Verbraucherschützer: Vorsicht bei Handy-Verträgen auf der Straße
Vorsicht vor übereilten Vertragsabschlüssen
in der Fußgängerzone
Foto: artivista werbeatelier - Fotolia.com / Montage: teltarif.de
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dem voreiligen Abschluss von
Handyverträgen auf der Straße. Wer sich von Werbern in der Fußgängerzone, Bahnhöfen oder
anderen öffentlichen Plätzen überrumpeln lasse, sitze schnell in der Kostenfalle. Statt der
versprochenen und auf den ersten Blick sichtbaren "Null Euro" fielen sehr wohl Kosten an, so die
Verbraucherschützer.
Vorsicht vor übereilten Vertragsabschlüssen
in der Fußgängerzone
Foto: artivista werbeatelier - Fotolia.com / Montage: teltarif.de
Beworben werde beispielsweise ein Bundle aus Smartphone und
Surfstick für jeweils nur einen Euro. Es falle kein monatlicher
Paketpreis und keine Anschlussgebühr an, würden die Werber versprechen. Im Kleingedruckten
tauchten dann aber sehr wohl Kosten für Bereitstellung, Grundgebühren und Versand auf, daneben
handele es sich um einen Vertrag mit 24-monatiger Mindestlaufzeit. Zudem seien die Nutzungspreise meistens nicht gerade günstig.
Kosten sollen nachträglich erstattet werden
Die Erklärung: Die Werber vermitteln lediglich Mobilfunk-Verträge, die direkt mit den jeweiligen Netzbetreibern wie Deutscher Telekom oder Vodafone geschlossen werden. Der Vermittler will die vom Kunden vorausgezahlten Kosten im Nachhinein erstatten - im Beispiel der Verbraucherzentrale Niedersachsen jeweils drei Monate später per Scheck.
Vorkasse des Verbrauchers bedeutet Risiko
"Der Verbraucher tritt damit in Vorleistung und muss selbst dafür sorgen, das Geld erstattet zu bekommen", schreibt die Verbraucherorganisation. Wenn die Erstattung nicht mehr erfolgt - etwa weil der Vermittler pleite geht -, sitzt der Verbraucher also auf einem Mobilfunk-Vertrag fest, auf dessen Erfüllung der Netzbetreiber möglicherweise bestehen wird.
Die Verbraucherzentrale rät daher: "Nie in Eile etwas unterschreiben. (...) Immer die Vertragsbedingungen lesen!" Und: "In Ruhe über die Tarife informieren." Denn die müssen auch zum eigenen Telefonie- und Surfverhalten passen.
Betroffene können Widerrufsrecht nutzen
Wer doch (voreilig) etwas unterschrieben habe, könne ein 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen - dieses gelte ab Zusendung des Handys und der SIM-Karte. Für die Rücksendung sollte unbedingt eine Versandform mit Nachweis - etwa ein Einschreiben - gewählt werden.