Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz Kostenfallen

Die Tücken in Festnetz-Verträgen

Vorsicht bei Werbeständen sowie Telefon- und Haustürgeschäften
Von Ralf Trautmann

Durch den starken Konkurrenzdruck im Telekommunikationsmarkt ist Telefonvermarktung in den vergangenen Jahren schwer in Mode gekommen. Die Unternehmen setzen hierbei auch auf so genannte Cold Calls: Hier werden per Telefon Angebote offeriert, ohne dass der Angerufene explizit den Wunsch geäußert hat, über die Offerten auch informiert zu werden. Traurige Berühmtheit haben hier in der Vergangenheit vor allem einige Pre-Selection-Anbieter erlangt, wobei die Anbieter in einer Grauzone agieren. Werbeanrufe sind nur dann erlaubt, wenn der Kunde vorher Interesse an einem bestimmten Produkt bekundet hat. Da die Unternehmen neben dem Pre-Selection-Angebot oft auch Call-by-Call-Tarife anbieten, telefonieren die Unternehmen gerne ihre Call-by-Call-Kundenliste ab, da durch diese Nutzung angeblich ein generelles Interesse an Telefonieprodukten bereits bekundet worden sei. Mit vergleichbaren Begründungen werden aber auch andere Telekommunikations-Produkte am Telefon angeboten, wie zum Beispiel Optionen zum bestehenden Vollanschluss.

Hier werden auch gerne Fremdfirmen eingesetzt, deren Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeiten und dann unter besonderem Erfolgsdruck stehen, da ihre Umsätze durch teurere Vertragsabschlüsse steigen. Ob dabei immer eine umfassende und kompetente Beratung des Kunden erfolgt, ist fraglich. Im Einzelfällen besteht die Gefahr, dass dem Kunden Angebote regelrecht "aufgeschwatzt" werden, obwohl diese für das Telefonieverhalten eigentlich keinen Mehrwert bieten. So ist schon manch einer in den "Genuss" einer Telefonflatrate zu hohen monatlichen Entgelten gekommen, obwohl er monatlich nur Anrufe ins Festnetz für einige Euro tätigt. Angesichts der geringen Minutenentgelte für solche Gespräche sollte hier genau gerechnet werden.

Keine Eile bei Vertragsabschlüssen

In Mode: Telefonmarketing über Call-Center
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Dies gilt auch für DSL-Anschlüsse, die gerne als Paketangebot offeriert werden: Zum angepriesenen Telefonanschluss wird im Bundle direkt ein Breitband-Internetanschluss mitgeliefert. Ein solches Angebot kann lohnend sein, allerdings sollte auch hier nicht übereilt zugegriffen werden, falls das Internet nur sporadisch genutzt wird.

Generell gilt, dass bei Vertragsabschlüssen im Telekommunikationssegment kein Grund zur Eile besteht. In der Telefonvermarktung werden in der Regel dieselben Angebote unterbreitet, die auch regulär bestellt werden können. Die Gefahr, hier ein Schnäppchen zu verpassen, ist gering. Daher lohnt es sich, auf solche Geschäfte zu verzichten: Nach eingehender Prüfung des Angebotes kann dann immer noch ein Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen geschlossen werden.

Soll deutlich gemacht werden, dass kein Interesse an einem Angebot besteht, ist zudem falsche Zurückhaltung nicht angebracht. Call-Center-Mitarbeiter sind geschult, gegen Einwände des Kunden zu intervenieren. Hier hilft in der Regel nur konsequentes Ablehnen.

Doch nicht nur per Telefon versuchen die Unternehmen, ihre Produkte an den Mann zu bringen. Die Anbieter setzen zudem auch auf die Vermarktung mittels Werbe-Ständen in Einkaufszentren oder Fußgängerzonen sowie auf Haustürgeschäfte. Solche Offerten sind mit der selben Vorsicht zu genießen.

Vor einem Vertragsabschluss sollte zudem unbedingt die Laufzeit bestehender Verpflichtungen geprüft werden, um nachher nicht auf doppelten Kosten sitzen zu bleiben. Akzeptiert ein Anbieter nicht, das ein Vertrag zu einer solchen Prüfung mit nach Hause genommen wird, sollte generell vom Angebot Abstand genommen werden. Hier im Notfall mit etwas Nachdruck vorzugehen kann den jeweiligen Anbieter durchaus dazu bewegen, von seinem Ansinnen, den Kontrakt direkt abzuschließen, abzubringen.

Gilt nicht nur bei Telekommunikations-Verträgen: Auf das Kleingedruckte achten

Bei jeglicher Art von Vertrag lohnt zudem bekanntermaßen ein ausgiebiger Blick ins Kleingedruckte. So können zum Beispiel bei Pre-Selection-Offerten die Konditionen auf den ersten Blick durchaus attraktiv erscheinen, in den Fußnoten dann allerdings versteckte einmalige Aufschaltentgelte oder sogar ein monatlicher Mindestumsatz zu finden sein.

Zu beachten sind bei Vertragsabschluss hinsichtlich eines Komplettanschlusses auch Details bei einem möglichen Umzug, denn wer innerhalb der Mindestvertragslaufzeit den Wohnort wechselt, kann je nach Anbieter Probleme bekommen: So verlangen einige Unternehmen hier zum Beispiel eine erneute Aufschaltgebühr. Die Mehrzahl der Anbieter erlaubt zwar das vorzeitige Beenden eines Vertrages, wenn die Leistung am neuen Ort nicht erbracht werden kann, zum Beispiel weil das Unternehmen dort nicht vertreten ist. Einige Anbieter verlangen dann aber die Zahlung der noch bis Vertragsende anfallenden Entgelte. Ob dies rechtlich in Ordnung ist, sei dahingestellt, ist aber durchaus Praxis.