Digitalradio

NRW: Hürde für landesweiten DAB+-Mux genommen

In Nord­rhein-West­falen wurde eine Hürde für das Digi­talradio DAB+ genommen. Die Nieder­lande haben eine Frequenz frei­gegeben. Damit könnte der Weg für eine Ausschrei­bung noch in diesem Jahr geebnet sein.
Von

NRW plant die Ausschreibung für DAB+ NRW plant die Ausschreibung für DAB+
Foto: Alan Electronics
Nord­rhein-West­falen ist einer­seits das bevöl­kerungs­reichste Bundes­land in Deutsch­land, ande­rerseits das mit der geringsten Anbie­terviel­falt im Radio. Auf UKW gibt es im Privat­funk neben dem kirch­lichen Domradio ledig­lich Lokal­radios, bis auf eine Ausnahme mit dem Mantel von radio NRW. Kein Wunder, dass zahl­reiche Anbieter auch von außer­halb Schlange stehen und darauf warten, dass endlich Kapa­zitäten für das digital-terres­trische Radio DAB+ ausge­schrieben werden.

Eini­gung über Frequenzen mit den Nieder­landen

NRW plant die Ausschreibung für DAB+ NRW plant die Ausschreibung für DAB+
Foto: Alan Electronics
2020 könnte es soweit sein. Eine wich­tige Hürde wurde nun genommen: Es gab laut Infor­mationen von teltarif.de eine Eini­gung der Bundes­netz­agentur mit den nieder­ländi­schen Behörden. Die Nieder­länder haben unter anderem den Kanal 9D für eine nahezu landes­weite Bede­ckung frei­gegeben. Ledig­lich in Ost- und Südwest­falen kann dieser Kanal zunächst nicht genutzt werden. Möglich wäre hier die Bereit­stel­lung einer Alter­nativ­frequenz oder, dass der neue Mux in diesen eher struk­turschwa­chen Regionen vorerst nicht zu hören sein wird.

Ende Januar fand eine Anhö­rung im Landtag NRW zur Ände­rung des Landes­rund­funk­gesetzes statt, wo unter anderem die verän­derten Markt­struk­turen durch landes­weite DAB+-Kapa­zitäten thema­tisiert wurden.

radio NRW begrüßt mehr Viel­falt in NRW durch neue UKW-Kette und DAB+

Der Mantel­programm­veran­stalter für die Lokal­radios in Nord­rhein-West­falen, radio NRW, hat ein seiner Stel­lung­nahme zum Geset­zesent­wurf zum 18. Rund­funk­ände­rungs­gesetz auf die größere Radio­viel­falt durch eine zusätz­liche UKW-Kette und landes­weite DAB+-Frequenzen reagiert.

Bezüg­lich der UKW-Kette, dessen Ausschrei­bung nach der DAB+-Vergabe für 2021 erwartet wird, begrüßt radio NRW ausdrück­lich, dass der NRW-Lokal­funk "nunmehr in die Situa­tion versetzt wird, auch bei einer Auswahl­entschei­dung berück­sich­tigt werden zu können, da nicht mehr allein die Anbie­terviel­falt als Auswahl­krite­rium durch die LfM heran­zuziehen ist".

In glei­cher Art und Weise böten ergän­zende, neue Programme über den Verbrei­tungsweg DAB+ die Möglich­keiten einer Port­folio­erwei­terung; sowohl im publi­zisti­schen Sinne als auch zur Siche­rung bestehender lokaler Viel­falt. Im voran­gegan­genen Call-of-Inte­rest hatte radio NRW ange­kündigt, sich mit bis zu drei zusätz­lichen Formaten in einem landes­weiten DAB+-Mux betei­ligen zu wollen. Die Rede ist aktuell von zwei neuen Programm: Ein Jugend­programm, das auf der Abend- und Nacht­schiene "Noxx" basieren soll und ein Sender mit der Musik­farbe "Lounge". Disku­tiert werde auch über die Betei­ligung an einem bestehenden Rock­programm, das somit auch in NRW verbreitet werden könnte.

In der Konse­quenz dieser Über­legungen sollte jedoch eine beson­dere Berück­sich­tigung des Lokal­funks bezie­hungs­weise lokal­funk­naher Anbieter nicht nur auf terres­trische analoge Über­tragungs­kapa­zitäten begrenzt sein, so radio NRW.

Vaunet: Keine DAB+-Pflicht für neue UKW-Kette in NRW

Der Privat­radio­verband Vaunet übt in einer Stel­lung­nahme Kritik und lehnt eine Koppe­lung der Zuwei­sung von analog-terres­trischen Über­tragungs­kapa­zitäten mit der Vorlage eines DAB+-Digi­tali­sierungs­konzepts ab. Es sollte sich im Geset­zesent­wurf haupt­säch­lich die Tech­nolo­gieneu­tralität der Radio­über­tragung wider­spie­geln. Damit wäre der neue Veran­stalter von der Pflicht befreit, sein Programm zusätz­lich auch über DAB+ verbreiten zu müssen. §14 Abs. 5 LMG-E NW sieht vor, dass bei der Vergabe der UKW-Kapa­zitäten ein Anbieter mit einem „Digi­talkon­zept zur Versor­gung mit Hörfunk­programmen, ... insbe­sondere auch digi­tale terres­trische Über­tragungs­wege nutzt“ bei der Vorran­gent­schei­dung (Viel­falts­ents­entschei­dung) zu berück­sich­tigen ist."

Für DAB+ müssten zudem die finan­ziellen Rahmen­bedin­gungen vorab geklärt sein. Der Vaunet stehe hier unver­ändert zu seinem vor zirka zwei Jahren beschlos­senen Vier-Punkte-Plan zur Hörfunk­migra­tion, mit dem sich der Verband zu einer Unter­stüt­zung des Digi­talum­stiegs auf DAB+ bekennt, wenn dieser für den privaten (lokalen) Hörfunk fair und den wirt­schaft­lichen Notwen­digkeiten entspre­chend ausge­staltet wird. Nach wie vor seien die Reak­tionen hierauf verhalten.

Univer­sitäts­professor warnt vor weiterer Markt­abschot­tung

Professor Dr. Karl-E. Hain vom Institut für Medi­enrecht und Kommu­nika­tions­recht der Univer­sität zu Köln verweist darauf, dass das Krite­rium des Beitrags eines Ange­bots zur Struk­tursi­cherung des lokalen Hörfunks in Nord­rhein-West­falen eben im Sinne der Siche­rung der Struktur des Hörfunks zu inter­pretieren sei, was nicht iden­tisch ist mit der Siche­rung des Status quo der Anbieter. Auch das Krite­rium des Beitrags zur Versor­gung mit jour­nalis­tischen Inhalten durch redak­tionelle Struk­turen in Nord­rhein-West­falen dürfe nicht zur Markt­abschot­tung instru­menta­lisiert werden.

Mehr zum Thema DAB+