beendet

avanio-Verfahren gegen Zahlung von 50 000 Euro eingestellt

avanio-Anwalt: "Zahlung stellt kein Schuldeingeständnis dar"
Von / Thorsten Neuhetzki

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Internet-by-Call-Anbieter avanio bzw. funsurf24 könnten schon bald ein Ende haben. Das Strafverfahren gegen die beiden Verantwortlichen des Unternehmens ist nach einem Bericht der Stiftung Warentest vorläufig eingestellt worden. Das bestätigte auch avanio-Anwalt Dr. Arthur Waldenberger auf Anfrage von teltarif.de.

Monatliche Grundgebühr nach Einwahl über Internet-by-Call-Tarif

Hunderttausende Internetsurfer sollen laut test.de im Juni 2005 in die "avanio-Gebührenfalle" getappt sein. Mitte Juni 2005 habe der Tarif vanio.flexi zu den günstigsten Einwahlen im Internet-by-Call gehört. Nach einer Anmeldung des Tarifes im Einwahltool Smartsurfer von web.de hätten dessen Kunden zunächst günstig gesurft, doch ab August 2005 habe avanio unabhängig von der Nutzung 4,50 Euro Grundgebühr pro Monat über die Telefonrechnung kassiert, heißt es in der Mitteilung von test.de weiter.

Die Stiftung Warentest spricht in diesem Zusammenhang von 800 000 bis 1 000 000 Nutzern, die sich über den Smartsurfer bei avanio eingewählt haben, und von einem geschätzten Schaden von über 10 Millionen Euro.

Welle der Empörung und zahlreiche Anklagen

Als der Schaden in der Folge für die Nutzer deutlich wird, schwappt eine Welle der Entrüstung durch das Internet, sowohl bei den Verbraucherzentralen, als auch in Foren und bei teltarif.de melden sich Betroffene. Direkte Beschwerden habe der Provider avanio, der mittlerweile unter Funsurf24 GmbH firmiere, nach Angaben der Stiftung meist als Kündigung gewertet, oft habe es auch Erstattungen gegeben.

Neben Zivilverfahren gingen auch zahlreiche Anzeigen gegen avanio bzw. Funsurf24 bei der Staatsanwaltschaft ein. Laut Stiftung Warentest lagen der Staatsanwaltschaft Dresden, die über Jahre hinweg in diesem Fall ermittelte, 416 Fälle von "gewerbsmäßigem Betrug" vor. Es sei ein Gesamtschaden von etwa 4 500 Euro entstanden. Der zuständige Strafrichter am Amtsgericht in Dresden habe im Vorfeld einer wohl über Monate hinziehenden Hauptverhandlung zahlreiche umfangreiche Recherchen und unter anderem ein Fachgutachten zur Funktionsweise des Smartsurfers in Auftrag gegeben. Schließlich habe der Richter den Parteien Staatsanwaltschaft und Verantwortliche von avanio/Funsurf24 vorgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung von 50 000 Euro einzustellen.

Einstellung des Verfahrens, bevor es so richtig losgegangen ist

avanio-Anwalt Dr. Arthur Waldenberger bestätigte diese Darstellungen auf Anfrage von teltarif.de. Er habe seinem Mandanten geraten, den Vorschlag des Gerichts zur Zahlung von 50 000 Euro an die Landesjustizkasse anzunehmen. Diese Zahlung muss bis Mitte März erfolgen. Damit vermeide avanio alleine die über Monate hinweg anfallenden Anwaltskosten. Nach Darstellung von test.de erklärt sich auch die Staatsanwaltschaft mit dem Vorschlag des Richters einverstanden.

Waldenberger machte gegenüber teltarif deutlich, dass die Zahlung der 50 000 Euro kein Schuldeingeständnis der Funsurf24 GmbH sei. Gleichzeitig sei das Angebot, das Verfahren gegen Zahlung an die Justizkasse einzustellen, ein Signal an Kunden, die noch auf dem Zivilweg klagen. avanio werde aber nach seinen Worten "kundenfreundlich" reagieren, wenn sich heute noch Kunden beim Anbieter melden, die erst heute diese Clubgebühren auf ihren Abrechungen feststellen.

teltarif.de hat frühzeitig über die Beiträge für die sogenannten "Clumitgliedschaften" berichtet. Wie es zu den ungewollten Clubmitgliedschaften kam, haben wir in einer älteren Meldung ausführlich für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen können Sie der folgenden Newsliste entnehmen.

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