Apple-Patentstreit: Motorola fordert 2,25 Prozent Umsatzbeteiligung
Das Landgericht Mannheim ist Austragungsort diverser Patentstreitigkeiten
Foto: dpa
Der kalifornische Konzern Apple hat am Freitag - wie
berichtet - vor dem Landgericht Mannheim eine empfindliche Niederlage im Patentstreit mit seinem
Rivalen Motorola einstecken müssen. Motorola hatte Apple die Verletzung
mehrerer Patente vorgeworfen - darunter eines (Europäische Patentnummer
1 010 336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört. In der Folge hatte Apple - zumindest
kurzfristig - den Online-Verkauf der älteren iPhone-Modelle 3G,
3G S und 4 sowie aller
iPads mit Mobilfunkschnittstelle einstellen müssen.
Verkaufsverbot vorerst ausgesetzt
Das Landgericht Mannheim ist Austragungsort diverser Patentstreitigkeiten
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Hintergrund: Die Verfügung der Mannheimer Richter hatte sich gegen die Gesellschaft Apple Sales
International in Irland gerichtet, die den Online-Store von Apple in Europa betreibt. Am Freitag Abend verkaufte Apple jedoch
wieder sämtliche Geräte in seinem Webstore, nachdem das Oberlandesgericht Mannheim in seiner
Funktion als Berufungsinstanz den Vollzug des Verkaufsverbots zunächst ausgesetzt hatte.
Motorola fordert Lizenzgebühr von 2,25 Prozent
Nun wurde durch den deutschen Patent-Experten Florian Müller bekannt, dass Motorola von Apple ofenbar eine Lizenzgebühr in Höhe von 2,25 Prozent fordert, die sich auf den Verkauf von Apple-Geräten mit dem betreffenden Patent bezieht. Müller veröffentlichte ein entsprechendes Anwaltsschreiben in seinem Blog.
FRAND or not?
Während Motorola 2,25 Prozent scheinbar für ein "FRAND-offer" (FRAND = fair, reasonable and non-discriminatory - fair, vernünftig und diskriminierungsfrei) hält, sieht Apple dies naturgemäß anders. Die Kalifornier versuchen Müller zufolge derzeit unter anderem, von anderen Handyherstellern wie Nokia, HTC, LG oder Sony Ericsson, Informationen über deren Konditionen mit Motorola zu bekommen, um Belege für eine - im Vergleich zum restlichen Markt - unangemessene Forderung vorlegen zu können.
Apple fürchtet Wiederholungstäter
Allerdings, schreibt Müller, könne Motorola seine Forderung damit begründen, dass andere Hersteller auch umgekehrt Standard-Mobilfunk-Patente gegenüber Motorola lizenzieren - also quasi Geschäfte auf Gegenseitigkeit betreiben. Apple hingegen hat Furcht vor einem Präzedenzfall - denn dann könnten künftig auch zahlreiche Patent-Inhaber versuchen, ähnlich hohe Lizenzgebühren wie Motorola durchzusetzen.
Motorola-Klagen auch gegen den Shop-Verkauf
Motorola versucht in dem Patentstreit mit Apple unterdessen auch, den Verkauf von iPhones und iPads über das Netz der deutschen Apple Stores zu stoppen. Der amerikanische Mobilfunk-Konzern klagt vor dem Düsseldorfer Landgericht auch gegen die deutsche Tochter, die die Läden betreibt.
Die drei Verfahren in Düsseldorf wurden ebenfalls von Patent-Experte Florian Müller in amerikanischen Gerichtsdokumenten entdeckt. Die Klagen wurden bereits im April 2011 eingereicht (4a O 69/11, 4a O 117/11, 4a O 116/11). In Düsseldorf dürfte noch einige Zeit bis zur Entscheidung vergehen: Das Landgericht teilte heute mit, es seien noch keine Termine für Anhörungen angesetzt worden.