Rundfunkstaatsvertrag

Keine weiteren öffentlich-rechtlichen Wellen über DAB+

Das Deutschlandradio wollte ein bundesweites Kinderradio über DAB+ starten, die ARD weitere regionale Wellen. Die Länder sind dagegen: Es wird vorerst keine weiteren öffentlich-rechtlichen Wellen im Digitalradio geben, es sei denn die jeweilige Anstalt hat vom aktuellen Recht noch keinen Gebrauch gemacht.
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Das Kinderangebot Kakadu vom Deutschlandradio bleibt eine Sendung, darf aber kein eigener Sender werden Das Kinderangebot Kakadu vom Deutschlandradio bleibt eine Sendung, darf aber kein eigener Sender werden
Bild: Deutschlandradio
Die Länder haben am 6. Juli 2016 eine Konsultation zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages eröffnet. Interessierte können bis zum 17. August 2016 schriftlich Stellung nehmen.

Deutschlandradio: Ja zu Event-Kanal, nein zu Kinderradio

Das Kinderangebot Kakadu vom Deutschlandradio bleibt eine Sendung, darf aber kein eigener Sender werden Das Kinderangebot Kakadu vom Deutschlandradio bleibt eine Sendung, darf aber kein eigener Sender werden
Bild: Deutschlandradio
Die Veränderungen betreffen unter anderem das Digitalradio. Beim Deutschlandradio gibt es nun die direkte Beauftragung des Eventangebotes "Dokumente und Debatten". Damit werden herausragende Ereignisse, wie Bundestags-Debatten oder politische TV-Sendungen von ARD und ZDF, in Form von Sondersendungen über Digitalradio (DAB+), DVB-S (ZDF-Vision-Bouquet) und via Online-Livestream verbreitet. Allerdings darf das Deutschlandradio hier täglich nur 80 Minuten Programm ausstrahlen. Das Angebot gibt es bereits seit 2011, allerdings bisher ohne direkte Beauftragung der Länder. Offen ist, ob das Deutschlandradio im "Dokumente und Debatten Kanal" künftig bereits gesendetes Material von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur zeitversetzt ausstrahlen darf. Bislang wird außerhalb der Eventzeiten der Deutschlandfunk übernommen.

Dagegen sieht der Änderungsstaatsvertragsentwurf eine direkte Beauftragung eines Kinder-Hörfunkprogramms (mit der ARD) und ein Angebot "Schätze der Musik", wie sie Deutschlandradio-Intendant Dr. Willi Steul seit langem wünscht, erneut nicht vor. Das Deutschlandradio wollte mit diesen zusätzlichen Angeboten die Vielfalt im Digitalradio DAB+ stärken. Das wird ihm wohl weiter untersagt, was vor allem die private Konkurrenz freuen dürfte.

Ebenso bleibt die Anzahl der ARD-Wellen im Digitalradio DAB+ konstant: Pro Bundesland ist jeder ARD-Anstalt mit Stichtag 1. April 2004 weiter nur je eine zusätzliche Welle im Digitalradio erlaubt. Die meisten ARD-Anstalten haben diese Möglichkeit bereits ausgereizt, dem WDR ist es also auch weiterhin nicht erlaubt eine Schlagerwelle über DAB+ zu verbreiten. Einige Rundfunkanstalten wie der rbb oder der hr machen von der Möglichkeit zur Ausstrahlung eines zusätzlichen Digitalangebotes jedoch noch keinen Gebrauch, sie dürfen also nach gültigem Recht noch expandieren.

Regelung nicht mehr zeitgemäß

Alles in allem ist diese Regelung jedoch nicht mehr zeitgemäß. Sie stammt noch aus einer Zeit, als es noch kein DAB+ gab. Außerdem liegt der Zeitpunkt, zu dem die Anzahl der ARD-Hörfunkwellen eingefroren wurde, nun bereits über ein Jahrzehnt zurück. Die Regelung befürwortenden Mehrländeranstalten wie den NDR, die bis zu vier zusätzliche Digitalwellen in ihrem gesamten Versorgungsgebiet ausstrahlen dürfen, gegenüber Ein-Länder-Anstalten wie dem WDR.

Paradoxerweise wäre das bislang erfolgreichste digitale ARD-Hörfunkprogramm, die Volksmusikwelle BR Heimat (Bayerischer Rundfunk), nach dem aktuellen Staatsvertrag gar nicht erlaubt. Doch der Freistaat Bayern hat mit dem BR-Gesetz eigene Fakten geschaffen und stellt Landes- vor Bundesrecht: Laut diesem darf der BR bis zu zehn Hörfunkwellen ausstrahlen, davon fünf im Digitalradio.

Die Rundfunkkommission der Länder will in ihrer Sitzung im September 2016 die Konsultationsergebnisse auswerten, so dass direkt im Anschluss die Vorunterrichtung der Landtage mit dem endgültigen Staatsvertragstext erfolgen kann. Die Unterzeichnung des novellierten Staatsvertrags ist für Dezember 2016 vorgesehen.

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