Geld zurück

Samsung-Smartphones durch Cashback-Aktion günstiger kaufen

Im Rahmen einer "Wechselwochen"-Aktion erhalten Käufer eines neuen Samsung-Smartphones ein Cashback in Höhe von 19 Prozent des Kaufpreises
Von Daniel Rottinger

Nutzer können beim Kauf eines Samsung-Geräts rückwirkend sparen Nutzer können beim Kauf eines Samsung-Geräts rückwirkend sparen
Bild: teltarif-Montage/pixabay/Samsung
Wie der Schnäppchenblog Mydealz berichtet, startet in wenigen Tagen eine neue Cashback-Aktion von Samsung. Nutzer sollen dabei 19 Prozent des Kaufpreises auf ausgewählte Smart­phones und Tablets rückwirkend erhalten.

Samsung Galaxy S6

Nutzer können beim Kauf eines Samsung-Geräts rückwirkend sparen Nutzer können beim Kauf eines Samsung-Geräts rückwirkend sparen
Bild: teltarif-Montage/pixabay/Samsung
Konkret wird als Zeitfenster der "Wechselwochen"-Aktion der 23. Mai bis 18. Juni genannt. Wer sich innerhalb der Aktionswochen für den Kauf eines Galaxy S6, S6 Edge, Gear S2, Gear S2 classic (ohne Premium), Galaxy Tab S2 oder Tab Pro S und View entscheidet, soll sich für die Cashback-Offerte qualifizieren. Allerdings können nur Nutzer profitieren, die ein Gerät für den deutschen Markt erworben haben und ihr Smartphone bzw. Tablet auf der Aktionsseite bis zum 18. Juni registrieren. Die Registrierungsseite wird von dem Anbieter Markenmehrwert bereitgestellt und soll ab dem 23. Mai unter dem Link samsung.de/wechselwochen aufrufbar sein. Hat sich der Kunde erfolgreich mit seinem Kaufbeleg für die Aktion angemeldet, soll die Überweisung des Cashback-Betrags innerhalb von 45 Werktagen auf das angegebene Bankkonto erfolgen.

Rechenbeispiel Galaxy S6: Ersparnis im Vergleich zum regulären Kauf

Samsung gewährt Käufer einen Cashback in Höhe von 19 Prozent des Brutto-Kaufpreises, der auf dem eingereichten Beleg abgedruckt ist. Wenn sich der Nutzer beispielsweise für den Kauf eines Galaxy S6 (32 GB) zum Preis von 450 Euro entscheidet, dürfte voraussichtlich eine Auszahlung in Höhe von 85,50 Euro erfolgen. Somit würde sich der Kaufpreis für das Gerät auf rechnerisch 364,50 Euro reduzieren. Entsprechendes Rechenbeispiel lässt sich natürlich auch auf die anderen Aktions-Geräte übertragen.

Cashback auch bei Verträgen samt Gerätebeigabe?

Bei vorangegangen Samsung-Aktionen konnten auch Nutzer teilnehmen, die ihr Gerät im Rahmen eines Tarifabschlusses erhalten haben. Aktuell liegen uns dazu noch keine Informationen vor, ob dies auch bei der "Wechselwochen"-Aktion zutrifft. Meist weisen die Tarifanbieter allerdings selbst auf ihrer Webseite auf entsprechende Cashback-Aktionen hin. Zum Aktionsstart lassen sich die berechtigten Nutzergruppen dann auch anhand der Teilnahmebedingungen herauslesen.

Update vom 23. Mai: Samsung-Smartphones aus Verträgen bzw. Vertragsverlängerungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dazu schreibt der Anbieter in den Teilnahmebedingungen folgendes: "Die Aktion gilt nicht für Kunden, die ein Aktionsgerät durch einen Mobilfunkvertragsabschluss oder eine Vertragsverlängerung von ihrem Netzbetreiber erhalten haben".

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