Clubmitgliedschaften

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen avanio

Betroffene können aber nicht automatisch auf Rückerstattungen hoffen
Von Björn Brodersen

Gegen den Internetprovider avanio aus Dresden, der mittlerweile unter funsurf24 GmbH firmiert, ist jetzt ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dresden anhängig. Dies geht aus Informationen hervor, die der Redaktion von teltarif.de vorliegen. In dem Verfahren will die Staatsanwaltschaft klären, ob der Anbieter des Zugangs- und Community-Dienstes avanio.net [Link entfernt] eine Ordnungswidrigkeit oder eine Rechtsverletzung begangen hat. Betroffene Internetnutzer, die unbewusst durch Nutzung eines Schmalband-Zugangs von avanio eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft begründet haben, können bei einer Anklage und Verurteilung des Providers jedoch nicht darauf hoffen, bereits vom Konto abgebuchte Beträge zurückzuerhalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass eine Rückzahlung des Geldes nur über den zivilrechtlichen Weg erreicht werden kann.

Über die kostenpflichtigen Clubmitgliedschaften von avanio, in die viele Internetnutzer nach eigenen Angaben ungewollt und zunächst ohne ihr Wissen gerutscht sind, haben wir bereits mehrfach ausführlich berichtet. Nach Ansicht der teltarif.de-Redaktion ist der Dienst des Anbieters aus Dresden zumindest fragwürdig, denn die üblichen Schutzmechanismen für anmeldepflichtige Internet-by-Call-Zugänge fehlen. Die registrierungspflichtigen Einwahlangebote können wie anmeldefreie Internet-by-Call-Angebote genutzt werden, man erhält die Einwahldaten nicht erst nach einem transparenten Anmelde- oder Registrierungsprozess. In dem jetzt angestrengten Verfahren soll nun auch überprüft werden, ob das Angebot wirklich - so wie von avanio selbst erklärt - rechtens ist.

Auch jetzt entdecken Betroffene Internetnutzer noch die Clubbeiträge

Immer noch erhalten wir Beschwerden über die Clubmitgliedschaften von Internetnutzern, die erst jetzt den entsprechenden monatlichen Rechnungsbetrag von 4,50 Euro netto auf ihrer Telefonrechnung entdeckt haben. Offenbar wird dieser Betrag aber nicht nur Nutzern berechnet, die die Einwahldaten zu den avanio-Zugängen direkt über die Website des Anbieters gefunden haben, sondern auch denjenigen, die im Jahr 2005 Internet-Einwahltools in Anspruch genommen haben.

Selbst User, die gar kein Internet by Call nutzen, sondern beispielsweise per DSL-Leitung ins Netz gehen, haben uns und zum Beispiel auch der Verbraucherzenrale Baden-Württemberg berichtet, dass ihnen diese Rechnungsbeträge für die Clubmitgliedschaften in Rechnung gestellt wurden. Viele Anfragen zum Thema - die Zahl soll sich im vierstelligen Bereich bewegen - hat nach eigenen Angaben auch die Verbraucherzentrale Sachsen registriert. "Viele Verbraucher, denen das passierte, haben sich in der Zwischenzeit gegen die unfreiwillige Mitgliedschaft rechtlich gewehrt", berichtet Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen." Betroffene berichten jedoch auch, dass avanio nicht bereit ist, die für den nach Auffassung der Verbraucher nicht bzw. nicht wirksam geschlossenen Vertrag kassierten Monatsbeiträge vollständig zu erstatten.

Ob es zu einer Anklage kommen wird, steht noch nicht fest

Der Staatsanwalt der Zweigestelle Pirna hat nach eigenen Angaben mehr als 300 Anzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet gegen den Anbieter gesammelt. Noch könne allerdings weder gesagt werden, wie lange das Ermittlungsverfahren dauere, noch ob es schließlich zu einer Anklage gegen avanio kommen werde. Unabhängig davon, wie das Verfahren endet, können die Nutzer davon keine automatische Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge erwarten. Hier wird wohl jeder Geschädigte seinen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes durchsetzen und dafür gegebenenfalls sogar klagen müssen, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Eine Verurteilung könnte avanio allerdings eventuell dazu bewegen, sich in Zukunft kulanter bei der Erstattung von zurückgeforderten Beträgen zu zeigen.