Themenspecial Discounter in der Telekommunikation Handykauf

Schnäppchen schlagen beim Handy-Kauf im Ausland

Doch der Käufer muss mit Problemen bei Garantie und Gewährleistung rechnen
Von Sebastian Friedrich

Ein iPhone aus den USA bestellen, ein exotisches Handy aus China oder ein Standard-Mobiltelefon aus den Nachbarländern Italien oder Frankreich? Dank Online-Shops und Auktionsportalen wie etwa eBay ist dies problemlos möglich und mit wenigen Klicks bewerkstelligt. Allerdings: Wer im Ausland ein Handy kauft und nach Deutschland einführt, kommt um den Zoll nicht herum. teltarif.de bringt Licht ins Dunkel des Beamtendeutsch und rechnet nach, ob es sich für Privatpersonen lohnt, "Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke" im Ausland einzukaufen, und erklärt, wie es sich im Schadensfall mit Garantie- und Gewährleistungs-Anspruch für das neue Handy verhält.

Berechnung der Zollbeträge

Bei der Berechnung der anfallenden Zölle ist vor allem der Artikelstandort ausschlaggebend. Das deutsche Finanzministerium unterscheidet dabei zwischen Ländern der Europäischen Union und sogenannten Drittländern, also Staaten außerhalb der europäischen Freihandelszone. Wer innerhalb des Gebiets der Europäischen Union einkauft, genießt grundsätzlich den grenzenlosen Warenverkehr. Zölle oder eine Einfuhrumsatzsteuer fallen also nicht an. Neben Kaufpreis und anfallenden Versandkosten müssen Kunden mit keinen weiteren Kosten kalkulieren.

Anders schaut es bei Bestellungen in so genannten Drittländern wie China oder den USA aus: Hier fällt neben einer Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auch Zoll an, der abhängig von der importierten Ware ist. Im Falle eines zu importierenden Handys unterscheidet der Zoll in der Praxis zwei Tarife, die sich im elektronischen Zolltarifkatalog ungefähr zwischen den Zöllen für unedle Metalle und Kernreaktoren finden: Die meisten Handys fallen dabei unter die Zolltarifnummer 85171200900, für diese Geräte fallen keinerlei Zollgebühren an, nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent rechnen sich auf den Warenwert beim Import aus Drittländern. Geräte, die eine integrierte Navigationslösung bieten, fallen hingegen unter die Zolltarifnummer 85269120900. Beim Import, beispielsweise eines aktuellen Apple iPhone 3G oder des kürzlich von uns getesteten Nokia E71, fallen dementsprechend 3,7 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an.

Die gesamten Zollformalitäten werden dabei entweder vom Paketdienst oder vom Käufer selbst abgewickelt. Wenn dem beauftragten Paketdienst etwa nicht alle notwendigen Papiere vorliegen, kann eine so genannte "Selbstverzollung" und die Fahrt zum nächsten Zollamt notwendig werden. Deshalb am besten vor dem Kauf mit Verkäufer und Paketdienst abklären, wer die Zollformalitäten übernimmt.

Rechtliche Probleme beim Handy-Kauf im Ausland

Das Apple iPhone
Foto: Apple
Besonders einfach lässt es sich über die internationalen Plattformen des Auktionshauses ebay im Ausland einkaufen, vorausgesetzt der Verkäufer ist mit einem internationalen Versand einverstanden. Aber auch viele normale Online-Shops stehen Bestellern aus dem Ausland offen gegenüber. Ähnlich wie in Deutschland helfen Websites für einen Preisvergleich dabei, den günstigsten Shop zu finden. Für Einkäufe in den USA bieten sich etwa die Seiten www.pricegrabber.com, www.shopping.com [Link entfernt] oder www.google.com/products an. Ein EU-Vergleich von Preisen bietet beispielsweise www.geizhals.eu an.

Zwar stellt der Kauf von Handys im Ausland an sich kein Problem dar, sollten allerdings Defekte bei der gekauften Ware auftreten, ist die Garantieabwicklung meist kompliziert. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen den Gewährleistungsrechten, die vom Verkäufer gesetzlich einzuräumen sind, und der Herstellergarantie, die freiwillig eingeräumt wird. "Bei Bestellungen aus der Europäischen Union gelten grundsätzlich die deutschen Gewährleistungsvorschriften", erklärt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. "Bei Bestellungen im außereuropäischen Ausland stellt sich nun die Frage, ob überhaupt das deutsche Recht gilt. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn das Angebot des Verkäufers auch auf den deutschen Markt abzielt", fügt Jahn hinzu. Das lässt sich dem Experten zufolge etwa an der Gestaltung der Internetseite ausmachen: "Maßgeblich ist hierbei die Gestaltung der Internetseite: also die Sprache, die Währung, die angegebenen Maßeinheiten und gegebenenfalls auch die Domain", erklärt Jahn. Allerdings: "Selbst wenn ich von der Anwendbarkeit des deutschen Rechts ausgehe, hat der Verbraucher im Zweifel noch immer Probleme, dieses Recht auch in der Praxis durchzusetzen. Dies dürfte in der Regel alles sehr kostspielig sein", so der Verbraucherschützer.

Anders sieht es bei einer vom Hersteller eingeräumten weltweiten Garantie aus: "Wenn die Herstellergarantie so weit reicht, dass sich der Käufer auch an eine deutsche Niederlassung des Herstellers wenden kann, gestaltet sich die Garantieabwicklung einfacher. Dies hängt allerdings von den Garantiebedingungen ab", sagt Jahn. Die Frage lautet eigentlich immer: Ist dem Handy-Käufer der Preisvorteil wichtiger als mögliche Risiken durch später auftretende Schäden am Handy. Wie viel Geld man beim Handy-Kauf im Ausland sparen kann, zeigen wir auf der folgenden Seite anhand von vier ausgewählten Handy-Modellen.