Themenspezial: Verbraucher & Service Strahlung

Rückruf: Wird das iPhone 12 vom Markt genommen?

Eine fran­zösi­sche Aufsichts­behörde droht mit dem Rückruf des iPhone 12. Es geht um elek­tro­magne­tische Strah­lung.
Von dpa /

Eine fran­zösi­sche Aufsichts­behörde droht mit dem Rückruf des drei Jahre alten iPhone 12 von Apple, da Tests eine elek­tro­magne­tische Strah­lung über den Grenz­werten ange­zeigt hätten. Die Agence natio­nale des fréquences (ANFR) wies am Dienstag an, dass Geräte des Modells aus den Verkaufs­kanälen entfernt werden müssten. Wenn Apple die Werte nicht "so schnell wie möglich" mit einem Update korri­giere, müssten auch die in Frank­reich im Umlauf befind­lichen Geräte zurück­gerufen werden.

Apple legt eigene Ergeb­nisse vor

iPhone 12 iPhone 12
Bild: teltarif.de

Apple iPhone 12

Von Apple gab es keine offi­zielle Stel­lung­nahme zum Vorstoß der ANFR. Der Konzern wider­sprach den Ergeb­nissen der Über­prü­fung und legte der Behörde mehrere Unter­suchungs­ergeb­nisse eigener und unab­hän­giger Labore vor, die die Konfor­mität des Geräts belegten. Das iPhone 12 war von mehreren inter­natio­nalen Gremien zerti­fiziert und als konform mit den welt­weit geltenden Vorschriften aner­kannt worden. Apple stellte am Dienstag die nächste Gene­ration seines Smart­phones - das iPhone 15 - vor.

Grenz­werte laut ANFR über­schritten

Die ANFR ließ jüngst ihrer Mittei­lung zufolge 141 Tele­fone in einem Labor darauf unter­suchen, wie viel elek­tro­magne­tische Strah­lung der Körper bei ihrem Betrieb aufnehme. Dabei sei fest­gestellt worden, dass beim iPhone 12 der Grenz­wert für unmit­tel­baren Körper­kon­takt - etwa in der Hand oder in der Hosen­tasche - über­schritten werde. Statt der maximal erlaubten 4 Watt pro Kilo­gramm seien es 5,74 Watt pro Kilo­gramm gewesen. Ein even­tuelles Update von Apple will die Behörde kontrol­lieren.

Den Grenz­wert von zwei Watt pro Kilo­gramm für Strah­lungs­werte bei einem Abstand von fünf Milli­metern zum Körper habe das iPhone 12 hingegen einge­halten, schrieb die ANFR. Er gilt für Situa­tionen, in denen ein Telefon etwa in einer Jacke oder Tasche getragen wird.

In Deutsch­land ist die Bundes­netz­agentur für solche Themen zuständig. Ein Spre­cher der Bonner Behörde sagte am Mitt­woch, dass das Verfahren in Frank­reich eine leitende Funk­tion für Europa insge­samt habe. "Wenn das Verfahren in Frank­reich ausrei­chend weit fort­geschritten ist, würde die Bundes­netz­agentur ein Verfahren für den deut­schen Markt prüfen", sagte er. Man stehe im engen Austausch mit den fran­zösi­schen Kolle­ginnen und Kollegen.

Neben der iPhone-15-Serie stellte Apple auch neue smarte Uhren vor. Details zur Apple Watch Series 9 und zur Apple Watch Ultra 2 lesen Sie in einer weiteren News.

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