Verfahren

Kartellamt ermittelt: Behindert PayPal die Konkurrenz?

In Deutsch­land hat PayPal "Regeln zu Aufschlägen" und einen Passus zur "Darstel­lung von PayPal" in seinen Nutzungs­bedin­gungen. Das könnte den Wett­bewerb behin­dern - das Bundes­kar­tellamt ermit­telt.
Von dpa /

Bremst PayPal bewusst andere Bezahlverfahren aus? Bremst PayPal bewusst andere Bezahlverfahren aus?
picture alliance/dpa
Das Bundes­kar­tellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahl­dienst PayPal wegen des Verdachts der Behin­derung von Wett­bewer­bern und der Beschrän­kung des Preis­wett­bewerbs einge­leitet. Anlass seien die in den Nutzungs­bedin­gungen von PayPal für Deutsch­land fest­gelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstel­lung von PayPal", teilte die Wett­bewerbs­behörde heute in Bonn mit.

"Diese Klau­seln könnten den Wett­bewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Miss­brauchs­verbot darstellen", sagte Kartell­amts­prä­sident Andreas Mundt. "Leid­tra­gende wären dann insbe­son­dere auch die Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher, die diese höheren Kosten am Ende indi­rekt über die Produkt­preise zahlen", sagte er. Das Kartellamt werde jetzt prüfen, welche Markt­macht PayPal zukomme und inwie­weit Online-Händler darauf ange­wiesen seien, PayPal als Zahlungs­methode anzu­bieten.

PayPal legt Händ­lern Regeln auf

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Konkret wurde den Händ­lern von PayPal laut Kartellamt unter anderem unter­sagt, ihre Waren und Dienst­leis­tungen zu nied­rigeren Preisen anzu­bieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezah­lung eine güns­tigere Zahlungs­methode als PayPal wählen. Außerdem ist es ihnen verboten, Präfe­renzen für andere Zahlungs­methoden als PayPal zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfor­tabler zu gestalten.

"Wenn die Händler gehin­dert werden, die unter­schied­lich hohen Kosten der verschie­denen Zahlungs­methoden über entspre­chende Aufschläge oder Rabatte zu berück­sich­tigen, können sich andere und neue Zahlungs­methoden im Preis- und Quali­täts­wett­bewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen", sagte Mundt. Markt­mäch­tige Zahlungs­dienste könnten so weiteren Spiel­raum für die eigene Preis­set­zung erlangen. "Leid­tra­gende wären dann insbe­son­dere auch die Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher, die diese höheren Kosten am Ende indi­rekt über die Produkt­preise zahlen."

Die von Händ­lern für die Nutzung eines Zahlungs­dienstes zu entrich­tenden Entgelte unter­scheiden sich je nach Zahlungs­methode erheb­lich. Übli­cher­weise legen Händler diese Entgelte auf die Produkt­preise um, sodass letzt­lich die Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher die Kosten tragen. Nach Markt­stu­dien sei PayPal in Deutsch­land nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungs­dienste, berich­tete die Wett­bewerbs­behörde weiter.

PayPal ist schon längst nicht mehr nur der einfache Bezahl­dienst. Man kann ihn für viele verschie­dene Aufgaben gebrau­chen. Raten­zah­lungen, Geld senden (auch ins Ausland) - PayPal kann noch viel mehr.

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