Rechnungsbeträge

Neue Beschwerden über ungewollte Clubmitgliedschaften

Verbraucherzentrale hilft bei Rückforderungen von bezahlten Beträgen
Von Björn Brodersen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verzeichnet nach eigenen Angaben eine Häufung von Beschwerden über den Internetprovider callando Telecom GmbH. Viele aufmerksame Verbraucher hätten in ihren jüngsten Telefonrechnungen der T-Com eine Rechnungsposition über 4,50 Euro netto gefunden, die als Grundgebühr von callando für einen Internetzugang der Firma avanio GmbH gefordert wurde. Solche Forderungen sind jedoch nicht berechtigt, da die Nutzer diese Mitgliedschaft nicht willentlich eingegangen sind und keine wirksamen Verträge über eine Internet-by-Call-Nutzung zustande kommen.

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, wurde der Betrag offenbar auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Betroffenen kein Internet by Call oder aber einen DSL-Tarif genutzt hatten. Die Verbraucherzentrale rät deshalb zur kritischen Prüfung der Telefonrechnungen und gegebenenfalls zur Rückforderung bereits bezahlter Beträge. Für Rückforderungen bietet sie einen Musterbrief an, der montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der 0900 - 177 4441 angefordert werden kann. Für den Anruf der Sonderrufnummer fallen von einem T-Com-Anschluss 1,75 Euro pro Minute an, abgerechnet wird im Sekundentakt.

"Die Forderungen der Firma callando Telecom über eine Grundgebühr müssen nicht bezahlt werden, wenn Verbraucher keinen avanio-Internetzugang in Anspruch genommen oder sie sich im Sommer 2005 über einen Least-Cost-Router wie zum Beispiel den Smartsurfer ins Internet eingewählt und ohne ausdrückliche Anmeldung den avanio-Internetzugang genutzt haben", erklärt Brigitte Sievering-Wichers, Expertin für Haushalt und Telekommunikation. "Bei einer Inanspruchnahme von Internet by Call kommen keine wirksamen Verträge mit einer monatlichen Grundgebühr zustande." Weitere Informationen zu dem rechtlichen Hintergrund erhalten Sie in unserem speziellen Fachbeitrag zum Thema.