Online-Einkauf

Handykauf im Internet - Was darf ausprobiert werden?

Widerrufsrecht und Wertersatzpflicht: Juristische Feinheiten beim Online-Handykauf
Von Christian Horn

Nach Ansicht von Schmitt verletzt die Wertersatzpflicht nicht die Verbraucherinteressen, da auch nach Ingebrauchnahme das Recht auf Widerruf erhalten bleibe. Wertersatz müsse nur für die Nutzung geleistet werden. "Der für die Nutzung zu entrichtende Wertersatz orientiert sich in der Regel an der zeitanteiligen Wertminderung des Gegenstandes", erklärt Schmitt.

Ein Online-Händler kann sein Recht auf Wertersatz allerdings nur geltend machen, wenn er sich bei Vertragsabschluss die Wertersatzpflicht ausdrücklich vorbehalten hat. Der Händler muss den Käufer zudem darüber informieren, dass die Wertersatzpflicht, wenn das Mobiltelefon nur einer Prüfung unterzogen wird, nicht besteht.

Wegen der geringen Höhe möglicher Ersatzansprüche wurden diesbezüglich alleridngs nur wenige Rechtsstreitigkeiten geführt. Die Berechnung der Höhe des Wertersatzes wird deshalb meist nur abstrakt kommentiert: Der Kaufpreis wird durch die durchschnittliche Gebrauchsdauer geteilt und der sich hieraus ergebende Faktor wird mit der tatsächlichen Nutzungszeit bis zur Ausübung des Widerrufsrechts multipliziert. Wenn dem Gerät alleridngs erhebliche Schäden zugefügt wurden, kommt durchaus ein bedeutend höherer Ersatzanspruch in Frage.

Widerrufsrecht nur bei Verträgen zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern

Das vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsrecht gilt allerdings nur bei Verträgen zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern, erläutert Thorsten Meinicke. Bei Verträgen zwischen zwei Händlern oder zwischen zwei Verbrauchern, wie dies bei eBay-Käufen oft der Fall ist, wird dieses gesetzlicher Widerrufsrecht nicht eingeräumt. Das Widerrufsrecht erstreckt sich zudem nur auf per Fernabsatzgesetz geschlossene Verträge, die nicht persönlich, sondern via Fernmeldemedien wie Telefon, Internet, Fax oder E-Mail abgeschlossen wurden. Ferner besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich auch bei sogenannten Haustürgeschäften, bei Vertragsabschluss auf einer sogenannten Freizeitveranstaltung oder in Verkehrsmitteln oder auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen.

Die Frist für den Widerruf beginnt, sobald das Handy dem Käufer zugestellt wurde. Der Käufer hat mindestens zwei Wochen Zeit, den Vertrag per Fax, E-Mail oder durch die Rücksendung zu widerrufen. Gewerbliche eBay-Händler müssen allerdings laut der Entscheidung zweier Gerichte eine Widerrufsfrist von einem Monat einräumen.

Für die Rücksendung empfiehlt Meinicke ein Einschreiben mit Rückschein. Bei einem Warenwert bis 40 Euro muss der Käufer die Kosten der Rücksendung tragen. Wurde das Handy noch nicht bezahlt und auch nicht angezahlt, muss der Käufer auch bei einem Warenwert von über 40 Euro die Kosten der Rücksendung übernehmen. Auch diese Regelungen gelten nur dann zu Lasten des Verbrauchers, wenn der Verkäufer den Verbraucher darauf hingewiesen hat.

Mängel am Handy: Widerruf oder Garantie?

Tauchen während der Widerrufsfrist ernsthafte Mängel auf, steht der Verbraucher vor der Entscheidung: Widerruf oder Garantie? Frau Schmitt weist die Kunden auf Ihre Gewährleistungsrechte hin: "Bei Mängeln am Handy oder bei der Handhabung und Bedienung des Gerätes bestehe sowohl für Käufer im Ladengeschäft als auch für Online-Käufer die Möglichkeit, Gewährleistungsrechte geltend zu machen." Dies hat jedoch den Nachteil, dass sich die durch den Händler vorgenommene Reparatur einige Zeit hinziehen kann und der Nutzer ohne das Gerät auskommen muss. Vielleicht will auch der Kunde das Gerät gar nicht mehr, wenn es so schnell kaputt geht. Folglich kann es attraktiver sein, statt der Garantieabwicklung das Widerrufsrecht zu nutzen. Hier muss der Kunde dann aber Wertersatz für die Mängel leisten, die er selber verursacht hat, zum Beispiel Kratzer, und eben den Wertverfall für die bisherige Nutzungszeit ausgleichen. Hier gilt es also, individuell abzuwägen: Die Reparatur abzuwarten, kann sich bei manchem Schnäppchen durchaus lohnen, ansonsten kann der Widerruf die bessere und unkompliziertere Wahl sein.

Vertragsbedingungen der Online-Händler genau studieren

Verbrauchern, die beim Handykauf in Internet die Möglichkeit des Widerrufs und der Rücksendung des Gerätes in Anspruch nehmen wollen, ist angeraten, die Vertragsbedingungen des Online-Händler genau zu studieren: Ein Anspruch des Online-Händlers auf Wertersatzpflicht besteht nur, wenn sich dieser in seinen Vertragsbedingungen dieses Recht ausdrücklich vorbehält. Hierbei muss der Online-Händler auch darauf hinweisen, dass die Wertersatzpflicht nur bei Ingebrauchnahme des Handys, jedoch nicht bei der bloßen Prüfung des Gerätes besteht.

Beim Widerruf sollte zudem auf Einhaltung der gegebenen Widerrufs-Fristen geachtet werden und Belege, wie Einschreibens-Belege, die das Datum der Rücksendung dokumentieren, sollten aufbewahrt werden.

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