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Kündigung des Victorvox - TK-Vertrages wegen Zahlungsunfähigkeit von faircom


13.11.2003 12:31 - Gestartet von reini1
Ich habe meine Mobilfunkverträge bei Victorvox wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens von faircom gekündigt. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich m.E. aus den §§ 313 Abs. 3 S. 1 und 2, 314 BGB. Danach kann man ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund (hier wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB) jederzeit kündigen. Folglich ist es egal, ob Victorvox sich kulant zeigt oder nicht. Natürlich wollen die uns nicht aus den Verträgen lassen, weil sie dann selbst einen enormen Verlust haben... Die Erstattung der Grundgebühren durch faircom waren auch unstrittig der entscheidende Grund für meinen Vertragsabschluss mit Victorvox. Da diese Voraussetzung nachträglich weggefallen ist und eine Anpassung des Vertrages nicht möglich ist (ausser Victorvox übernimmt die Erstattung der Grundgebühren wenigstens ab Nov. 2003), ist auch nach o.g. §§ die Geschäftsgrundlage weggefallen.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich bei diesem Beitrag selbstverständlich nicht um eine Rechtsberatung, sondern lediglich um die Ansicht des Verfassers handelt.