Kostenpflichtig

Aprilscherz: "Kein Anschluss unter dieser Nummer" wird kostenpflichtig

Einführung der Bepreisung zum 1. Juli geplant, Höhe noch unklar
Von Thorsten Neuhetzki

Die Ansage "Kein Anschluss unter dieser Nummer" könnte bald eine teure Erfahrung für die Kunden werden. Wie aus Kreisen des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zu erfahren war, ist die Einführung einer Berechnung für diese Ansage für den 1. Juli dieses Jahres geplant. Durch diese Maßnahme könnten insbesondere jene Verbraucher, die nicht aus dem Telefonbuch heraus anrufen, sondern die Nummern von Hand wählen, benachteiligt werden.

Begründet wird die Umstellung damit, dass auch bei dem Ertönen der Ansage Kosten für die Carrier anfallen. Die Vermittlungsanlagen werden in Anspruch genommen und einige - vor allem regionale - Anbieter würden sogar Interconnection-Entgelder berechnen, wenn die fälschlich gewählte Zielrufnummer in einem ihrer Rufnummernblöcke liegt. "Außerdem", sagte ein Pressesprecher eines Mobilfunkunternehmens auf Anfrage von teltarif.de hinter vorgehaltener Hand, "würde es sich bei der Ansage ja letztendlich um eine Auskunft und somit um eine Dienstleistung handeln." Somit könne auch mit der Begründung eine Berechnung für den Endkunden eingeführt werden. Im VATM sind neben Call-by-Call- und Vollanschluss-Anbietern auch Mehrwertdienste-Anbieter und Abrechnungsdienstleister organisiert.

Mobilfunker prüfen offenbar noch Umgehung der außerordentlichen Kündigung

Noch unklar ist, wer am Ende wirklich die Kosten an die Kunden weitergibt und wie hoch diese sein werden. Fest scheint aber zu stehen, dass alle Mitglieder des VATM Interesse an einer solchen Berechnung haben. Die Höhe könnte hier abhängig davon gemacht werden, ob der Kunde einen Fest- oder Mobilfunkanschluss anrufen wollte und welchen Tarif der Kunde normalerweise nutzt.

Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber halten sich indes - zumindest offiziell - bedeckt und wollten uns keine Stellungnahmen geben. Es war aber herauszuhören, dass man sich auch hier Gedanken mache, solche Entgelte einzuführen. Scheinbar hat man aber hier noch Angst vor den außerordentlichen Kündigungswellen und sucht nach einem Ansatz, die AGB zu umgehen. Zu befürchten ist, dass hier dann nicht eine normale Verbindung, sondern eine Dienstleistung abgerechnet wird. Somit könnten die Kosten schnell bei 60 Cent und mehr liegen.

Fakt ist: Kommt die Preisansage für Fehlverbindungen wirklich zum 1. Juli, dürften die Telefonkosten vieler Verbraucher steigen. Denn die Anwahl aus dem Telefonbuch heraus ist zwar beim Handy üblich, wer aber vom Festnetz aus telefoniert, der wählt zumeist selber. Und hier passieren zwangsläufig Verwähler, die entweder zu kostenpflichtigen Verbindungen mit anderen Teilnehmern führen oder eben künftig zu kostenpflichtigen Ansagen.

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