BNetzA: Entwurf für Katastrophenwarnung per SMS-CB
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entwurf einer "Technischen Richtlinie für die Einführung von Cell Broadcast“-Warnungen vorgestellt. BNetzA-Präsident Jochen Homann möchte, dass "dieses zusätzliche Warnmittel schnell in Deutschland eingeführt werden kann".
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern wurde an dieser Richtlinie gearbeitet, um den Entwurf "zeitnah zum Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen" zur Beteiligung stellen zu können.
Um vor Katastrophen wie im Ahrtal (Bild) zu warnen, solll Cell-Broadcast eingesetzt werden.
Foto: Picture-Alliance / dpa
Grundanforderungen erfüllen
Der Entwurf soll die "Grundanforderungen von Bund und Ländern" für den "Warnkanal Cell Broadcast" erfüllen, aber auch die Wünsche nach Sicherheit und Zuverlässigkeit erfüllen und die technischen Möglichkeiten der Mobilfunknetze "verhältnismäßig" berücksichtigen.
„Cell Broadcast“ soll "zusätzliches Warnmittel" sein
Unter dem Eindruck der Flutkatastrophe vom Juli 2021 hatten die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Entscheidung gefasst, mit „Cell Broadcast“ ein zusätzliches Warnmittel in den Warnmittelmix des „Modularen Warnsystems des Bundes“ einzuführen. Sirenen, Apps und der Rundfunk (Radio, Fernsehen) werden durch "rundfunkartig ausgesendete Textnachrichten auf Mobiltelefone" ergänzt, um die Bevölkerung im Katastrophenfall besser informieren und schützen zu können.
Festlegung technischer Einzelheiten
Das neue Telekommunikationsgesetz und die Mobilfunk-Warn-Verordnung haben die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von „Cell Broadcast“ geschaffen. Nun geht es um die Details. Jetzt solle sich die Verbände der Mobilfunknetzbetreiber und Hersteller, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden und der Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bis zum 10. Januar 2022 sich zu Wort melden. Wer sich für die Details interessiert, kann die TR-DE-Alert im Netz nachlesen.
Wird der Entwurf umgesetzt, sollten alle Mobiltelefone, die vor Ort in ein Netz eingebucht sind, diese Nachrichten empfangen können. Diese Nachrichten sollen in allen vor Ort verwendeten Technologien (2G, 4G, 5G) ausgestrahlt werden und auch in der Sprache und mit dem Zeichensatz des jeweiligen Nutzers.
So könnten beispielsweise ein russischer Besucher die Nachricht auf russisch mit kyrillischem Zeichensatz, ein Engländer auf englisch mit lateinischem Zeichensatz, ein arabisch sprechender Anwender in arabischer Schrift (von rechts nach links), ein Chinese vielleicht auch in Mandarin mit chinesischen Schriftzeichen bekommen, je nachdem wie weit das System ausgelegt und realisiert werden wird.
Die Nachrichten sollen auch dann "klingeln", wenn das Telefon auf "lautlos" gestellt ist. Ist das Gerät wirklich ausgeschaltet oder der Akku leer, funktioniert die Warnung logischerweise nicht.
Die Bundesnetzagentur hat die Spielregeln bei "lahmen Internet" vorgestellt.