Internet-Glücksspiel

Nur vereinzelt Online-Lotto bei staatlichen Lottogesellschaften

Der Stand 10 Tage nach Start des neuen Glücksspielstaatsvertrags
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Nur vereinzelt Online-Lotto bei staatlichen Lottogesellschaften Nur vereinzelt Online-Lotto
bei staatlichen Lottogesellschaften
Grafik: Lotto Berlin, Screenshot: teltarif.de
Zehn Tage nach dem Inkrafttreten des neuen Glücks­spiel­staats­ver­trages [Link entfernt] , der wieder stattliches Lottospiel im Internet gestattet, erlauben noch nicht alle Lottogesellschaften aller Bundesländer eine Online-Tippabgabe. teltarif.de hat die Online-Angebote angeschaut und verrät, wer schon online tippen darf.

Das im Jahr 2008 erlassene Verbot von staatlichem Glücksspiel im Internet hatte die staatlichen Lottogesellschaften schwer getroffen: Insbesondere jugendliche Glücksspieler empfanden es als altmodisch, wenn nicht gar spießig, persönlich in einer Lotto-Annahmestelle erscheinen zu müssen, um auf die richtigen Zahlen zu tippen. Das Image einer "Renter-Lotterie" haftete dem staatlichen Glücksspiel bis zum Frühjahr 2012 an, als sich die 16 Bundesländer auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigten. Dieser ist nun zum 1. Juli in Kraft getreten.

Online-Tippabgabe nur in 6 von 16 Bundesländern

Nur vereinzelt Online-Lotto bei staatlichen Lottogesellschaften Nur vereinzelt Online-Lotto
bei staatlichen Lottogesellschaften
Grafik: Lotto Berlin, Screenshot: teltarif.de
Immerhin sechs der 16 Landes-Lottogesellschaften haben es geschafft, in den letzten zehn Tagen seit Inkrafttreten des neuen Vertrags ein System zur Online-Tippabgabe aufzubauen. Im Einzelnen sind dies die Gesellschaften von Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

Bei allen Anbietern ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit Namen und Adresse bei der Gesellschaft des eigenen Bundeslandes zu registrieren. Dies ist nicht nur für Fragen der Abrechnung oder Gewinnausschüttung notwendig, sondern insbesondere auch für eine Verifizierung des Alters. Denn daran hat sich nichts geändert: Eine Teilnahme an staatlichen Glücksspielen ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.

Die Idee einer "anonymen" Spielteilnahme direkt in der Lottoannahmestelle ist aber mittlerweile rein theoretischer Natur, weil in den letzten Jahren die meisten Lottogesellschaften auch hier eine Teilnahme nur noch mit persönlicher Kundenkarte erlaubt haben.

Restliche Gesellschaften informieren per E-Mail

Die restlichen 10 Gesellschaften, die momentan noch mit dem Aufbau eines Systems zur Online-Tippabgabe beschäftigt sind, informieren potenzielle (Neu-)Kunden auf unterschiedliche Weise über den Stand der Dinge. Die Lottogesellschaft der deutschen Hauptstadt Berlin schreibt beispielsweise auf ihrer Online-Präsenz: "Dem Antrag der Deutschen Klassenlotterie Berlin auf Zulassung des Internetspiels gemäß neuem Glücksspieländerungs-Staatsvertrag ist noch nicht entsprochen worden. Wir rechnen zeitnah noch in diesem Monat mit der Erlaubnis und bereiten uns entsprechend vor." Auch die Bayerische Lottogesellschaft hat einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Seite. Andere Gesellschaften bieten einen E-Mail-Informationsservice an, mit dem Interessenten sich über den Start der Online-Tippabgabe informieren lassen können.

Spannend bleibt allerdings die Frage, ob es die staatlichen Gesellschaften schaffen werden, den bislang vom Ausland agierenden Online-Anbietern für deutsches Lotto, die keine Zulassung für den deutschen Markt bekamen, Kunden und damit Marktanteile abzujagen. Beim staatlichen Lotto im Internet wird sich daran auch nichts ändern - dies bleibt nach dem neuen Vertrag weiterhin den staatlichen Gesellschaften vorbehalten. Lediglich im Bereich der Sportwetten werden für eine siebenjährige Experimentierphase 20 Konzessionen an Sportwettenanbieter vergeben. Die EU-Kommission wird den neuen Staatsvertrag allerdings kritisch unter die Lupe nehmen.

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