Rundfunk

Ende von DVB-T2: Rechtsanwalt warnt vor Folgen für Hörfunk

Sollte das UHF-Band an Mobil­funk oder den Behör­den­funk fallen und damit ein Aus für das Anten­nen­fern­sehen DVB-T2 besie­gelt werden, hätte dies auch nega­tive Folgen für den Hörfunk. Davor warnt der bekannte Rechts­anwalt und Medi­enbe­rater Helmut G. Bauer.
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Sendetürme sind sehr begehrt Sendetürme sind sehr begehrt
Foto: teltarif.de
Ende 2023 soll die nächste Welt­funk­kon­ferenz (WRC-23) unter anderem darüber entscheiden, wie das UHF-Fern­seh­spek­trum in Zukunft genutzt werden soll. Auch wenn es auf den ersten Blick nur um das Fern­sehen geht, hätte ein Abschalten des terres­tri­schen Fern­sehens auch erheb­liche Auswir­kungen auf den Hörfunk, weil dieser viele TV-Sender­stand­orte mit nutzt. Vor diesen Auswir­kungen warnt der bekannte Rechts­anwalt, Medi­enbe­rater und ehema­lige Hörfunk-Sender­chef (radio NRW) Helmut G. Bauer in einem Gast­bei­trag im Portal medienpolitik.net.

Das UHF-Frequenz­band zwischen 470 und 694 MHz wird derzeit für die Ausstrah­lung des terres­tri­schen Fern­sehens und für draht­lose Produk­tions­mittel (PMSE) genutzt. Um in Zukunft über noch mehr Über­tra­gungs­kapa­zitäten verfügen zu können, fordert der Mobil­funk welt­weit die Zuord­nung zumin­dest eines Teils dieser Frequenzen für seine Dienste. Auch die Behörden und Orga­nisa­tionen mit Sicher­heits­auf­gaben (BOS) in Deutsch­land fordern einen Teil dieser Über­tra­gungs­kapa­zitäten, um im Krisen­fall besser kommu­nizieren zu können. Die Flut­kata­strophe im vergan­genen Sommer und der Krieg in der Ukraine hätten tatsäch­lich die Notwen­dig­keit eines funk­tio­nie­renden Zivil- und Kata­stro­phen­schutzes deut­lich gemacht, erklärt Bauer.

Mono­polisten diktieren Preise bei Funk­türmen

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Foto: teltarif.de
Unab­hängig davon sei aber insge­samt mit höheren Preisen zu rechnen. Türme und Masten seien wegen ihres Mono­pols ein lukra­tives Geschäft. Zurzeit bietet die Deut­sche Telekom AG ihre Toch­ter­gesell­schaft "Deut­sche Funk­turm" zum Verkauf an. Nach Pres­sever­öffent­lichungen werde der Wert auf 15 bis 18 Milli­arden Euro geschätzt, so Bauer. Attraktiv für Inves­toren dabei seien aber nicht die hohen Türme, sondern die über 33.000 Mobil­funk­stand­orte. Auch der WDR habe sich im Jahr 2016 die hohen Bewer­tungen zunutze gemacht und 186 klei­nere Sende­masten samt Grund­stü­cken an den ameri­kani­schen Konzern American Tower Corpo­ration (ATC) veräu­ßert.

Ohne Fern­sehen werden Sende­turm-Mieten für Hörfunk höher

Der öffent­lich-recht­liche Rund­funk betreibt in den alten Bundes­län­dern seine Sender­stand­orte selbst. In vielen Fällen teilt er wech­sel­seitig diese mit anderen Infra­struk­tur­anbie­tern wie der DFMG Deut­sche Funk­turm. Beim Wegfall der Fern­seh­ver­brei­tung müsste der Hörfunk diese Infra­struk­turen alleine finan­zieren, warnt Bauer. Gleich­zeitig würden die Kosten für das Anten­nen­fern­sehen wegfallen, rechnet er vor. Zusätz­lich stünden die Rund­funk­anstalten unter Druck, weil die Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Landes­rund­funk­anstalten (KEF) unmiss­ver­ständ­lich deut­lich gemacht habe, dass sie für die Ausstrah­lung über UKW ab 2030 keine Mittel mehr ausweisen wird.

Die öffent­lich-recht­lichen Veran­stalter in den neuen Ländern und die privaten Radio­ver­anstalter hätten laut Bauer in der Regel einen Vertrag mit einem Netz­betreiber wie der Media Broad­cast, Uplink oder Divicon, welche die Infra­struktur, also den Standort, Sender und die Antenne vermieten. Der Preis für einen Sender­standort setzt sich aus einer fixen Grund­miete, einem Preis, der sich nach der Höhe richtet, in der die Antenne ange­bracht ist, und einem Preis nach der Fläche der Antenne zusammen.

Nach einer Unter­suchung der Baye­rischen Landes­zen­trale für neue Medien (BLM) mache diese Infra­struktur-Miete für einen Standort im Durch­schnitt die Hälfte der Verbrei­tungs­kosten aus. Da der Mobil­funk klei­nere Antennen benö­tigt, wären bei Wegfall des Anten­nen­fern­sehens die höheren Kosten im Wesent­lichen von den Hörfunk­ver­anstal­tern zu tragen. Auch wenn Veran­stalter lang­fris­tige Verträge mit ihren Netz­betrei­bern abge­schlossen haben, müssten sie mit höheren Kosten rechnen, wenn die Verträge ange­passt werden könnten oder nach dem Auslaufen verlän­gert werden müssen, prognos­tiziert Bauer abschlie­ßend.

Die "Zukunft des UHF-Bandes" wurde auch auf einem Panel im Rahmen der Fach­messe Anga Com thema­tisiert.

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