Abgeblitzt

iPhone-Patentstreit: Apple unterliegt in München erneut Samsung

OLG München weist Forderung nach Einstweiliger Verfügung zurück
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

iPhone-Patentstreit: Apple unterliegt in München erneut Samsung Apple unterliegt in München erneut Samsung
Bild: Apple, Samsung, OLG München / Montage: teltarif.de
Apple muss im Patentstreit mit seinem Konkurrenten Samsung eine Niederlage in München einstecken. Das Oberlandesgericht München wies die Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung heute zurück (Az.: 6 U 1260/12). Zuvor war der US-Konzern bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München gescheitert. Apple wirft Samsung die Verletzung eines Patents vor, das der iPhone-Hersteller auch in anderen Verfahren unter anderem in den USA ins Feld führt. Es beschreibt eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mit Scrollen, Drehen und anderen Funktionen. Das Patent ist sehr weitreichend und gehört zu den wichtigeren in Apples Schatztruhe.

iPhone-Patentstreit: Apple unterliegt in München erneut Samsung Apple unterliegt in München erneut Samsung
Bild: Apple, Samsung, OLG München / Montage: teltarif.de
Die Südkoreaner begrüßten die Entscheidung des Gerichts und sehen ihre Meinung, das Galaxy Nexus und das Galaxy Tab 10.1N würden nicht gegen Apples geistiges Eigentum verstoßen, bestätigt. Apple habe durch seine übertriebenen und fehlerhaften Rechtsstreitigkeiten versucht, die Wahl der Nutzer einzuschränken und Innovationen zu stoppen, so Samsung weiter.

In Europa will Samsung das Patent mit der Nummer EP 2 126 678 B1 für ungültig erklären lassen. Mit Blick darauf hatte das Landgericht München I Anfang des Jahres der Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung gegen das Samsung-Smartphone Galaxy Nexus und den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N eine Absage erteilt. Apple ging in Berufung beim Oberlandesgericht. Kommende Woche startet ein weiterer großer Prozess in Kalifornien.

Austragungsort Deutschland ist beliebt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Apple am Dienstag einen Teilerfolg erzielt. Die Richter sprachen ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7 aus. Hingegen scheiterte Apple mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot für das für den deutschen Markt angepasste Modell Galaxy Tab 10.1N zu erreichen. Der iPad-Entwickler warf den Südkoreanern in Düsseldorf vor, geschützte Design-Muster zu verletzen.

Die Zahl der vor Gericht ausgetragenen Patent- und Geschmacksmusterklagen zwischen Apple und Samsung haben im April dazu geführt, dass beide Parteien von einem Richter dazu aufgefordert wurden, in einem Gipfeltreffen nach einer außergerichtlichen Einigung zu suchen. Das Schlichtungs-Gespräch zwischen Apple und Samsung blieb jedoch ohne Erfolg - die Klagewelle ging weiter.

In den Geräten der Smartphone- und Tablet-Hersteller werden eine Vielzahl von notwendigen, häufig jedoch durch Schutzrechte abgedeckte Technologien verwendet. Die Inhaber dieser Patente könnten mit diesen viel Geld verdienen, ohne selbst Geräte zu bauen. In aktuellen fällen geht es zudem oftmals darum, die hochrangigen Produkte der Konkurrenz vom Markt zu verbannen und somit die eigenen Geräte nach vorn zu bringen.

Deutsche Gerichte reagieren meist sehr streng auf die Verletzung von Patenten - ein Verkaufsverbot ist daher nicht selten die Folge. Zudem arbeiten die Gerichte viel schneller als beispielsweise in den USA. Ein weitere Grund, der die Austragung der Patentstreitigkeiten in Deutschland so attraktiv für Apple, Samsung und Co. macht.

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