Ende von DVB-T2: Rechtsanwalt warnt vor Folgen für Hörfunk
Sendetürme sind sehr begehrt
Foto: teltarif.de
Ende 2023 soll die nächste Weltfunkkonferenz (WRC-23) unter anderem darüber entscheiden, wie das UHF-Fernsehspektrum in Zukunft genutzt werden soll. Auch wenn es auf den ersten Blick nur um das Fernsehen geht, hätte ein Abschalten des terrestrischen Fernsehens auch erhebliche Auswirkungen auf den Hörfunk, weil dieser viele TV-Senderstandorte mit nutzt. Vor diesen Auswirkungen warnt der bekannte Rechtsanwalt, Medienberater und ehemalige Hörfunk-Senderchef (radio NRW) Helmut G. Bauer in einem Gastbeitrag im Portal medienpolitik.net.
Das UHF-Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz wird derzeit für die Ausstrahlung des terrestrischen Fernsehens und für drahtlose Produktionsmittel (PMSE) genutzt. Um in Zukunft über noch mehr Übertragungskapazitäten verfügen zu können, fordert der Mobilfunk weltweit die Zuordnung zumindest eines Teils dieser Frequenzen für seine Dienste. Auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland fordern einen Teil dieser Übertragungskapazitäten, um im Krisenfall besser kommunizieren zu können. Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer und der Krieg in der Ukraine hätten tatsächlich die Notwendigkeit eines funktionierenden Zivil- und Katastrophenschutzes deutlich gemacht, erklärt Bauer.
Monopolisten diktieren Preise bei Funktürmen
Sendetürme sind sehr begehrt
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Unabhängig davon sei aber insgesamt mit höheren Preisen zu rechnen. Türme und Masten seien wegen ihres Monopols ein lukratives Geschäft. Zurzeit bietet die Deutsche Telekom AG ihre Tochtergesellschaft "Deutsche Funkturm" zum Verkauf an. Nach Presseveröffentlichungen werde der Wert auf 15 bis 18 Milliarden Euro geschätzt, so Bauer. Attraktiv für Investoren dabei seien aber nicht die hohen Türme, sondern die über 33.000 Mobilfunkstandorte. Auch der WDR habe sich im Jahr 2016 die hohen Bewertungen zunutze gemacht und 186 kleinere Sendemasten samt Grundstücken an den amerikanischen Konzern American Tower Corporation (ATC) veräußert.
Ohne Fernsehen werden Sendeturm-Mieten für Hörfunk höher
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk betreibt in den alten Bundesländern seine Senderstandorte selbst. In vielen Fällen teilt er wechselseitig diese mit anderen Infrastrukturanbietern wie der DFMG Deutsche Funkturm. Beim Wegfall der Fernsehverbreitung müsste der Hörfunk diese Infrastrukturen alleine finanzieren, warnt Bauer. Gleichzeitig würden die Kosten für das Antennenfernsehen wegfallen, rechnet er vor. Zusätzlich stünden die Rundfunkanstalten unter Druck, weil die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Landesrundfunkanstalten (KEF) unmissverständlich deutlich gemacht habe, dass sie für die Ausstrahlung über UKW ab 2030 keine Mittel mehr ausweisen wird.
Die öffentlich-rechtlichen Veranstalter in den neuen Ländern und die privaten Radioveranstalter hätten laut Bauer in der Regel einen Vertrag mit einem Netzbetreiber wie der Media Broadcast, Uplink oder Divicon, welche die Infrastruktur, also den Standort, Sender und die Antenne vermieten. Der Preis für einen Senderstandort setzt sich aus einer fixen Grundmiete, einem Preis, der sich nach der Höhe richtet, in der die Antenne angebracht ist, und einem Preis nach der Fläche der Antenne zusammen.
Nach einer Untersuchung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) mache diese Infrastruktur-Miete für einen Standort im Durchschnitt die Hälfte der Verbreitungskosten aus. Da der Mobilfunk kleinere Antennen benötigt, wären bei Wegfall des Antennenfernsehens die höheren Kosten im Wesentlichen von den Hörfunkveranstaltern zu tragen. Auch wenn Veranstalter langfristige Verträge mit ihren Netzbetreibern abgeschlossen haben, müssten sie mit höheren Kosten rechnen, wenn die Verträge angepasst werden könnten oder nach dem Auslaufen verlängert werden müssen, prognostiziert Bauer abschließend.
Die "Zukunft des UHF-Bandes" wurde auch auf einem Panel im Rahmen der Fachmesse Anga Com thematisiert.