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PayPal führt Strafgebühr für inaktive Konten ein

PayPal hat die Einfüh­rung einer Inak­tivi­täts­gebühr ange­kün­digt. Privat­kunden in Deutsch­land sind aber noch nicht betroffen.
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PayPal hat zum 31. Oktober neue Nutzungs­bedin­gungen einge­führt, die für alle Kunden des Dienstes gelten. Zu den neuen Kondi­tionen gehört die Möglich­keit, neben gewerb­lichen Nutzern auch von Privat­per­sonen eine Gebühr zu erheben, wenn das PayPal-Konto nicht aktiv genutzt wird. Jetzt wurde diese Straf­gebühr offi­ziell ange­kün­digt.

Betroffen sind PayPal-Konten, die in den vergan­genen zwölf Monaten nicht genutzt wurden. Die Folgen für betrof­fene Nutzer sind aber gering. So beträgt die Inak­tivi­täts­gebühr maximal 10 Euro. Verfügt das PayPal-Konto über ein gerin­geres Rest­gut­haben, so wird maximal dieser Betrag berechnet. Es besteht demnach auch für inak­tive Kunden keine Gefahr, ins Minus zu rutschen.

Konto­schlie­ßung statt Inak­tivi­täts­gebühr

Inaktivitätsgebühr bei PayPal Inaktivitätsgebühr bei PayPal
Foto: PayPal
Bei Konten, auf denen kein Rest­gut­haben vorhanden ist, wird die Inak­tivi­täts­gebühr nach Angaben von PayPal nicht berechnet. Dafür behält sich der Zahlungs­dienst­leister vor, diese Accounts nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen auch ohne vorhe­rige Berech­nung einer Straf­gebühr zu schließen.

Kunden, die von der Extra-Gebühr oder Konto­schlie­ßung betroffen sein könnten, will PayPal ab sofort über die drohenden Maßnahmen in Kenntnis setzen. Bis zum 13. Dezember haben Betrof­fene Zeit, um ihr PayPal-Konto wieder aktiv zu nutzen und die Berech­nung der Zusatz-Gebühr zu verhin­dern.

Geringe Hürde für Akti­vitäts­nach­weis

PayPal setzt die Hürden zum Nach­weis einer aktiven Konto­nut­zung sehr gering an. Selbst ein Login in den persön­lichen Account ist ausrei­chend. Alter­nativ sind ein Einkauf, Geld­transfer oder eine Abhe­bung vom Konto möglich. Nicht zuletzt kann der PayPal-Zugang auch genutzt werden, um an Wohl­tätig­keits­orga­nisa­tionen zu spenden.

PayPal weist im "Klein­gedruckten" darauf hin, dass persön­liche Konten in Deutsch­land, Öster­reich, Italien, Grie­chen­land, Ungarn und Polen zumin­dest in diesem Jahr von der Rege­lung ausge­nommen sind. Da sich das Unter­nehmen explizit auf 2022 bezieht, liegt die Vermu­tung nahe, dass die Inak­tivi­täts­gebühr künftig auch hier­zulande bei Privat­kunden greift.

Vor einigen Monaten machte PayPal mit der Ankün­digung Schlag­zeilen, die NFC-Schnitt­stelle des iPhone für einen eigenen mobilen Bezahl­dienst nutzen zu wollen, der in Konkur­renz zu Apple Pay treten würde.

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