Themenspezial: Verbraucher & Service Preiserhöhung

Neu- und Bestandskunden zahlen mehr für Unitymedia-Kabelanschluss

Erst vor einem Jahr hat Unitymedia die Preise erhöht, jetzt kommt die nächste Welle. Kunden des Kabelanschlusses erhalten Briefe über eine Preissteigerung, die höher ist als 10 Prozent. Haben die Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht?
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Der neue Preis für den Unitymedia-Kabelanschluss Der neue Preis für den Unitymedia-Kabelanschluss
Bild: Unitymedia
Bereits im vergangenen Jahr hatte Unitymedia für einige Tarife die Preise erhöht - jetzt schlägt der TV-Kabelnetzbetreiber erneut zu. Wiederum betrifft die Änderung sowohl Neu- als auch Bestandskunden. Laut Caschys Blog werden diesbezüglich aktuell Briefe an die Kunden versandt.

Bei der zum Februar 2015 wirksam gewordenen Preiserhöhung waren überwiegend Kunden einiger Kabel-Internet-Tarife betroffen. Kritik gab es seinerzeit beispielsweise daran, dass die Vertragsänderung per Infopost versandt worden war. Dieses Mal ist offenbar der reine TV-Kabelanschluss von der Erhöhung betroffen.

Kommt mit höherem Preis auch mehr Leistung?

Der neue Preis für den Unitymedia-Kabelanschluss Der neue Preis für den Unitymedia-Kabelanschluss
Bild: Unitymedia
Sichtbar ist die Änderung bereits auf der Produktseite des Kabelanschlusses [Link entfernt] . Dort steht bereits der neue Preis von 20,99 Euro monatlich. Im Sternchentext ist zu lesen, dass bis zum 29. Februar der alte Preis in Höhe von 18,90 Euro pro Monat berechnet wird. Die Preiserhöhung beträgt also 2,09 Euro und damit deutlich mehr als 10 Prozent.

Betroffene Kunden diskutieren über die erneute Verteuerung bereits im inoffiziellen Helpdesk-Forum und im ebenfalls inoffiziellen Unitymedia-Forum.

Im Helpdesk-Forum debattieren Kunden darüber, ob nach der Preiserhöhung auch ein Mehr an Service zu erwarten sei, beispielsweise ob weitere HD-Sender inklusive sein werden. Auch mehrere Audiospuren und HbbTV werden in der Diskussion gefordert. Andere Nutzer sprechen davon, sich vom TV-Kabel als Medium zu verabschieden und stattdessen auf eine Satelliten-Schüssel oder DVB-T2 setzen zu wollen.

Unitymedia räumt Sonderkündigungsrecht ein

Im zweiten oben genannten Unitymedia-Forum hat ein Betroffener ein Foto seines Briefes gepostet, den er vom Netzbetreiber erhalten hatte. Darauf räumt Unitymedia dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für sechs Wochen ab Erhalt des Schreibens ein. Der Vertrag würde dann am 29. Februar enden.

Reagiert der Kunde nicht, wird der Vertrag ab dem 1. März zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Manche Nutzer, die zusätzlich ein 3play-Kombipaket gebucht haben, überlegen, dieses nach der Preiserhöhung gegebenenfalls auf einen günstigeren 2play-Tarif downzugraden. Manche Nutzer berichten davon, dass ihnen eine reine Internet-Leitung reicht, da sie darüber auch die TV-Programme streamen können, beispielsweise per Zattoo oder Magine. Und auch die Festnetztelefonie ist für viele Kunden mit mobiler Allnet-Flat entbehrlich.

Betroffen sind von der Preiserhöhung aktuell offenbar nur Kunden von Einzelanschlüssen. Wer in einem Mehrparteien-Wohnhaus wohnt, bei dem die Woh­nungs­eigen­tümer­ge­sell­schaft einen Rahmen­ver­trag mit Unitymedia geschlossen hat, ist nicht von der Preiserhöhung betroffen. Denn die Rahmen­ver­träge haben meist eine Laufzeit von mehreren Jahren.

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