Aufschub

Schweden: Huawei-Klage bewirkt Aufschub der 5G-Auktion

Eigent­lich hätte am Dienstag die schwe­dische Auktion der 5G-Frequenzen beginnen sollen. In den Auflagen stand, dass Produkte von Huawei nicht verwendet werden dürfen. Dagegen hat Huawei geklagt, zunächst erfolg­reich.
Von mit Material von dpa

Sagerska Huset, der Amtssitz des schwedischen Ministerpräsidenten. Das Verwaltungsgericht Stockholm hat der Klage von Huawei stattgeben. Sagerska Huset, der Amtssitz des schwedischen Ministerpräsidenten. Das Verwaltungsgericht Stockholm hat der Klage von Huawei stattgeben.
Foto: Picture Alliance / dpa
Wir hatten berichtet, dass die schwe­dische Tochter des chine­sischen Tele­kom­muni­kations-Ausrüs­ters Huawei dagegen geklagt hatte, von der 5G-Auktion in Schweden von vorne­herein ausge­schlossen zu werden.

Die schwe­dische Regu­lie­rungs­behörde PTS fand das nicht so drama­tisch, bekam jetzt aber einen Dämpfer: Die Verstei­gerung der Frequenzen für das 5G-Netz in Schweden beginnt später als geplant. Grund dafür ist die Entschei­dung des Verwal­tungs­gerichts in Stock­holm zum Umgang mit dem chine­sischen IT-Konzerns Huawei, wie die schwe­dische Post- und Tele­kom­muni­kati­ons­behörde PTS mitteilte [Link entfernt] . Man prüfe nun die Möglich­keiten, die Verstei­gerung so bald wie möglich zu eröffnen.

Gest­rige Auktion verschoben

Sagerska Huset, der Amtssitz des schwedischen Ministerpräsidenten. Das Verwaltungsgericht Stockholm hat der Klage von Huawei stattgeben. Sagerska Huset, der Amtssitz des schwedischen Ministerpräsidenten. Das Verwaltungsgericht Stockholm hat der Klage von Huawei stattgeben.
Foto: Picture Alliance / dpa
Eigent­lich sollte die Auktion der Frequenz­bereiche bei 3,5- und 2,3-GHz-Frequenzen am Dienstag einge­leitet werden. Die PTS hatte dazu vor knapp drei Wochen mitge­teilt, dass die poten­ziellen Betreiber unter anderem keine Ausrüs­tung der chine­sischen IT-Konzerne Huawei und ZTE verwenden dürfen.

Verwal­tungs­gericht hebt Vorgaben vorerst auf

Diese Fest­legung hat das Verwal­tungs­gericht nun nach einer Klage von Huawei Schweden vorerst teil­weise aufge­hoben: Die Teile der Bedin­gungen, die Huawei betreffen, seien bis auf Weiteres nicht gültig, während der Fall weiter geprüft werde, hatte das Gericht am Montag­abend mitge­teilt.

Huawei hat das Recht zu klagen

In seinem Urteil kam das Verwal­tungs­gericht zu dem Schluss, dass Huawei das Recht hat, gegen die PTS-Entschei­dung Beru­fung einzu­legen. Die Ausset­zungs­ent­schei­dung bedeutet, dass die Bedin­gungen, welche u. a. die Verwen­dung von Huawei-Produkten betreffen, bis auf weiteres während der weiteren Prüfung des Falles durch das Verwal­tungs­gericht nicht gültig sind. Die Prüfung des Verwal­tungs­gerichts deckt aber nicht die Frage ab, ob die PTS eine Auktion durch­führen sollte, diese Entschei­dung verbleibe bei der PTS. Das Verwal­tungs­gericht wird sich weiterhin vordring­lich mit dem Fall befassen, erklärte der leitende Richter Johan Lund­mark abschlie­ßend.

Huawei und ZTE sind umstritten

Die chine­sischen Hersteller Huawei und ZTE sind in vielen Teilen Europas umstritten, auch weil die US-Regie­rung massiv auf einen Verzicht auf diese Hersteller drängt. Washington wirft den Konzernen vor, enge Kontakte zum chine­sischen Militär und der kommu­nis­tischen Partei Chinas zu pflegen. Das nehmen auch mehrere Länder außer­halb der USA als Sicher­heits­risiko wahr. Huawei und ZTE demen­tieren eine unan­gemes­sene Nähe zu den Macht­habern in Peking. Ein mögli­cher Ausschluss von Huawei wird auch in Deutsch­land kontro­vers disku­tiert. Der Konzern hat in Europa viele Netz­betreiber mit Infra­struktur für das bestehende 4G-Netz (LTE) belie­fert.

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