Apple muss Bußgeld wegen "wasserdichten" iPhones zahlen
Moderne iPhones sind als IP68 wasserdicht nach IEC 60529. Garantie gibts aber keine
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Die italienische Wettbewerbsbehörde "Autorità garante della concorrenza e del mercato" (AGCM) hat gegen Apple eine Geldbuße in Höhe von zehn Millionen Euro wegen "irreführender Werbung" verhängt.
Stein des Anstoßes ist die Frage, wie "wasserdicht" verschiedene iPhone-Modelle wirklich sind. Konkreter Auslöser war die Weigerung von Apple gewesen, für Geräte, die durch Flüssigkeiten beschädigt wurden, auch Garantie zu leisten. Daraufhin hatten sich betroffene Kunden sich bei der AGCM beschwert.
Aggressive Geschäftspraktiken
Moderne iPhones sind als IP68 wasserdicht nach IEC 60529. Garantie gibts aber keine
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
In einer Erklärung beschuldigte AGCM Apple der "aggressiven Geschäftspraktiken" im Zusammenhang mit dem Kundenservice bei Mobiltelefonen, die aufgrund von Wasserschäden defekt gingen, sowie der "unklaren Vermarktung des Widerstandsniveaus" was Apple undeutlich formuliert habe.
Wie die Mobilfunk-Nachrichtenseite Mobile World Live, die im Umfeld des Dachverbandes GSMA herausgegeben wird, berichtet, wurden sieben iPhone-Modelle untersucht.
Die Regulierungsbehörde wirft Apple vor (ab Seite 14), es versäumt zu haben, die Werbeaussage genau zu spezifizieren. Apple wirbt damit, dass die Geräte für eine maximale Tiefe zwischen einem Meter und vier Metern (je nach Modell) bis zu 30 Minuten unter Wasser aushalten würden.
AGCM stellt fest: "In den Werbebotschaften wurde nicht klargestellt, dass diese Eigenschaft nur bei Vorliegen bestimmter Bedingungen gilt, beispielsweise bei spezifischen und kontrollierten Labortests unter Verwendung von stehendem und reinem Wasser, und nicht unter den realen Bedingungen, wenn Geräte durch die Verbraucher (unabsichtlich) im Wasser versenkt werden.
Haftungsausschluss
AGCM bemängelte den Haftungsausschluss in der Apple-Garantie, wonach Schäden, die durch Flüssigkeiten verursacht werden, nicht gedeckt seien. In der Werbung würde der Verkäufer "mit Nachdruck auf die Wasserbeständigkeit hinweisen" und dabei die Einschränkungen seiner Ansprüche in diesem Zusammenhang nicht klar stellen.
Zusätzlich zu der Geldbuße ist Apple verpflichtet, die Frage nach der Wasserfestigkeit der Geräte auf seiner (lokalen) Homepage klarzustellen. Der Spruch der AGCM gilt nur für Italien.
Wie sieht das in Deutschland aus?
Auf der deutschen Apple-Support-Seite wird klar festgestellt: "Wasser- und andere Flüssigkeitsschäden am iPhone oder iPod sind nicht durch die Garantie abgedeckt". Unter Umständen gewähren aber die Verbraucherschutzgesetze gewisse Rechte, räumt Apple ein.
LCI Sensoren
Das iPhone und die meisten iPod-Modelle, die nach 2006 gebaut wurden, verfügen über einen eingebauten Flüssigkeitssensor (LCI), der anzeigt, ob das Gerät mit Wasser oder wasserhaltigen Flüssigkeiten in Verbindung gekommen ist. Dieser LCI ist meist im SIM-Kartenschacht zu finden. Geht dieser Indikator auf "rot", dann haben betroffene Kunden wohl schlechte Karten.
Apple testet derweilen die Version 14.3 (Beta) seines iOS-Betriebs-Systems.