Kabelnetzbetreiber müssen ARD-alpha weiter senden
Die privaten Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel und Unitymedia müssen den öffentlich-rechtlichen Sender ARD-alpha weiter senden - auch wenn sie dafür kein Einspeiseentgelt kassieren. Zu diesem Urteil ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang März gekommen, wie die Kanzlei Loschelder, die den Bayerischen Rundfunk (BR) vertritt, heute mitteilte (AZ.: 7 CE 15.1741).
Der Kabelstreit begann 2014 als Kabel Deutschland ankündigte, nach der Umbenennung von BR-alpha in ARD-alpha das Programm in Bayern nicht mehr zu senden. Der Grund: Der BR zahlt seit Anfang 2013 keine Einspeiseentgelte mehr. Der öffentlich-rechtliche Sender bestreitet die Zahlungspflicht, da die Netzbetreiber mit dem Signaltransport ihre eigene rundfunkrechtliche Pflicht erfüllten und ohne die öffentlich-rechtlichen Programme nicht marktfähig wären. Dieser Argumentation ist das Gericht nun gefolgt.
Ähnliche gerichtliche Auseinandersetzung gibt es derzeit in ganz Deutschland. Laut Kanzlei hätten aber bereits mehrere Gerichte die Rechtsauffassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestätigt.