Firmen sollen Bewerber digital durchleuchten dürfen
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) drückt beim Arbeitnehmerdatenschutz aufs Tempo. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet, hat der Minister seinen Gesetzentwurf in dieser Woche an die Länder verschickt, bis Mitte Juli soll er im Kabinett beschlossen werden. Fachleute kritisieren die Pläne indes scharf.
Nach dem Referentenentwurf vom 28. Mai dürfen Unternehmen ihre Bewerber im Internet mithilfe sozialer Netzwerke wie Facebook durchleuchten. Zur Bekämpfung von Pflichtverstößen oder Straftaten im Betrieb ist es Arbeitgebern ferner erlaubt, den E-Mail-Verkehr zu scannen, Konten abzugleichen oder Mitarbeiterdaten zu durchkämmen. Zudem soll eine Ortung von Beschäftigten im Außendienst per GPS zulässig sein. Allerdings müssen die Maßnahmen in jedem Fall verhältnismäßig sein. Heimliche Videokontrollen von Mitarbeitern sollen nur noch in extremen Ausnahmefällen möglich sein - Toiletten oder Pausenräume bleiben ganz tabu.
Bundesdatenschutz bemängelt Pläne
Thomas de Maizière - hier in Kunduz.
Foto: dpa
DGB-Vizechefin Ingrid Sehrbrock sagte der Zeitung, "die Pläne des
Bundesinnenministers führen nicht zu mehr, sondern zu weniger
Datenschutz für Arbeitnehmer". Der Gesetzentwurf eröffne die
Möglichkeit, mit der Begründung, vertragswidriges Verhalten aufdecken
zu wollen, weitgehend den Datenschutz auszuhebeln. "Nicht der
Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten ist das Anliegen, sondern die
Rechtfertigung von Kontrolle und Überwachung", kritisierte Sehrbrock.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte dem Blatt, der Entwurf de Maizières bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück. Er bemängelte unter anderem, dass Arbeitgeber Informationen über Bewerber im Internet und in sozialen Netzwerken wie Facebook sammeln dürften.