Souvenirs & Co.: Das sollten Sie beim Zoll angeben
Zollbestimmungen: Das Beispiel mit Schwarzeneggers Uhr
Bild: picture alliance/dpa/Schwarzenegger Climate Initiative/APA
Wäre Arnold Schwarzenegger kein
Hollywood-Star, hätte der Vorfall wohl kaum für Aufmerksamkeit
gesorgt: Der Zoll am Münchner Flughafen hatte Schwarzenegger Mitte
Januar für einige Zeit festgehalten. Er hatte eine teure Uhr im
Gepäck und diese nicht angemeldet, obwohl sie offenbar in der EU
bleiben sollte.
Doch Promi hin oder her, die Regeln sind für alle gleich. Und den meisten dürfte eine Regel-Auffrischung in Sachen Wareneinfuhr nach Deutschland nicht schaden.
Was bei der Einreise aus EU-Mitgliedsländern gilt
Zollbestimmungen: Das Beispiel mit Schwarzeneggers Uhr
Bild: picture alliance/dpa/Schwarzenegger Climate Initiative/APA
Am wenigsten bedenken muss, wer aus einem anderen EU-Land nach
Deutschland zurückkehrt. Denn mit Ausnahme einiger Sondergebiete
müssen Waren für den persönlichen Bedarf dann nicht beim Zoll
deklariert werden, erklärt dieser auf seiner Webseite.
Es gibt allerdings ein paar Einschränkungen, etwa für Genussmittel wie Tabak, Alkohol und Kaffee. Ab bestimmten Mengen vermutet der Zoll hier, dass man die Waren gewerblich verwenden will. Vor dem Transport größerer Mengen lohnt es sich also zu prüfen, bis zu welcher Menge das unproblematisch geht. Dabei hilft der Zoll auf seiner Webseite mit einem Abgabenrechner für den Reiseverkehr.
Was bei der Einreise von außerhalb der EU gilt
Und was ist bei Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zu beachten? Auch hier ist für bestimmte Waren wie Tabak oder Alkohol begrenzt, wie viel man ohne Einfuhrabgaben mitbringen darf. Genaue Infos dazu finden sich auf der Website des Zolls.
Für alle anderen Waren ist nicht die Menge, sondern der Wert ausschlaggebend: Flug- und Seereisende dürfen Waren mit einem Wert bis 430 Euro frei einführen. Wer anders, also etwa mit dem Auto reist, darf Waren im Wert von bis zu 300 Euro dabeihaben. Und für Reisende unter 15 Jahren gilt: Ein Warenwert von insgesamt 175 Euro ist okay.
Überschreiten die eigenen Mitbringsel die Freigrenzen, fallen Einfuhrabgaben an. Wer einreist, muss sie dann bei der Zollstelle mündlich anmelden. Wichtig hierfür: Die Kaufbelege aufbewahren, sonst muss die Zollstelle den Wert der Mitbringsel womöglich schätzen.
Beim Handykauf und beim Abschluss von Festnetz-, Mobilfunk- oder DSL-Verträgen gibt es allerhand zu beachten. In Meldungen und Ratgebern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hintergrund-Infos, um als Verbraucher gut informiert zu sein.