Italien

Apple muss Bußgeld wegen "wasserdichten" iPhones zahlen

Apple wirbt damit, dass aktu­elle iPhones bis zu 30 Minuten und bis zu 4 Meter ins Wasser tauchen könnten. Eine Garantie mag der Hersteller aber nicht geben. Das kostet jetzt zehn Millionen Bußgeld - in Italien.
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Moderne iPhones sind als IP68 wasserdicht nach IEC 60529. Garantie gibts aber keine Moderne iPhones sind als IP68 wasserdicht nach IEC 60529. Garantie gibts aber keine
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Die italie­nische Wett­bewerbs­behörde "Autorità garante della concor­renza e del mercato" (AGCM) hat gegen Apple eine Geld­buße in Höhe von zehn Millionen Euro wegen "irre­füh­render Werbung" verhängt.

Stein des Anstoßes ist die Frage, wie "wasser­dicht" verschie­dene iPhone-Modelle wirk­lich sind. Konkreter Auslöser war die Weige­rung von Apple gewesen, für Geräte, die durch Flüs­sig­keiten beschä­digt wurden, auch Garantie zu leisten. Daraufhin hatten sich betrof­fene Kunden sich bei der AGCM beschwert.

Aggres­sive Geschäfts­prak­tiken

Moderne iPhones sind als IP68 wasserdicht nach IEC 60529. Garantie gibts aber keine Moderne iPhones sind als IP68 wasserdicht nach IEC 60529. Garantie gibts aber keine
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
In einer Erklä­rung beschul­digte AGCM Apple der "aggres­siven Geschäfts­prak­tiken" im Zusam­men­hang mit dem Kunden­ser­vice bei Mobil­tele­fonen, die aufgrund von Wasser­schäden defekt gingen, sowie der "unklaren Vermark­tung des Wider­stands­niveaus" was Apple undeut­lich formu­liert habe.

Wie die Mobil­funk-Nach­rich­ten­seite Mobile World Live, die im Umfeld des Dach­ver­bandes GSMA heraus­gegeben wird, berichtet, wurden sieben iPhone-Modelle unter­sucht.

Die Regu­lie­rungs­behörde wirft Apple vor (ab Seite 14), es versäumt zu haben, die Werbe­aus­sage genau zu spezi­fizieren. Apple wirbt damit, dass die Geräte für eine maxi­male Tiefe zwischen einem Meter und vier Metern (je nach Modell) bis zu 30 Minuten unter Wasser aushalten würden.

AGCM stellt fest: "In den Werbe­bot­schaften wurde nicht klar­gestellt, dass diese Eigen­schaft nur bei Vorliegen bestimmter Bedin­gungen gilt, beispiels­weise bei spezi­fischen und kontrol­lierten Labor­tests unter Verwen­dung von stehendem und reinem Wasser, und nicht unter den realen Bedin­gungen, wenn Geräte durch die Verbrau­cher (unab­sicht­lich) im Wasser versenkt werden.

Haftungs­aus­schluss

AGCM bemän­gelte den Haftungs­aus­schluss in der Apple-Garantie, wonach Schäden, die durch Flüs­sig­keiten verur­sacht werden, nicht gedeckt seien. In der Werbung würde der Verkäufer "mit Nach­druck auf die Wasser­bestän­dig­keit hinweisen" und dabei die Einschrän­kungen seiner Ansprüche in diesem Zusam­men­hang nicht klar stellen.

Zusätz­lich zu der Geld­buße ist Apple verpflichtet, die Frage nach der Wasser­fes­tig­keit der Geräte auf seiner (lokalen) Home­page klar­zustellen. Der Spruch der AGCM gilt nur für Italien.

Wie sieht das in Deutsch­land aus?

Auf der deut­schen Apple-Support-Seite wird klar fest­gestellt: "Wasser- und andere Flüs­sig­keits­schäden am iPhone oder iPod sind nicht durch die Garantie abge­deckt". Unter Umständen gewähren aber die Verbrau­cher­schutz­gesetze gewisse Rechte, räumt Apple ein.

LCI Sensoren

Das iPhone und die meisten iPod-Modelle, die nach 2006 gebaut wurden, verfügen über einen einge­bauten Flüs­sig­keits­sensor (LCI), der anzeigt, ob das Gerät mit Wasser oder wasser­hal­tigen Flüs­sig­keiten in Verbin­dung gekommen ist. Dieser LCI ist meist im SIM-Karten­schacht zu finden. Geht dieser Indi­kator auf "rot", dann haben betrof­fene Kunden wohl schlechte Karten.

Apple testet derweilen die Version 14.3 (Beta) seines iOS-Betriebs-Systems.

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