Fortsetzung

Verfahren um Telekom-Börsengang geht im April weiter

Zunächst sollen zentrale Rechtsfragen erörtert und entschieden werden
Von dpa /

Der millionenschwere Schadenersatzprozess enttäuschter Aktionäre gegen die Deutsche Telekom soll im April weitergehen. In einem Zwischenschritt sollen zentrale Rechtsfragen des beim Landgericht Frankfurt begonnenen Zivilprozesses vor der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt, erörtert und entschieden werden. "Erster Verhandlungstag wird voraussichtlich der 7. April sein", sagte OLG-Sprecher Wolfgang Weber. Die Termine seien aber noch in der Abstimmung mit den Parteien. Er bestätigte einen Bericht der Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ), dass die Verhandlung voraussichtlich mit Zeugenaussagen in einem eigens angemieteten Saal außerhalb des Gerichts beginnen wird.

Bei dem größten Schadenersatzprozess gegen ein DAX-Unternehmen in Deutschland geht es unter anderem um die Frage, ob die Verkaufsprospekte für die Ausgabe der T-Aktien der zweiten und dritten Tranche falsch waren. Die Kläger verlangen Schadenersatz für erlittene Kursverluste. Das Landgericht hat bereits zwei Mal in der Sache verhandelt und dann Musterklagen beim OLG zugelassen. Dies ist mit dem neu eingeführten Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) möglich.

Die Anlegeranwälte argumentieren, insbesondere der Immobilienbesitz des Konzerns sei wegen einer unzulässigen Bewertungsmethode um etwa zwei Milliarden Euro zu hoch angegeben worden. Die Telekom weist die Vorwürfe zurück. "Die Bilanzierung war zu jedem Zeitpunkt richtig", bekräftigte ein Sprecher. Dies sei in verschiedenen Gutachten bewiesen worden.

Geklagt haben rund 17 000 Aktionäre, die zum Teil erhebliche Kursverluste hinnehmen mussten. Wie viele von ihnen sich dem Musterklageverfahren angeschlossen haben, steht derzeit nicht fest. Das Oberlandesgericht hat zunächst 13 Verhandlungstage bis Ende Mai festgelegt. Welche Zeugen vernommen werden sollen, sagte der OLG-Sprecher zunächst nicht.

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