Kosten

Abrechnungsfehler bei sbq4you im Tarif Star

Statt kostenlosem Surfen teuere 15 Cent pro Minute in Rechnung gestellt
Von Paulina Gesikowski

Blick durch Lupe auf Rechnung Abrechnungsfehler bei sbq4you im Tarif Star.
Bild: Eisenhans - Fotolia.com
Bei dem Anbieter sbq4you ist es erneut zu Abrechnungsfehlern gekommen. Nach aktuellem Stand handelt es sich hierbei um den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Mai dieses Jahres im Internet-by-Call-Tarif Star mit der Einwahlnummer 01919 3550. Dieser Tarif zeichnet sich durch extreme Preisunterschiede zwischen den Zeitfenstern von 0 und 14,99 Cent pro Minute aus. Die genauen Uhrzeiten der Zeitfenster wurden in der Vergangenheit regelmäßig geändert.

Blick durch Lupe auf Rechnung Abrechnungsfehler bei sbq4you im Tarif Star.
Bild: Eisenhans - Fotolia.com
Nutzern, die in diesem Zeitraum in dem jeweils kostenlosen Zeitfenster im Internet gesurft haben, wurden fälschlicherweise deutlich erhöhte Minutenpreise in Rechnung gestellt. Obwohl 0 Cent erwartet wurden, tauchten Minutenpreise von rund 15 Cent auf der Rechnung auf.

Durch einen Leserhinweis wurden wir auf die genannte Falschabrechnung aufmerksam gemacht. Nach aktiver Beschwerde beim Anbieter erhielt dieser Nutzer drei Wochen nach Einlegung des Widerspruchs die Rückmeldung von der nexnet GmbH, dem Abrechnungsdienstleister der Verizon Deutschland GmbH, dass es tatsächlich einen Abrechnungsfehler bei den Angeboten des Providers sbq4you gegeben haben soll. Verizon kümmert sich um die technische Realisierung des Internetzugangs. Unberechtigt erhobene Gebühren sollen ihm mit einer der nächsten Rechnungen erstattet werden.

Vergangene Telekom-Rechnungen genau überprüfen

Auf Anfragen unsererseits zeigte der Internetprovider First Internet Invest, zu dem sbq4you, callina und 1Xnet gehören, bisher keine Reaktion. In welchem genauen Zeitraum sich dieser Abrechnungsfehler stattgefunden hat und ob noch weitere Zugänge betroffen sind, ist somit nicht bekannt. Daher raten wir den Nutzern der Zugänge von First Internet Invest ihre vergangenen Telefonrechnungen genau zu überprüfen. Sollten Unstimmigkeiten auf der Rechnung erscheinen, wäre eine Möglichkeit, vor Bezahlung der Beträge den entsprechenden Posten über die Telekom ausbuchen zu lassen. Um keine Mahnungen zu verursachen, muss der Dienstleister jedoch ebenso über die Ausbuchung informiert werden. Wurden die fälschlicherweise berechneten Kosten bereits vom Konto abgebucht, sollte nach einer Reklamation beim Provider in der nächsten Zeit eine Gutschrift erfolgen.

Grundsätzlich raten wir bei der Nutzung von Schmalband-Tarifen nur Zugänge zu nutzen, die einen einheitlichen Minutenpreis ohne Zeitfenster mit hohen Preissprüngen haben. Zugänge mit einer Preisgarantie sind ebenfalls zu empfehlen, diese können über unseren Tarifrechner jederzeit abgefragt werden. Diese Kriterien bieten eine größere Sicherheit vor unerwartet hohen Kosten, schützen jedoch leider nicht vor Fehlabrechnungen.

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