Bericht

Gesetzentwurf für Haftungsfreiheit von WLAN-Betreibern

Für die Verbesserung der WLAN-Abdeckung in Deutschland will die Bundesregierung Betreiber von öffentlichen WLAN-Zugängen von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreien.
Von Paulina Heinze / dpa

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Die Bundesregierung will Betreiber von Internet-Hotspots von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreien und so ermutigen, öffentliche WLAN-Zugänge anzubieten. Zu dem im Koalitions­vertrag vereinbarten Vorhaben hat das Wirtschafts­ministerium nun eine erforderliche Gesetzes­änderung entworfen, deren Text dem Internet­portal "Spiegel Online" vorliegt.

Änderungen des Telemedien­gesetzes

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Für die Verbesserung der WLAN-Abdeckung in Deutschland will die Bundes­regierung zwei Paragrafen des Telemedien­gesetzes (TMG) ändern. Der Paragraf 8, in dem bisher die Verantwortlichkeit von Internet­providern geregelt wird, soll eine Ergänzung um zwei Absätze erfahren, in denen eine Haftungsbefreiung für Hotspot-Betreiber fest­geschrieben wird. Demzufolge müssen die Betreiber aber "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. So soll "in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen" verhindert werden, dass sich "außenstehende Dritte" unberechtigten Zugriff auf den bereit­gestellten Internet­zugang verschaffen - Nutzer müssten sich mit einer Kennung im entsprechenden WLAN anmelden.

Die angemeldeten Nutzer sollen zudem einwilligen, "im Rahmen der Nutzung keine Rechts­verletzungen zu begehen". Ein noch zu diskutierender Klammerabsatz im Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass vor allem Privatleute, die ihren WLAN-Zugang teilen, auch "den Namen des Nutzers kennen" müssen.

Bei den kommerziellen WLAN-Hotspots existieren verschiedene Abrechnungs­varianten. Zudem erfolgt die Erfassung der Nutzungsdauer nicht immer nach dem selben Modell.

In einer Übersicht zeigen wir die Kosten und Besonderheiten der verschiedenen Anbieter.

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