen."
Was sagen die anderen Mobilfunker?
Wie berichtet, hatte der vzbv ebenso die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, o2 und E-Plus kritisiert, da auch diese unter anderem Peer-to-Peer-Dienste entweder generell oder in bestimmten Tarifen ausschließen würden. Dies sei eine Beeinträchtigung der Netzneutralität, kritisieren die Verbraucherschützer. Wir haben auch hier nachgefragt: Plant man eine Veränderung bei den Tarifen oder deren Bewerbung?
E-Plus und o2 einig: Urteil betrifft uns nicht
"Wir sehen keinen Anlass, etwas zu ändern, weil wir für unsere Tarife nicht in dieser Art und Weise werben", sagt Klaus Schulze-Löwenberg von E-Plus. Nach der Erhebung des vzbv untersagt E-Plus in allen Tarifen VoIP, P2P und Tethering, die Nutzung von Instant Messaging unterliegt hingegen keiner Einschränkung.
Seitens o2 erhielten wir eine ähnliche Aussage: "Wir bewerben unser Services nicht mit Beschreibungen wie 'grenzenlos surfen' oder 'unbegrenzt surfen'. Insofern sind die Ergebnisse des zitierten Verfahrens nicht auf uns übertragbar", antwortet Sprecherin Julia Leuffen auf unsere Anfrage.
o2 untersagt laut vzbv VoIP und P2P in allen Tarifen mit einem ungedrosselten monatlichen Datenvolumen von unter 1 GB. Bei Tarifen mit höherem High-Speed-Volumen bleiben Peer-to-Peer-Dienste weiter untersagt, Instant Messaging und Tethering sind generell zulässig. Hieran soll sich auch nichts ändern - man plane "zurzeit keine Veränderung der bestehenden tariflichen Konditionen".
Bislang keine Antwort seitens der Deutschen Telekom
Die Deutsche Telekom hat auf unsere Fragen bis Erscheinen dieses Artikels nicht geantwortet. Sie untersagt VoIP, P2P, Instant Messaging und Tethering dem vzbv zufolge im Prepaid-Tarif Xtra Triple. In den Daten-Tarifen Mobile Data S (hier auch VoIP) bis XXL sind P2P und Instant Messaging untersagt.