Überwachung

Firmen sollen Bewerber digital durchleuchten dürfen

Referentenentwurf lässt Scannen von Mails und Ortung per GPS zu
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Bundes­innen­minister Thomas de Maizière (CDU) drückt beim Arbeit­neh­mer­daten­schutz aufs Tempo. Wie die Neue Osna­brü­cker Zeitung (NOZ) berichtet, hat der Minister seinen Gesetz­ent­wurf in dieser Woche an die Länder verschickt, bis Mitte Juli soll er im Kabi­nett beschlossen werden. Fach­leute kriti­sieren die Pläne indes scharf.

Nach dem Refe­ren­ten­ent­wurf vom 28. Mai dürfen Unter­nehmen ihre Bewerber im Internet mithilfe sozialer Netz­werke wie Face­book durch­leuchten. Zur Bekämp­fung von Pflicht­ver­stößen oder Straf­taten im Betrieb ist es Arbeit­gebern ferner erlaubt, den E-Mail-Verkehr zu scannen, Konten abzu­glei­chen oder Mitar­bei­ter­daten zu durch­kämmen. Zudem soll eine Ortung von Beschäf­tigten im Außen­dienst per GPS zulässig sein. Aller­dings müssen die Maßnahmen in jedem Fall verhält­nis­mäßig sein. Heim­liche Video­kon­trollen von Mitar­bei­tern sollen nur noch in extremen Ausnah­mefällen möglich sein - Toiletten oder Pausen­räume bleiben ganz tabu.

Bundes­daten­schutz bemän­gelt Pläne

Thomas de Maizière Thomas de Maizière - hier in Kunduz.
Foto: dpa
DGB-Vize­chefin Ingrid Sehr­brock sagte der Zeitung, "die Pläne des Bundes­innen­minis­ters führen nicht zu mehr, sondern zu weniger Daten­schutz für Arbeit­nehmer". Der Gesetz­ent­wurf eröffne die Möglich­keit, mit der Begrün­dung, vertrags­wid­riges Verhalten aufde­cken zu wollen, weit­gehend den Daten­schutz auszu­hebeln. "Nicht der Persön­lich­keits­schutz der Beschäf­tigten ist das Anliegen, sondern die Recht­fer­tigung von Kontrolle und Über­wachung", kriti­sierte Sehr­brock.

Der Bundes­daten­schutz­beauf­tragte Peter Schaar sagte dem Blatt, der Entwurf de Maizières bleibe deut­lich hinter den Erwar­tungen zurück. Er bemän­gelte unter anderem, dass Arbeit­geber Infor­mationen über Bewerber im Internet und in sozialen Netz­werken wie Face­book sammeln dürften.

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