Abrechnungsfehler bei sbq4you im Tarif Star
Abrechnungsfehler bei sbq4you im Tarif Star.
Bild: Eisenhans - Fotolia.com
Bei dem Anbieter sbq4you ist es erneut zu
Abrechnungsfehlern gekommen. Nach aktuellem Stand handelt es sich hierbei um den Zeitraum von
Mitte April bis Mitte Mai dieses Jahres im Internet-by-Call-Tarif
Star mit der Einwahlnummer 01919 3550. Dieser Tarif zeichnet
sich durch extreme Preisunterschiede zwischen den Zeitfenstern
von 0 und 14,99 Cent pro Minute aus. Die genauen Uhrzeiten der
Zeitfenster wurden in der Vergangenheit regelmäßig geändert.
Abrechnungsfehler bei sbq4you im Tarif Star.
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Nutzern, die in diesem Zeitraum in dem jeweils kostenlosen Zeitfenster
im Internet gesurft haben, wurden fälschlicherweise deutlich erhöhte Minutenpreise
in Rechnung gestellt. Obwohl 0 Cent erwartet wurden, tauchten
Minutenpreise von rund 15 Cent auf der Rechnung auf.
Durch einen Leserhinweis wurden wir auf die genannte Falschabrechnung aufmerksam gemacht. Nach aktiver Beschwerde beim Anbieter erhielt dieser Nutzer drei Wochen nach Einlegung des Widerspruchs die Rückmeldung von der nexnet GmbH, dem Abrechnungsdienstleister der Verizon Deutschland GmbH, dass es tatsächlich einen Abrechnungsfehler bei den Angeboten des Providers sbq4you gegeben haben soll. Verizon kümmert sich um die technische Realisierung des Internetzugangs. Unberechtigt erhobene Gebühren sollen ihm mit einer der nächsten Rechnungen erstattet werden.
Vergangene Telekom-Rechnungen genau überprüfen
Auf Anfragen unsererseits zeigte der Internetprovider First Internet Invest, zu dem sbq4you, callina und 1Xnet gehören, bisher keine Reaktion. In welchem genauen Zeitraum sich dieser Abrechnungsfehler stattgefunden hat und ob noch weitere Zugänge betroffen sind, ist somit nicht bekannt. Daher raten wir den Nutzern der Zugänge von First Internet Invest ihre vergangenen Telefonrechnungen genau zu überprüfen. Sollten Unstimmigkeiten auf der Rechnung erscheinen, wäre eine Möglichkeit, vor Bezahlung der Beträge den entsprechenden Posten über die Telekom ausbuchen zu lassen. Um keine Mahnungen zu verursachen, muss der Dienstleister jedoch ebenso über die Ausbuchung informiert werden. Wurden die fälschlicherweise berechneten Kosten bereits vom Konto abgebucht, sollte nach einer Reklamation beim Provider in der nächsten Zeit eine Gutschrift erfolgen.
Grundsätzlich raten wir bei der Nutzung von Schmalband-Tarifen nur Zugänge zu nutzen, die einen einheitlichen Minutenpreis ohne Zeitfenster mit hohen Preissprüngen haben. Zugänge mit einer Preisgarantie sind ebenfalls zu empfehlen, diese können über unseren Tarifrechner jederzeit abgefragt werden. Diese Kriterien bieten eine größere Sicherheit vor unerwartet hohen Kosten, schützen jedoch leider nicht vor Fehlabrechnungen.