NRW: Hürde für landesweiten DAB+-Mux genommen
NRW plant die Ausschreibung für DAB+
Foto: Alan Electronics
Nordrhein-Westfalen ist einerseits das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland, andererseits das mit der geringsten Anbietervielfalt im Radio. Auf UKW gibt es im Privatfunk neben dem kirchlichen Domradio lediglich Lokalradios, bis auf eine Ausnahme mit dem Mantel von radio NRW. Kein Wunder, dass zahlreiche Anbieter auch von außerhalb Schlange stehen und darauf warten, dass endlich Kapazitäten für das digital-terrestrische Radio DAB+ ausgeschrieben werden.
Einigung über Frequenzen mit den Niederlanden
NRW plant die Ausschreibung für DAB+
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2020 könnte es soweit sein. Eine wichtige Hürde wurde nun genommen: Es gab laut Informationen von teltarif.de eine Einigung der Bundesnetzagentur mit den niederländischen Behörden. Die Niederländer haben unter anderem den Kanal 9D für eine nahezu landesweite Bedeckung freigegeben. Lediglich in Ost- und Südwestfalen kann dieser Kanal zunächst nicht genutzt werden. Möglich wäre hier die Bereitstellung einer Alternativfrequenz oder, dass der neue Mux in diesen eher strukturschwachen Regionen vorerst nicht zu hören sein wird.
Ende Januar fand eine Anhörung im Landtag NRW zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes statt, wo unter anderem die veränderten Marktstrukturen durch landesweite DAB+-Kapazitäten thematisiert wurden.
radio NRW begrüßt mehr Vielfalt in NRW durch neue UKW-Kette und DAB+
Der Mantelprogrammveranstalter für die Lokalradios in Nordrhein-Westfalen, radio NRW, hat ein seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zum 18. Rundfunkänderungsgesetz auf die größere Radiovielfalt durch eine zusätzliche UKW-Kette und landesweite DAB+-Frequenzen reagiert.
Bezüglich der UKW-Kette, dessen Ausschreibung nach der DAB+-Vergabe für 2021 erwartet wird, begrüßt radio NRW ausdrücklich, dass der NRW-Lokalfunk "nunmehr in die Situation versetzt wird, auch bei einer Auswahlentscheidung berücksichtigt werden zu können, da nicht mehr allein die Anbietervielfalt als Auswahlkriterium durch die LfM heranzuziehen ist".
In gleicher Art und Weise böten ergänzende, neue Programme über den Verbreitungsweg DAB+ die Möglichkeiten einer Portfolioerweiterung; sowohl im publizistischen Sinne als auch zur Sicherung bestehender lokaler Vielfalt. Im vorangegangenen Call-of-Interest hatte radio NRW angekündigt, sich mit bis zu drei zusätzlichen Formaten in einem landesweiten DAB+-Mux beteiligen zu wollen. Die Rede ist aktuell von zwei neuen Programm: Ein Jugendprogramm, das auf der Abend- und Nachtschiene "Noxx" basieren soll und ein Sender mit der Musikfarbe "Lounge". Diskutiert werde auch über die Beteiligung an einem bestehenden Rockprogramm, das somit auch in NRW verbreitet werden könnte.
In der Konsequenz dieser Überlegungen sollte jedoch eine besondere Berücksichtigung des Lokalfunks beziehungsweise lokalfunknaher Anbieter nicht nur auf terrestrische analoge Übertragungskapazitäten begrenzt sein, so radio NRW.
Vaunet: Keine DAB+-Pflicht für neue UKW-Kette in NRW
Der Privatradioverband Vaunet übt in einer Stellungnahme Kritik und lehnt eine Koppelung der Zuweisung von analog-terrestrischen Übertragungskapazitäten mit der Vorlage eines DAB+-Digitalisierungskonzepts ab. Es sollte sich im Gesetzesentwurf hauptsächlich die Technologieneutralität der Radioübertragung widerspiegeln. Damit wäre der neue Veranstalter von der Pflicht befreit, sein Programm zusätzlich auch über DAB+ verbreiten zu müssen. §14 Abs. 5 LMG-E NW sieht vor, dass bei der Vergabe der UKW-Kapazitäten ein Anbieter mit einem „Digitalkonzept zur Versorgung mit Hörfunkprogrammen, ... insbesondere auch digitale terrestrische Übertragungswege nutzt“ bei der Vorrangentscheidung (Vielfaltsentsentscheidung) zu berücksichtigen ist."
Für DAB+ müssten zudem die finanziellen Rahmenbedingungen vorab geklärt sein. Der Vaunet stehe hier unverändert zu seinem vor zirka zwei Jahren beschlossenen Vier-Punkte-Plan zur Hörfunkmigration, mit dem sich der Verband zu einer Unterstützung des Digitalumstiegs auf DAB+ bekennt, wenn dieser für den privaten (lokalen) Hörfunk fair und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechend ausgestaltet wird. Nach wie vor seien die Reaktionen hierauf verhalten.
Universitätsprofessor warnt vor weiterer Marktabschottung
Professor Dr. Karl-E. Hain vom Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln verweist darauf, dass das Kriterium des Beitrags eines Angebots zur Struktursicherung des lokalen Hörfunks in Nordrhein-Westfalen eben im Sinne der Sicherung der Struktur des Hörfunks zu interpretieren sei, was nicht identisch ist mit der Sicherung des Status quo der Anbieter. Auch das Kriterium des Beitrags zur Versorgung mit journalistischen Inhalten durch redaktionelle Strukturen in Nordrhein-Westfalen dürfe nicht zur Marktabschottung instrumentalisiert werden.