Reform

Neues Bußgeld: Handy am Steuer kostet jetzt 60 Euro und 1 Punkt

Wer ab heute mit dem Handy in der Hand am Steuer eines Autos oder beim Fahren auf dem Fahrrad erwischt wird, muss deutlich mehr zahlen als bislang. Auch kann man sich schnell ein komplettes Fahrverbot einhandeln.
Von Thorsten Neuhetzki

Nicht erwischen lassen - oder besser erst gar nicht machen: Handy am Steuer Nicht erwischen lassen - oder besser erst gar nicht machen: Handy am Steuer
Foto: dpa
Ab heute gilt der neue Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet nicht nur neue Strafen für zu schnelles fahren, sondern auch, wenn das Handy am Steuer genutzt wird. Dabei bleibt es zwar bei 1 Punkt in Flensburg als Strafe, doch dieser Punkt wiegt nun deutlich schwerer als bislang. Zudem wurde die Geldstrafe erhöht. Und: Auch Radfahrer werden zur Kasse gebeten, wenn sie mit dem Handy am Ohr während er Fahr erwischt werden.

Neben dem Punkt im Verkehrsregister werden für Autofahrer, die mit dem Mobiltelefon in der Hand am Steuer unterwegs sind, mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Hinzu kommen in der Regel noch Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 bis 25 Euro. Viel schwerer wiegt aber der Punkt. Dieser wurde, anders als bei anderen Vergehen, nicht reduziert. Gleichzeitig wurde aber die Grenze, bei der der Führerschein abgegeben werden muss, deutlich herabgesetzt. Statt wie bislang bei 18 Punkten ist der "Lappen" nun bei 8 Punkten weg. Das Handy am Steuer zu nutzen ist also im Verhältnis nun deutlich gefährlicher mit Blick auf den Verlust des Führerscheins.

Was ist nun erlaubt und was nicht?

Nicht erwischen lassen - oder besser erst gar nicht machen: Handy am Steuer Nicht erwischen lassen - oder besser erst gar nicht machen: Handy am Steuer
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Immerhin: Die Punkte verschwinden auch wieder vom Flensburger Konto. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt, also auch jene Delikte mit dem Handy am Steuer, verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch wieder vom Konto. Delikte mit mehr Punkten bleiben aber länger, schlimmsten falls bis zu zehn Jahre, auf dem Konto. Wer sich solche Punkte eingehandelt hat, muss also besonders vorsichtig sein.

Die offizielle Bezeichnung für das Delikt lautet übrigens "Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung als Kraftfahrer bei laufendem Motor". Das beschreibt auch, was verboten ist. Eine Strafe wird auch fällig, wenn am Steuer andere Funktionen wie SMS schreiben oder Fotos machen genutzt werden und der Motor läuft. Auch das bloße Wegdrücken eines eingehenden Anrufes kann schon als ein Verstoß gegen das Handyverbot gewertet werden. Wer hingegen vor einer roten Ampel steht und den Motor ausgeschaltet hat, dürfte das Handy nutzen - vorausgesetzt wer verpasst die Grünphase nicht und das Handy ist wieder aus der Hand verschwunden.

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