App Store: Apple darf weiter exklusiv In-App-Käufe anbieten
Eigentlich sollte heute im App Store mit der Verlinkung alternativer In-App-Bezahlmöglichkeiten eine neue Ära für Entwicklerstudios beginnen, aber Apple konnte diese Änderung stoppen. Gestern erzielte die Firma beim US-Berufungsbericht einen Aufschub hinsichtlich der Lockerung seiner App-Store-Regeln. Unter anderem Bedenken, dass man Betrugsversuche und Datenmissbrauch bei externen Kaufabwicklungen nicht vermeiden könne, brachte die Richter ins Grübeln.
Zumindest vorerst bleibt alles wie gehabt, Zahlungen in Apps und Spielen werden über das System von Apple abgewickelt. Aufgrund der hohen Abgaben wird dieses kritisch betrachtet.
Apple verhindert Öffnung der In-App-Käufe
In-App-Käufe: Apple konnte sich beim Berufungsgericht durchsetzen
Bild: Apple
Das geschlossene App-Store-Bezahlsystem, das beispielsweise beim Abschließen von Abonnements oder dem Erwerben virtueller Güter zum Einsatz kommt, ist Entwicklerstudios ein Dorn im Auge. Je nach offeriertem Angebot müssen 15 oder 30 Prozent der Einnahmen an Apple abgetreten werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nachvollziehbar, dass die Unternehmen deshalb die Integration ihrer eigenen Bezahlsysteme fordern.
Das prominenteste Beispiel ist Epic Games - das Entwicklerstudio hinter dem Spiel "Fortnite" -, die auf die Barrikaden gingen und den iPhone-Schöpfer durch die juristischen Instanzen zerrten. Der Gegenwind schien von Erfolg gekrönt zu sein – bis gestern.
Am 8. Dezember 2021 urteilte ein US-Berufungsgericht, dass die Umsetzung der Änderungen gestoppt wird. Einen Tag vor dem eigentlichen Inkrafttreten konnte Apple somit das Ende der exklusiven Transaktionen abwenden.
Ursprünglich hieß es seitens der kalifornischen Bezirksrichterin, dass App-Entwickler das Recht erhalten sollen, Links oder Schaltflächen zu Bezahlmöglichkeiten außerhalb des App Stores in ihren Anwendungen und Spielen zu integrieren. Das damalige Urteil wurde im September 2020 ausgesprochen.
Sicherheitsbedenken als Grund gegen Lockerung
Apple appellierte an die Richter mit Blick auf die Konsumenten. So würde man mit dem hauseigenen Bezahlsystem Betrugsversuche und Datenmissbrauch verhindern können. Bei externen Lösungen läge es nicht mehr in der Macht des Unternehmens, solche böswilligen Entwickler zu stoppen.
Die jüngste gerichtliche Entscheidung weist darauf hin, dass Apple „bei einem Fehler erheblicher Schaden entstehen könne“. Auf günstigere Käufe außerhalb des App Stores dürfen die Softwareschmieden allerdings ohne Links und Schaltflächen in ihren Apps hinweisen.
Vergangenen Monat sah es noch schlecht für Apples Berufung aus.