Gesetzentwurf für Haftungsfreiheit von WLAN-Betreibern
Gesetzentwurf für Haftungsfreiheit von WLAN-Betreibern
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Die Bundesregierung will Betreiber von
Internet-Hotspots von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreien
und so ermutigen, öffentliche WLAN-Zugänge anzubieten. Zu dem im
Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben hat das
Wirtschaftsministerium nun eine erforderliche Gesetzesänderung
entworfen, deren Text dem Internetportal "Spiegel Online" vorliegt.
Änderungen des Telemediengesetzes
Gesetzentwurf für Haftungsfreiheit von WLAN-Betreibern
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Für die Verbesserung der WLAN-Abdeckung in Deutschland will die Bundesregierung
zwei Paragrafen des Telemediengesetzes (TMG) ändern. Der Paragraf 8, in dem
bisher die Verantwortlichkeit von Internetprovidern geregelt wird, soll eine Ergänzung
um zwei Absätze erfahren, in denen eine Haftungsbefreiung für Hotspot-Betreiber festgeschrieben
wird.
Demzufolge müssen die Betreiber aber "zumutbare Maßnahmen" ergreifen,
um Missbrauch zu verhindern. So soll "in der Regel durch
Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen" verhindert
werden, dass sich "außenstehende Dritte" unberechtigten
Zugriff auf den bereitgestellten Internetzugang verschaffen - Nutzer
müssten sich mit einer Kennung im entsprechenden WLAN anmelden.
Die angemeldeten Nutzer sollen zudem einwilligen, "im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen". Ein noch zu diskutierender Klammerabsatz im Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass vor allem Privatleute, die ihren WLAN-Zugang teilen, auch "den Namen des Nutzers kennen" müssen.
Bei den kommerziellen WLAN-Hotspots existieren verschiedene Abrechnungsvarianten. Zudem erfolgt die Erfassung der Nutzungsdauer nicht immer nach dem selben Modell.
In einer Übersicht zeigen wir die Kosten und Besonderheiten der verschiedenen Anbieter.