Vermeintliche Schnäppchen

Verbraucherschützer: Vorsicht bei Handy-Verträgen auf der Straße

Passanten würden etwa in Fußgängerzonen immer wieder überrumpelt
Von Marc Kessler

Vertrags­abschlüsse in der Fußgängerzone Vorsicht vor übereilten Vertrags­abschlüssen
in der Fußgängerzone
Foto: artivista werbeatelier - Fotolia.com / Montage: teltarif.de
Die Verbraucher­zentrale Nieder­sachsen warnt vor dem voreiligen Abschluss von Handy­verträgen auf der Straße. Wer sich von Werbern in der Fußgänger­zone, Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Plätzen überrumpeln lasse, sitze schnell in der Kostenfalle. Statt der versprochenen und auf den ersten Blick sichtbaren "Null Euro" fielen sehr wohl Kosten an, so die Verbraucher­schützer.

Vertrags­abschlüsse in der Fußgängerzone Vorsicht vor übereilten Vertrags­abschlüssen
in der Fußgängerzone
Foto: artivista werbeatelier - Fotolia.com / Montage: teltarif.de
Beworben werde beispielsweise ein Bundle aus Smart­phone und Surfstick für jeweils nur einen Euro. Es falle kein monatlicher Paket­preis und keine Anschluss­gebühr an, würden die Werber versprechen. Im Kleingedruckten tauchten dann aber sehr wohl Kosten für Bereitstellung, Grundgebühren und Versand auf, daneben handele es sich um einen Vertrag mit 24-monatiger Mindestlaufzeit. Zudem seien die Nutzungs­preise meistens nicht gerade günstig.

Kosten sollen nachträglich erstattet werden

Die Erklärung: Die Werber vermitteln lediglich Mobilfunk-Verträge, die direkt mit den jeweiligen Netzbetreibern wie Deutscher Telekom oder Vodafone geschlossen werden. Der Vermittler will die vom Kunden vorausgezahlten Kosten im Nachhinein erstatten - im Beispiel der Verbraucher­zentrale Nieder­sachsen jeweils drei Monate später per Scheck.

Vorkasse des Verbrauchers bedeutet Risiko

"Der Verbraucher tritt damit in Vorleistung und muss selbst dafür sorgen, das Geld erstattet zu bekommen", schreibt die Verbraucher­organisation. Wenn die Erstattung nicht mehr erfolgt - etwa weil der Vermittler pleite geht -, sitzt der Verbraucher also auf einem Mobilfunk-Vertrag fest, auf dessen Erfüllung der Netzbetreiber möglicher­weise bestehen wird.

Die Verbraucher­zentrale rät daher: "Nie in Eile etwas unterschreiben. (...) Immer die Vertrags­bedingungen lesen!" Und: "In Ruhe über die Tarife informieren." Denn die müssen auch zum eigenen Telefonie- und Surfverhalten passen.

Betroffene können Widerrufsrecht nutzen

Wer doch (voreilig) etwas unterschrieben habe, könne ein 14-tägiges Widerrufs­recht nutzen - dieses gelte ab Zusendung des Handys und der SIM-Karte. Für die Rücksendung sollte unbedingt eine Versandform mit Nachweis - etwa ein Einschreiben - gewählt werden.

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