In-App-Käufe

App Store: Apple darf weiter exklusiv In-App-Käufe anbieten

In-App-Käufe werden auch künftig im App Store ausschließ­lich über Apples Bezahl­system abge­wickelt. Ein Urteil verhin­derte haar­scharf eine Locke­rung.
Von mit Material von dpa

Eigent­lich sollte heute im App Store mit der Verlin­kung alter­nativer In-App-Bezahl­mög­lich­keiten eine neue Ära für Entwick­ler­stu­dios beginnen, aber Apple konnte diese Ände­rung stoppen. Gestern erzielte die Firma beim US-Beru­fungs­bericht einen Aufschub hinsicht­lich der Locke­rung seiner App-Store-Regeln. Unter anderem Bedenken, dass man Betrugs­ver­suche und Daten­miss­brauch bei externen Kauf­abwick­lungen nicht vermeiden könne, brachte die Richter ins Grübeln.

Zumin­dest vorerst bleibt alles wie gehabt, Zahlungen in Apps und Spielen werden über das System von Apple abge­wickelt. Aufgrund der hohen Abgaben wird dieses kritisch betrachtet.

Apple verhin­dert Öffnung der In-App-Käufe

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Bild: Apple
Das geschlos­sene App-Store-Bezahl­system, das beispiels­weise beim Abschließen von Abon­nements oder dem Erwerben virtu­eller Güter zum Einsatz kommt, ist Entwick­ler­stu­dios ein Dorn im Auge. Je nach offe­riertem Angebot müssen 15 oder 30 Prozent der Einnahmen an Apple abge­treten werden. Aus wirt­schaft­licher Sicht ist es nach­voll­ziehbar, dass die Unter­nehmen deshalb die Inte­gra­tion ihrer eigenen Bezahl­sys­teme fordern.

Das promi­nen­teste Beispiel ist Epic Games - das Entwick­ler­studio hinter dem Spiel "Fort­nite" -, die auf die Barri­kaden gingen und den iPhone-Schöpfer durch die juris­tischen Instanzen zerrten. Der Gegen­wind schien von Erfolg gekrönt zu sein – bis gestern.

Am 8. Dezember 2021 urteilte ein US-Beru­fungs­gericht, dass die Umset­zung der Ände­rungen gestoppt wird. Einen Tag vor dem eigent­lichen Inkraft­treten konnte Apple somit das Ende der exklu­siven Trans­aktionen abwenden.

Ursprüng­lich hieß es seitens der kali­for­nischen Bezirks­rich­terin, dass App-Entwickler das Recht erhalten sollen, Links oder Schalt­flä­chen zu Bezahl­mög­lich­keiten außer­halb des App Stores in ihren Anwen­dungen und Spielen zu inte­grieren. Das dama­lige Urteil wurde im September 2020 ausge­spro­chen.

Sicher­heits­bedenken als Grund gegen Locke­rung

Apple appel­lierte an die Richter mit Blick auf die Konsu­menten. So würde man mit dem haus­eigenen Bezahl­system Betrugs­ver­suche und Daten­miss­brauch verhin­dern können. Bei externen Lösungen läge es nicht mehr in der Macht des Unter­neh­mens, solche böswil­ligen Entwickler zu stoppen.

Die jüngste gericht­liche Entschei­dung weist darauf hin, dass Apple „bei einem Fehler erheb­licher Schaden entstehen könne“. Auf güns­tigere Käufe außer­halb des App Stores dürfen die Soft­ware­schmieden aller­dings ohne Links und Schalt­flä­chen in ihren Apps hinweisen.

Vergan­genen Monat sah es noch schlecht für Apples Beru­fung aus.

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