Geklärt

teltarif hilft: Unberechtigte o2-Vertragsverlängerung wird storniert

Eigentlich sollte der Bekannte nur die neue SIM-Karte für eine Kundin im o2-Shop abholen. Doch der Shop-Mitarbeiter verlängerte unberechtigterweise gleich den Handy-Vertrag - die Kundin musste zahlen. teltarif.de konnte helfen.
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o2 Shop In unserem Fall bei teltarif hilft hatte der Gang in einen o2-Shop ungeahnte Folgen
Bild: o2
Nicht immer lassen sich alle Vertragsangelegenheiten bei Festnetz- und Mobilfunkverträgen persönlich im Shop erledigen. Für diesen Zweck gibt es die Möglichkeit, einem Familienmitglied oder Bekannten eine Vollmacht auszustellen. Der Vertragsinhaber bescheinigt darin, dass der Bevollmächtigte im Shop diverse Geschäftsvorfälle vornehmen oder Hardware abholen darf.

Eine o2-Kundin hatte ein iPhone 5 erhalten und benötigte dazu eine Nano-SIM-Karte. Zur Abholung dieser SIM-Karte im örtlichen o2-Partnershop beauftragte sie einen Bekannten. Vor dem Gang in den o2-Partnershop gab sie ihm im Januar 2015 eine handschriftliche Vollmacht mit folgendem Text mit:

Vollmacht. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bevollmächtige ich [eigener Name der Kundin] den Herrn [Name des Bevollmächtigten], die SIM-Karte für [das] iPhone 5 für mich abzuholen. [Es folgen Ort, Datum und Unterschrift].

Gleichzeitig kopierte sie die Vorder- und Rückseite ihres Personalausweises und gab die Kopie dem Bekannten mit. Von weiteren Anforderungen oder Serviceleistungen ist auf der Vollmacht nicht die Rede. teltarif.de liegen die wichtigsten Schriftsätze des Falls sowie die Adresse des o2-Partnershops vor.

Partnershop-Mitarbeiter führt unberechtigte Vertragsverlängerung durch.

o2 Shop In unserem Fall bei teltarif hilft hatte der Gang in einen o2-Shop ungeahnte Folgen
Bild: o2
Regulär sollte der o2-Vertrag der Kundin am 28. August 2016 enden. Kurz nach der Abholung der SIM-Karte im o2-Partnershop durch den Bekannten erfuhr die Kundin allerdings, dass ihr Vertrag o2 Blue All-in L inklusive Festnetznummer und Roaming-Pack Data 300 ohne ihren Willen um zwei Jahre verlängert worden war. Der Vertrag sollte nun bis zum Januar 2017 laufen. Dabei war das Inklusiv-Datenvolumen von 2 GB auf 3 GB aufgestockt worden.

Nun begann die Kundin nachzuforschen, wie es zu dieser ominösen Vertragsverlängerung gekommen war. Dies dauerte offenbar mehrere Monate. An teltarif.de berichtete sie:

Mein Problem ist es, dass mein Vertrag ohne meiner Einverständnis in einer o2-Filiale verlängert und geändert worden ist. Nach selbstständiger Forschung hab ich endlich nach einem Jahr den Vertrag vorliegen. Wo eine dritte Person und der o2-Mitarbeiter (Händlernummer liegt mir vor) meinen Vertrag verlängert und umgeändert haben. Es liegt bei o2 auch keine Einverständniserklärung/Vollmacht von mir vor, das[s] ich [dies] ausdrücklich erlauben würde. Ich habe schon zwei Briefe diesbezüglich geschrieben, ca. 20 Mal angerufen sowie auf [dem] Hilfeportal von o2 mein Anliegen geschildert und bis heute keine Antwort erhalten.

teltarif.de liegt eine Fotografie des Vertrags über eine Vertragsverlängerung vor, der am 9. Januar in dem betreffenden o2-Partnershop auf den Namen der Kundin ausgestellt ist. Unterschrieben ist er mit dem Namen des Shop-Mitarbeiters sowie mit dem Namen des Bevollmächtigten, der eigentlich nur die SIM-Karte abholen sollte. Vor seinen Namen hatte der Bevollmächtigte allerdings die Abkürzung "i. A." für "im Auftrag" gesetzt. Dies stand ihm laut der Vollmacht gar nicht zu. Ob der Shop-Mitarbeiter den Bevollmächtigten zu der Unterschrift gedrängt hatte, ließ sich im Nachhinein nicht mehr feststellen.

Mit einem Brief forderte die Kundin im November 2015 nach den erfolglosen Telefonaten, dass ihr die Beweise vorgelegt werden, dass eine wirksame Vertragsverlängerung zustande gekommen ist. o2 konnte daraufhin nur die Fotografie des Vertrags vom 9. Januar vorlegen, der gemeinsam von dem Shop-Mitarbeiter und dem Bevollmächtigten ausgefertigt wurde. Die Kundin forderte daraufhin, dass der Vertrag zum 29. Februar 2016 gekündigt wird. Gleichzeitig entzog sie o2 die Einzugsermächtigung mit Wirkung zum 29. Februar. Trotzdem buchte o2 erneut am 1. März vom Konto der Kundin Geld ab.

teltarif.de kann den Fall aufklären

teltarif.de schaltete sich in den Fall ein und nahm im Auftrag der Kundin Kontakt mit o2 auf. Offenbar erkannte o2 nun, dass ohne die Einwilligung der Kundin keine wirksame Vertragsverlängerung zustande gekommen war. Nach einigen Tagen meldete sich o2 bei teltarif.de und teilte mit:

Wir haben die Kundin bereits darüber informiert, dass wir die Vertragsverlängerung storniert haben und auch darüber, dass sich ihre Konditionen im Zuge der irrtümlichen Verlängerung nicht geändert haben.[..]

Am selben Tag schrieb die o2-Kundenbetreuung an die Kundin:

Selbstverständlich bestätige ich Ihnen auch auf diesem Weg, dass ich die Vertragsverlängerung für Sie storniert habe. Das Ende des Vertrages ist nun wieder der 28.08.2016. Wenn Sie diesen kündigen möchten, muss dies bis spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich bei uns eingehen.[...]

Die Kundin war einerseits glücklich darüber, dass sie aufgrund des Eingreifens von teltarif.de den Vertrag nicht bis zum Januar 2017 weiterführen und bezahlen musste. Andererseits hatte sich ihre unberechtigte Hoffnung zerschlagen, durch das Eingeständnis eines Fehlers von o2 frühzeitig aus dem Vertrag zu kommen. An teltarif.de schrieb sie abschließend:

Es freut mich auch sehr, dass ich mit der Hilfe von teltarif.de zumindest irgendeine Antwort erhalten habe, den[n] seit der ersten Kontaktaufnahme mit o2 sind ja jetzt schon fast 4 Monate [...] vergangen. Auf jeden Fall kommt o2 bei mir und meiner Familie nie wieder in Frage, so viel Stress hatte ich noch nie. Heute werde ich wohl eine Kündigung an o2 schreiben. Dann bleiben mir ja nur noch 5 Monate bis zum 28.08.16, und dann bin ich die Last auch los. Natürlich schade für mich, aber ändern lässt sich das nicht. Alles besser als bis zum 01.01.2017.
teltarif.de-Redakteur Alexander Kuch meint:
Alexander KuchWir empfehlen, mit der Ausstellung von Vollmachten sorgsam umzugehen und dies nur im Notfall zu nutzen. Oft ist der direkte Kontakt mit einem Provider übers Internet zielführender als der Gang in einen Shop. SIM-Karten werden in der Regel problemlos per Post versandt. Im geschilderten Fall ist der Kundin allerdings kein Vorwurf zu machen, da sie auf der Vollmacht klar vermerkt hatte, worauf sich diese erstreckt - nämlich lediglich auf die Abholung einer SIM-Karte. Dass ein Shop-Mitarbeiter mutmaßlich die Unwissenheit eines Bevollmächtigten ausnutzt, nur um Vermittlungsprovisionen einzustreichen, sollte bei dem Partnershop eines seriösen Netzbetreibers keinesfalls vorkommen - und auch von o2 entsprechend sanktioniert werden.

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