Verunsicherung

Geräteversicherungen: Das Geschäft mit der Angst

Die Versicherung fürs Handy ist selten sinnvoll
Von dpa / Marie-Anne Winter

Ob Handy, Fernseher, Spielekonsole oder Kamera: Ist das Gerät defekt, gilt in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf die gesetzliche Gewährleistung. Doch wenn der Hersteller abblockt, ist es für Kunden oft schwierig bis unmöglich, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da klingt das Angebot einer sogenannten Garantieverlängerung oder Geräteversicherung allzu verlockend. Doch Verbraucherschützer sehen die Angebote kritisch.

Geht ein Gerät kaputt, gilt zunächst die gesetzliche Gewährleistung, wie Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. Wenn das Smartphone in den Brunnen gefallen ist Wenn das Smartphone in den Brunnen gefallen ist, hoffen viele Kunden auf die Geräteversicherung. Die zahlt aber nicht immer.
Bild: teltarif.de
"Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf muss der Kunde nicht beweisen, dass das Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war." Danach kehrt sich die Beweislast aber um - was es dem Kunden erschwert, zu seinem Recht zu kommen.

Auf entsprechend fruchtbaren Boden fallen Geräteversicherungen. "Die Leute haben halt einfach Angst", sagt Michael Sittig von der Zeitschrift Finanztest. Viele nähmen kostenpflichtige Garantieverlängerungen dankbar an, um sich Ärger bei einem Defekt des Geräts zu ersparen.

Doch die Versicherungen sind nach Ansicht von Verbraucherschützern oft nicht so gut, wie es auf den ersten Blick scheint. "Da sind so viele Haken und Ösen, dass sich das in der Regel nicht lohnt", sagt Juristin Weidenbach. So gibt es zum Beispiel rigide Bedingungen bei den Diebstahlversicherungen für mobile Geräte, etwa für Handys. "Dort sind die Diebstahlbedingungen so streng, dass man das Gerät nie aus der Hand lassen darf", erklärt Sittig.

Wenn die Versicherungsleistung keine ist

"Aber wann wird einem das Gerät gestohlen, wenn man es nicht unbeaufsichtigt lässt?", fragt sich Verbraucherschützerin Weidenbach. Und selbst wenn die Diebstahlschutz-Versicherung einspringt, zahle sie nur den Restwert des Geräts. Die Hausratversicherung übernehme hingegen grundsätzlich den Neuwert. Sie springe aber auch nur bei einem Raub ein, nicht bei einem einfachen Diebstahl.

In einem Fall weigerte sich etwa eine Versicherung, die Policen über eine große Elektronikhandelskette vertreibt, den Schaden eines Schülers zu ersetzen. Dem war das Handy während des Schulsports aus dem Rucksack gestohlen worden. Der Schüler klagte vor dem Amtsgericht Wiesbaden gegen die Versicherung, blieb aber erfolglos (Az.: 93C193/11). "Das ist fast schon eine Reduzierung der Versicherungsleistung auf Null", kritisiert Sittig.

Dass die Versicherungen meist nur den Zeitwert des Geräts erstatten, ist nach Meinung von Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg das größte Problem. "Bei elektronischen Geräten ist der technische Fortschritt immens", sagt sie. Entsprechend schnell altern die Vorgängermodelle und sinken im Wert.

In welchen Fällen sich Garantieverlängerungen lohnen, lesen Sie auf der nächsten Seite.

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