Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz Kostenfallen

Die Tücken in Festnetz-Verträgen

Vorsicht bei Werbeständen sowie Telefon- und Haustürgeschäften
Von Ralf Trautmann

Generell lohnt es sich, entscheidende Versprechen seitens eines Anbieters schriftlich zu fixieren sowie ebenfalls schriftlich zusätzliche Absprachen zu treffen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage nach der Verfügbarkeit von DSL-Geschwindigkeiten: Einige Unternehmen werben hier mit der Schaltung eines Anschlusses von "bis zu 16 MBit/s". Im schlechtesten Fall könnten dies in der Praxis am Ende auch 384 kBit/s sein, wenn lediglich DSL-light verfügbar ist. Paket-Angebote mit Zusatzoptionen wie zum Beispiel einer Movie-Flatrate, die eine hohe Bandbreite erfordern, verlieren dann schnell ihren Reiz, weil die Extras schlichtweg nicht verwendet werden können.

In anderen Regionen ist DSL generell nicht verfügbar: Hier kann dann trotz Bestellung eines Bundle-Angebotes aus Telefonanschluss und Breitband-Zugang nur der Telefonanschluss geschaltet werden. Vor Vertragsabschluss sollte daher mittels Verfügbarkeitsprüfung in Erfahrung gebracht werden, ob DSL verfügbar ist und welche Datenrate wirklich geschaltet werden kann. Da die Unternehmen hier unterschiedliche Technologien verwenden, sollte diese Abfrage für jeden potentiellen Anbieter getrennt durchgeführt werden.

Bei Abschluss eines DSL-Vertrages sollte zudem geklärt werden, ob bei Nicht-Verfügbarkeit der versprochenen Datenrate oder sogar des gesamten Breitband-Anschlusses ein Vertragsrücktritt möglich ist. Auf der sicheren Seite ist, wer auf dem Anmeldeformular handschriftlich einen Zusatz wie "Bitrate von mindestens XXX kBit/s wird garantiert - andernfalls hat der Kunde ein außerordentliches Rücktrittsrecht bis 4 Wochen nach Aufschaltung" oder ähnliches hinzufügen lässt. Wird dieser Zusatz akzeptiert, ist der Anbieter daran gebunden. Akzeptiert er ihn nicht, ist abschätzbar, was von der mündlichen Zusage zu halten ist. Ein solcher Zusatz ermöglicht zudem unter Umständen, bei Nichteinhaltung des abgegebenen Versprechens hinsichtlich der Konditionen nachzuverhandeln.

Probleme mit Flatrate-Angeboten

Schriftliche Zusätze lohnen sich auch in Bezug auf Flatrate-Angebote für Telefonie und Internet: Einige Anbieter kündigen nämlich den Pauschal-Zugang bei exzessiver Nutzung. Hier sollte geklärt werden, ob in einem solchen Fall seitens des Nutzers dann vom ganzen Vertrag zurückgetreten werden kann.

Generell ist es sinnvoll, für beide Seiten die gleichen Kündigungsfristen zu vereinbaren und durch einen Zusatz wie: "Für den Anbieter gelten dieselben Vertragslaufzeiten wie für den Kunden." schriftlich festzuhalten. Sträubt sich ein Anbieter, den Vertrag unter diesen Umständen abzuschließen, kann hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Vertragspartners nochmal nachgehakt werden.

Probleme bei Anschlussumstellung

Zudem sollte bei einem Vertragsabschluss in Erfahrung gebracht werden, ob der Telefon-Anschluss beim bestehenden Anbieter verbleibt und ob an diesem zum Beispiel durch eine Pre-Selection-Schaltung etwas umgestellt oder wie bei einer DSL-Aufschaltung technisch verändert werden muss. In diesem Zusammenhang sollte sich der Interessent dann vor allem über mögliche Wechselzeiten informieren: Wird am Telefonanschluss etwas umgestellt, kann es zu vorübergehenden Störungen hinsichtlich der Telefonie oder des Internet-Zugangs kommen. Für Privatkunden ist dies unter Umständen noch für kurze Zeit zu verschmerzen, bei Geschäftskunden kann es allerdings massive Einbußen bedeuten. Ein solches Risiko für eine monatliche Ersparnis von wenigen Euro einzugehen, lohnt in der Regel nicht. Wird ein Wechsel beantragt, sollte in diesem Zusammenhang ausgehandelt werden, ob und wie eine Entschädigung bei potentiellen Problemen geregelt wird. Gerade bei Absprachen dieser Art lohnt sich selbstverständlich die schriftliche Fixierung.