Lizenzgebühr

Apple-Patentstreit: Motorola fordert 2,25 Prozent Umsatzbeteiligung

Motorola hält Lizenzgebühr für fair, vernünftig und diskriminierungsfrei
Von Marc Kessler

Landgericht Mannheim Das Landgericht Mannheim ist Austragungsort diverser Patentstreitigkeiten
Foto: dpa
Der kalifornische Konzern Apple hat am Freitag - wie berichtet - vor dem Landgericht Mannheim eine empfindliche Niederlage im Patentstreit mit seinem Rivalen Motorola einstecken müssen. Motorola hatte Apple die Verletzung mehrerer Patente vorgeworfen - darunter eines (Europäische Patentnummer 1 010 336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört. In der Folge hatte Apple - zumindest kurzfristig - den Online-Verkauf der älteren iPhone-Modelle 3G, 3G S und 4 sowie aller iPads mit Mobilfunk­schnittstelle einstellen müssen.

Verkaufsverbot vorerst ausgesetzt

Landgericht Mannheim Das Landgericht Mannheim ist Austragungsort diverser Patentstreitigkeiten
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Hintergrund: Die Verfügung der Mannheimer Richter hatte sich gegen die Gesellschaft Apple Sales International in Irland gerichtet, die den Online-Store von Apple in Europa betreibt. Am Freitag Abend verkaufte Apple jedoch wieder sämtliche Geräte in seinem Webstore, nachdem das Oberlandesgericht Mannheim in seiner Funktion als Berufungsinstanz den Vollzug des Verkaufsverbots zunächst ausgesetzt hatte.

Motorola fordert Lizenzgebühr von 2,25 Prozent

Nun wurde durch den deutschen Patent-Experten Florian Müller bekannt, dass Motorola von Apple ofenbar eine Lizenzgebühr in Höhe von 2,25 Prozent fordert, die sich auf den Verkauf von Apple-Geräten mit dem betreffenden Patent bezieht. Müller veröffentlichte ein entsprechendes Anwaltsschreiben in seinem Blog.

FRAND or not?

Während Motorola 2,25 Prozent scheinbar für ein "FRAND-offer" (FRAND = fair, reasonable and non-discriminatory - fair, vernünftig und diskriminierungsfrei) hält, sieht Apple dies naturgemäß anders. Die Kalifornier versuchen Müller zufolge derzeit unter anderem, von anderen Handyherstellern wie Nokia, HTC, LG oder Sony Ericsson, Informationen über deren Konditionen mit Motorola zu bekommen, um Belege für eine - im Vergleich zum restlichen Markt - unangemessene Forderung vorlegen zu können.

Apple fürchtet Wiederholungstäter

Allerdings, schreibt Müller, könne Motorola seine Forderung damit begründen, dass andere Hersteller auch umgekehrt Standard-Mobilfunk-Patente gegenüber Motorola lizenzieren - also quasi Geschäfte auf Gegenseitigkeit betreiben. Apple hingegen hat Furcht vor einem Präzedenzfall - denn dann könnten künftig auch zahlreiche Patent-Inhaber versuchen, ähnlich hohe Lizenzgebühren wie Motorola durchzusetzen.

Motorola-Klagen auch gegen den Shop-Verkauf

Motorola versucht in dem Patentstreit mit Apple unterdessen auch, den Verkauf von iPhones und iPads über das Netz der deutschen Apple Stores zu stoppen. Der amerikanische Mobilfunk-Konzern klagt vor dem Düsseldorfer Landgericht auch gegen die deutsche Tochter, die die Läden betreibt.

Die drei Verfahren in Düsseldorf wurden ebenfalls von Patent-Experte Florian Müller in amerikanischen Gerichtsdokumenten entdeckt. Die Klagen wurden bereits im April 2011 eingereicht (4a O 69/11, 4a O 117/11, 4a O 116/11). In Düsseldorf dürfte noch einige Zeit bis zur Entscheidung vergehen: Das Landgericht teilte heute mit, es seien noch keine Termine für Anhörungen angesetzt worden.

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