Gesundheit

"App auf Rezept": Das müssen Sie wissen

Die vier Buch­staben DiGA stehen für "Digi­tale Gesund­heits­anwen­dung". In einfa­chen Worten: eine App auf Rezept. Was können die digi­talen Helfer bringen - und wie kommt man an sie ran?
Von dpa /

Fitnesstracking, Medi­tation, Erin­nerung an Vorsor­geun­ter­suchungen: Gesund­heits-Apps gibt es viele. Und dann gibt es medi­zini­sche Apps, die soge­nannten Digi­talen Gesund­heits­anwen­dungen (DiGA). Das sind Apps und Online-Programme, die Pati­entinnen und Pati­enten mit bestimmten Diagnosen unter­stützen können. Etwa wenn es darum geht, besser mit einem Tinnitus, einer Essstö­rung oder Angst­zuständen umzu­gehen.

Eine DiGA gibt es in aller Regel auf Rezept: Der Arzt oder die Ärztin verordnet sie, der Patient oder die Pati­entin reicht die Verord­nung bei der Kran­ken­kasse ein. Die Kasse schickt dann einen Code für einen kosten­losen Down­load. Doch auch ohne ärzt­liche Verord­nung können Sie eine DiGA bei der Kasse bean­tragen. Dann müssen Sie aber eine medi­zini­sche Indi­kation nach­weisen.

Die Rolle von DiGA bei Krank­heiten und Beschwerden

"DiGA" steht für Digitale Gesundheitsanwendungen (Symbolbild) "DiGA" steht für Digitale Gesundheitsanwendungen (Symbolbild)
Bild: dpa
Ganz allge­mein: DiGA können bei einer Behand­lung oder Diagno­sestel­lung unter­stützen. Auch helfen sie dabei, den Verlauf einer Erkran­kung im Blick zu behalten oder den Erfolg einer Therapie sicher­zustellen. Sie zeigen Wege auf, gesund­heit­liche Probleme zu lindern oder auch Verlet­zungen und Einschrän­kungen zu kompen­sieren.

"Entschei­dend ist aber, dass DiGA den Arzt­besuch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen können", sagt Jochen Sunken von der Verbrau­cher­zen­trale Hamburg. Eine DiGA wird ausschließ­lich von einer Pati­entin oder einem Pati­enten genutzt - manchmal auch gemeinsam mit dem jewei­ligen Arzt oder Thera­peuten.

Was gibt es alles?

Wichtig: Kran­ken­kassen über­nehmen die Kosten für Digi­tale Gesund­heits­anwen­dungen nur, wenn das Bundesamt für Arznei­mittel und Medi­zin­pro­dukte (BfArM) sie geprüft und in das Verzeichnis erstat­tungs­fähiger digi­taler Gesund­heits­anwen­dungen aufge­nommen hat.

Derzeit (Stand: 25. April 2023) hat das BfArM 51 unter­schied­liche DiGA dauer­haft oder vorläufig aufge­nommen. Die Palette der Anwen­dungs­gebiete ist breit. Sie reichen von Diabe­tologie, Kardio­logie, Logo­pädie bis Psycho­the­rapie.

"So lassen sich beispiels­weise Blut­zucker­werte bei Diabetes spei­chern und über­wachen", erklärt Ralf Suhr, Vorstands­vor­sit­zender der Stif­tung Gesund­heits­wissen mit Sitz in Berlin.

Daneben gibt es einige Programme, die inter­aktive, online­basierte Selbst­hilfe zur Thera­pie­unter­stüt­zung von Pati­entinnen und Pati­enten mit Depres­sionen anbieten. Andere Anwen­dungen helfen dabei, Medi­kamente regel­mäßig einzu­nehmen. Und es gibt auch solche, die dazu beitragen sollen, Rücken­schmerzen zu lindern.

Anfor­derungen an eine DiGA, um als DiGA zuge­lassen zu sein?

Dazu zählen Sicher­heit und Daten­schutz, gute Funk­tio­nalität, die medi­zini­sche Qualität und ein wissen­schaft­licher Nach­weis zum posi­tiven Versor­gungs­effekt. "Wird eine DiGA zuge­lassen, kann diese Zulas­sung vorläufig oder dauer­haft sein", so Suhr.

Vorläufig zuge­lassen heißt: in der Regel für ein Jahr. "Dies ist letzt­lich eine Art Erpro­bungs­phase, in der der Hersteller noch Zeit hat, auf empi­rischer Grund­lage posi­tive Versor­gungs­effekte zu belegen", sagt Sunken.

Weil DiGA zu den Medi­zin­pro­dukten der Risi­koklasse I (geringes Risiko) oder II (mitt­leres Risiko) zählen, brau­chen die Apps zudem ein gültiges CE-Kenn­zei­chen. Dieses Zeichen besagt, dass die Apps gewisse EU-weite Anfor­derungen erfüllen.

Wie verbreitet sind DiGA?

Laut Suhr haben Befra­gungen gezeigt, dass die Ärzte­schaft den neuen medi­zini­schen Apps mehr­heit­lich offen und positiv gegen­über­steht. Auch der Bekannt­heits­grad der DiGA ist Suhr zufolge unter Ärztinnen und Ärzten gestiegen. Daher nehme die Zahl von Ärzten und Psycho­the­rapeuten zu, die ihren Pati­enten die beim BfArM gelis­teten Digi­talen Gesund­heits­anwen­dungen verschreiben.

Der Arzt oder die Ärztin verordnet die DiGA auf einem gängigen roten Kassen­rezept, falls er oder sie zu der Einschät­zung gelangt, dass eine App eine sinn­volle Unter­stüt­zung für die Behand­lung des Pati­enten ist. Alter­nativ können Pati­entinnen und Pati­enten, die eine DiGA für sich als sinn­voll erachten, im Gespräch mit ihrem Arzt aktiv nach­fragen.

Was ist sonst noch wichtig?

Ralf Suhr von der Stif­tung Gesund­heits­wissen rät, sich in Zeiten digi­taler Infor­mati­ons­tech­nolo­gien gene­rell digi­tale Kompe­tenzen im Bereich Gesund­heit anzu­eignen.

Der Vorteil: Zum einen lassen sich digi­tale Helfer so besser für die eigene Gesund­heit einsetzen. Zum anderen bewegen sich Nutze­rinnen und Nutzer auch sicherer in der digi­talen (Gesund­heits-)Welt. Die Stif­tung Gesund­heits­wissen etwa bietet unter gesundheitsweiser.de kostenlos Kurse zum Umgang mit Gesund­heits-Apps an.

In einer weiteren Meldung geht es um die Frage: Kommt 2024 die elek­tro­nische Pati­enten­akte für alle?

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