Funken

Amateur- & CB-Funk: Vernetzt auch ohne Mobilfunk

Amateur­funk und CB-Funk sind auch in Funk­löchern nutzbar, um welt­weit Kontakte zu pflegen oder in Krisen­situa­tionen Hilfe herbei­zuholen.
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Mit dem Smart­phone ist es heut­zutage möglich, von fast jedem Ort der Welt zu kommu­nizieren. Sei es tele­fonisch, per SMS, per E-Mail oder WhatsApp bis hin zu sozialen Netz­werken: Die Möglich­keiten, die die Kommu­nika­tion über Mobil­funk bietet, sind nahezu uner­schöpf­lich. Und dennoch gibt es auch heute noch CB-Funker und lizen­zierte Funk­ama­teure, die sich - bei oft deut­lich schlech­terer Über­tra­gungs­qua­lität als über das Handy - mitein­ander unter­halten.

Doch worin besteht der Reiz, auch 2021 noch ein CB-Funk­gerät im Auto, zuhause oder als mobiles Hand­funk­gerät zu betreiben oder gar die Amateur­funk-Prüfung abzu­legen? Nun, da wäre zum einen der "sport­liche Ehrgeiz". Mit einem Hobby­freund, der sich im glei­chen Ort aufhält, sollte die Verbin­dung auch mit einfa­chen Mitteln zustande kommen. Muss eine größere Entfer­nung über­brückt werden, dann wird es schon kompli­zierter - es ist aber vor allem beim Amateur­funk machbar, auch mit Kollegen in Kapstadt, Tokio oder Los Angeles zu spre­chen, ohne auf klas­sische Tele­fon­netze oder das Internet zurück­zugreifen. Hand-Funkgerät von Icom Hand-Funkgerät von Icom
Foto: HAM Radio, Messe Friedrichshafen
Aber es gibt natür­lich auch Situa­tionen, in denen der klas­sische Mobil­funk nicht zur Verfü­gung steht. Erin­nern Sie sich noch an den größeren Strom­aus­fall in Berlin-Köpe­nick im Februar 2019? 31 Stunden lang blieben Tele­fone still, das Internet funk­tio­nierte nicht mehr und auch die Kühl­schränke und Gefrier­truhen versagten ihren Dienst. Die Mobil­funk­netze fielen schnell aus. Akku- oder batte­rie­betrie­bene Funk­geräte konnten aber weiterhin genutzt werden - etwa um bei Bedarf Hilfe herbei­zuholen.

Amateur­funk oder CB-Funk - was ist der Unter­schied?

Um Amateur­funk nutzen zu können, bedarf es einer Lizenz, die man erst nach einer amtli­chen Prüfung in (Elektro- und Funk-)Technik und Gesetzes- bzw. Vorschrif­ten­kunde bekommt. Der Lohn ist ein amtli­ches inter­national gültiges Rufzei­chen, welches von der Bundes­netz­agentur vergeben wird und einen gewissen jähr­lichen Obulus kostet. Wer tech­nisch inter­essiert und infor­miert ist, sollte hier keine Probleme haben, wer "fach­fremd" auf dieses Hobby stößt, muss ein wenig lernen, das ist aber zu schaffen. Nähere Details beleuchten wir im Laufe des Arti­kels.

Beim CB-Funk hingegen gibt es eine allge­meine Zutei­lung (Geneh­migung) für Jeder­mann (und Frau), es wird keine Prüfung oder keine Regis­trie­rung verlangt, nur die Geräte müssen zerti­fiziert (also zuge­lassen) sein. Wir gehen später noch auf die Details sein.

Im Amateur­funk gibt es kein Funk­loch

Und dann gibt es da noch die Funk­löcher - also Regionen, in denen die klas­sischen Mobil­funk­netze gar nicht verfügbar sind. Wer sich einfach nur mit Freuden und Bekannten unter­halten möchte oder bei einem Notfall helfen möchte, kann aber auch hier auf sein Funk­gerät zurück­greifen - egal ob das nun am Isenach-Weiher bei Bad Dürk­heim, in der südwest­afri­kani­schen Namib-Wüste oder mitten in den Anden in Südame­rika ist.

Wer sich für Amateur­funk inter­essiert, muss bei der Bundes­netz­agentur eine Prüfung ablegen, um eine Lizenz zu bekommen. Vereine wie der Deut­sche Amateur Radio Club e.V. (DARC) helfen bei der Vorbe­rei­tung. Die Kosten für die Prüfung liegen zwischen 80 und 110 Euro - je nachdem für welche Lizenz­klasse man sich entscheidet. Dazu kommen weitere 70 Euro für die Lizenz­urkunde und die Zutei­lung des Rufzei­chens, das welt­weit einmalig ist und über das der Funk­ama­teur zu iden­tifi­zieren ist (quasi so etwas wie die "Tele­fon­nummer" des Funkers). Jähr­lich kommen noch­mals Kosten von etwa 30 Euro für die Frequenz­nut­zung und als EMV-Beitrag (elek­tromagen­tische Verträg­lich­keit) hinzu.

In Deutsch­land gibt es die Amateur­funk-Klassen A und E. Die Klasse E ist für Einsteiger gedacht und der Inter­essent muss bei der Lizenz­prü­fung nur tech­nische Grund­kennt­nisse nach­weisen. Dafür darf er nur mit einer maxi­malen Leis­tung von 100 Watt senden. Fort­geschrit­tene mit entspre­chenden tech­nischen Kennt­nissen können die Klasse-A-Lizenz erwerben und mit einer Leis­tung von bis zu 750 Watt arbeiten.

Auf Seite 2 lesen Sie unter anderem, welche Frequenz­bereiche von Funk­ama­teuren genutzt werden können und was es mit dem ominösen Q-Code auf sich hat.

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