Abschalt-Drohung

Nach simyo: Auch bei Base, Blau und Ortel Mobile droht Abschaltung

Neben simyo behalten sich auch andere Mobilfunk-Discounter im E-Plus-Netz die Abschaltung der SIM-Karte bei längerer Nichtnutzung vor. Wir berichten darüber, bei welchen Anbietern in welchen Fällen die Kündigung droht und welcher Anbieter derzeit noch keine Mindestnutzung verlangt.
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Weitere Discounter drohen mit Kündigung bei Inaktivität Weitere Discounter drohen mit Kündigung bei Inaktivität
Foto: S Kautz15 - Fotolia.com, Blau, Ortel Mobile, Base, Montage: teltarif.de
Wie berichtet hat simyo seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Demnach behält sich der Mobilfunk-Discounter die Abschaltung der SIM-Karte vor, wenn diese über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird. Bislang mussten die Kunden ihr Prepaid-Konto nur maximal einmal im Jahr aufladen, nicht jedoch die SIM-Karte regelmäßig nutzen.

Aus Sicht des Anbieters ist das verständlich, denn das Bereithalten von Rufnummer und Anschluss ist mit Kosten verbunden. Das mag im Einzelfall kaum eine Rolle spielen. Wenn nun aber eine größere Anzahl von Kunden ihre SIM-Karten nur sehr unregelmäßig einsetzt, macht sich das durchaus bemerkbar, zumal die Gewinnspannen auf dem deutschen Mobilfunkmarkt aufgrund des Preiskampfs bei weitem nicht mehr so groß sind wie noch vor wenigen Jahren.

Für betroffene Kunden ist das umso ärgerlicher, wenn es beispielsweise nur darum geht, eine Rufnummer zu sichern oder einen Mobilfunk-Anschluss nur zu bestimmten Anlässen einzusetzen. Da vergisst man durchaus auch mal, dass die SIM mindestens einmal im Vierteljahr genutzt werden soll, da der Provider ansonsten mit der Abschaltung droht.

Ähnliche Regelung wie bei simyo auch bei weiteren Discountern

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Allerdings steht simyo mit seiner Neuregelung nicht alleine da. So haben auch Base, Blau, Ortel Mobile und NettoKom ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaidkunden geändert. So heißt es beispielsweise bei Blau wörtlich: "Blau Mobilfunk kann den Mobilfunkvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, jedoch nur, wenn der Kunde in einem Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten vollständig inaktiv ist." Gleichlautend ist auch der Passus in den AGB bei Base Prepaid und Ortel Mobil. Dabei gilt die gleiche Regelung für Inaktivität wie bei simyo: "Vollständige Inaktivität liegt vor, wenn der Kunde über die blau Prepaid SIM-Karte nicht mindestens einmal anruft oder angerufen wird oder SMS versendet oder empfängt oder Daten überträgt oder empfängt. Eine Kontaktaufnahme seitens blau Mobilfunk per Anruf oder SMS führt nicht zu einer Aktivität und beseitigt nicht eine etwaig bestehende Inaktivität."

Auch hier ist der Wortlaut bei den anderen Prepaid-Anbietern identisch. Blau weist ferner in seinen AGB [Link entfernt] darauf hin, dass die Vertragskündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Dabei stellt der Discounter auch unmissverständlich klar: "Die SIM-Karte des Kunden wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung von blau Mobilfunk gesperrt."

Aldi Talk bislang ohne AGB-Änderung

Interessanterweise findet sich eine solche Regelung bislang nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [Link entfernt] von Aldi Talk, dessen Kunden - genauso wie die Nutzer der anderen genannten Anbieter - im Mobilfunknetz von E-Plus telefonieren. Allerdings sind die AGB von Aldi Talk im Gegensatz zu denen der anderen Discounter bereits seit 2008 nicht mehr aktualisiert worden.

Denkbar wäre, dass auch Aldi Talk und andere Mobilfunk-Discounter künftig eine gewisse Mindestnutzung bei grundgebührfreien SIM-Karten voraussetzen. So zog auch Blau erst zum 1. Februar nach, während simyo Anfang Januar Vorreiter war. Wer einen solchen Vertrag besitzt - egal ob auf Prepaid- oder Postpaid-Basis und unabhängig vom Mobilfunknetz - sollte daher in jedem Fall regelmäßig überprüfen, ob der eigene Anbieter ebenfalls Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen vorgenommen hat.

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