Themenspezial: Verbraucher & Service Reparatur

Probleme mit iPhone 12: Apple ver­längert Gratis-Reparatur

Einige Exem­plare von iPhone 12 und iPhone 12 Pro weisen einen Seri­enfehler auf. Apple verlän­gert jetzt das Gratis-Repa­ratur­pro­gramm um ein Jahr.
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Apple hatte bereits vor einem Jahr einge­räumt, dass es beim iPhone 12 bzw. iPhone 12 Pro einen Seri­enfehler gibt. Dieser sorge für Ton-Probleme. Hinter­grund ist eine "even­tuell fehler­hafte Kompo­nente des Hörer­moduls". Dadurch könne es vorkommen, dass man seinen Gesprächs­partner bei Tele­fonaten nicht hört. Auch das Abhören der Mailbox oder von Sprach­nach­richten funk­tio­niert mögli­cher­weise nicht.

Jetzt verlän­gert der Hersteller das Service-Programm im Zusam­men­hang mit diesem Problem. Im vergan­genen Jahr hatte Apple zunächst den Zeit­raum für die kosten­lose Repa­ratur oder den Austausch des defekten Geräts auf bis zu zwei Jahre nach dem Kauf fest­gelegt. Dieser Zeit­raum ist hier­zulande durch die Gewähr­leis­tung aller­dings ohnehin abge­deckt. Jetzt haben Kunden bis zu drei Jahre Zeit, um den Fehler ggf. beheben zu lassen. Apple verlängert Reparaturprogramm Apple verlängert Reparaturprogramm
Fotos: Image licensed by Ingram Image/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Betrof­fene Smart­phones sind nach Angaben von Apple im Zeit­raum von Oktober 2020 bis April 2021 herge­stellt worden. Es gehe um iPhone 12 und iPhone 12 Pro, nicht aber iPhone 12 mini und iPhone 12 Pro Max. Neben Apple werden für das Service-Programm quali­fizierte Geräte auch von auto­risierten Service-Provi­dern kostenlos repa­riert, wie der Hersteller auf der eigens einge­rich­teten Service-Seite zum "Kein-Ton-Problem" einräumt.

So sollen betrof­fene Kunden vorgehen

Datenblätter

Apple bittet betrof­fene Kunden, sich an einen auto­risierten Händler zu wenden, einen Termin in einem Apple Store zu verein­baren oder den Support zu kontak­tieren, um die Instand­set­zung oder den Austausch über das Repa­ratur­zen­trum von Apple zu veran­lassen. Vor der Abgabe des fehler­haften Smart­phones werden betrof­fene Kunden gebeten, über die iCloud oder lokal am Computer eine Daten­siche­rung anzu­legen.

Weist das Smart­phone Schäden auf, die die Repa­ratur verhin­dern, muss dieses Problem zuerst - ggf. für den Kunden kosten­pflichtig - behoben werden, bevor der eigent­liche Service beginnt. Als Beispiel nennt Apple ein gesprun­genes Display. Der Hersteller erklärt ferner, dass sich die eigent­liche Stan­dard-Garan­tie­abde­ckung durch das Service-Programm nicht verlän­gert. Zudem biete das Unter­nehmen die Repa­ratur "unter Umständen" nur in dem Land bzw. der Region an, wo das Gerät gekauft wurde. Für ein in einem EWR-Mitglieds­staat erwor­benes iPhone sei die Abwick­lung aber in allen EWR-Ländern möglich.

Wie in einer weiteren Meldung bereits berichtet, hat Apple vor wenigen Tagen wich­tige Soft­ware-Updates für iPhone und weitere Geräte veröf­fent­licht.

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