Statement

So bewertet der BNetzA-Vize die Netzneutralität

Bei der Nachoptimierung der Netzneutralität gibt es Fortschritte. Heute hat ein Fach-Gremium den Entwurf von Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. So kommentiert der BNetzA-Vize den Stand.
Von Daniel Rottinger

Interessenten können zu den Leitlinien Stellung nehmen Interessenten können zu den Leitlinien Stellung nehmen
Bild: ec.europa.eu
Um die einheitliche Umsetzung der EU-Verordnung zur Netzneutralität voranzutreiben, hat das Fach-Gremium BEREC heute den Entwurf von Leit­linien zur Netzneutralität ver­öffentlicht. So bewertet BNetzA-Vizepräsident Dr. Eschweiler die Fortschritte.

Seit dem 30. April gelten die in der Telekom-Binnenmarkt­verordnung beschriebenen Regelungen zur Netzneutralität, doch es gibt Nachholbedarf bei der Umsetzung. Daher erarbeitet das Fach-Gremium BEREC Leitlinien, um die europäischen Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen. Dabei ist der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Dr. Wilhelm Eschweiler, gleichzeitig auch Vorsitzender des BEREC-Gremiums und hat die Fortschritte nun kommentiert.

Ziel der erarbeiteten Leitlinie sei es, den "Zugang zu einem offenen Internet zu gewährleisten". Nun würden die Inhalte der Leitlinien mit allen Marktteilnehmern diskutiert und dies würde "sicherlich auf großes Interesse stoßen und die Diskussionen zum Thema weiter vorantreiben".

Dabei ginge es unter anderem um Zero-Rating, Regelungen zum Verkehrsmanagement, Bedingungen für die Erbringung von Spezial­diensten sowie die erweiterten Transparenzverpflichtungen für die Anbieter von Internetzugangsdiensten. Bei Zero-Rating handelt es sich etwa um ein Modell, welches Anwendern die Nutzung von Apps und Diensten eines Anbieters ermöglicht, ohne dass das dadurch anfallendes Datenvolumen berechnet wird. Diese Vorgehensweise findet etwa bei dem Spotify-Paket der Telekom Anwendung. So hat die Spotify-Nutzung zunächst keinen Einfluss auf den Verbrauch des Datenvolumens. Erst wenn der Nutzer durch die Verwendung anderer Online-Dienste sein monatliches Datenvolumen überschreitet, gilt die Drosselreglung auch für Spotify. Die finalen Leitlinien möchte BEREC bis Ende August 2016 fertigstellen.

BNetzA-Vize: Nutzung von Datenverkehr ohne Beschränkungen

Interessenten können zu den Leitlinien Stellung nehmen Interessenten können zu den Leitlinien Stellung nehmen
Bild: ec.europa.eu
Abschließend gibt BNetzA-Vize Eschweiler zu bedenken, dass es wichtig sei, dass "Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Beschränkung gleich behandeln". Allerdings nennt Eschweiler auch eine Ausnahme. So könnten "innovative Spezialdienste unter festgelegten Bedingungen angeboten werden".

So können Sie die Leitlinien kommentieren

Interessierte Kreise können den Leitlinien-Entwurf bis zum 18. Juli 2016 kommentieren. Ein entsprechendes Antwortformular stellt das BEREC-Gremium auf der Internetseite bereit. Alternativ lässt sich die Stellung­nahme auch per E-Mail (NN-Consultation@berecoffice.eu) einreichen.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur

Mehr zum Thema Zero-Rating