Patentstreit

Apple-Webseite: Samsung hat Design des iPads nicht kopiert

Apple muss sein erstes Statement auf britischer Webseite nachbessern
Von Hans-Georg Kluge

Versteckt auf der Startseite der britischen Apple-Webseite findet sich ein Link zu Apples Statement. Am unteren Rand auf der Startseite der britischen Apple-Webseite versteckt, findet sich ein Link zu Apples Statement.
Bild: Apple / Screenshot, Montage: teltarif.de
Apple hat eine peinliche Niederlage in Großbritannien einstecken müssen. Ein britisches Gericht hatte angeordnet, Apple müsse öffentlich verlautbaren, Samsung habe bei der Entwicklung des Galaxy Tab 10.1 Apples geschützte iPad-Designs nicht kopiert. Apples Einspruch gegen dieses Urteil war bereits abgelehnt worden. Die daraufhin von Apple veröffentlichte Internetseite wurde nun wiederum vom Gericht kritisiert, wie die englische Zeitung The Guardian berichtet. Details zum erstinstanzlichen Urteil finden sich bei teltarif.de.

Apple-Anzeige läuft dem Urteilsspruch zuwider

Datenblätter

Versteckt auf der Startseite der britischen Apple-Webseite findet sich ein Link zu Apples Statement. Am unteren Rand auf der Startseite der britischen Apple-Webseite versteckt, findet sich ein Link zu Apples Statement.
Bild: Apple / Screenshot, Montage: teltarif.de
Auf der englischen Apple-Webseite findet sich das Statement [Link entfernt] . Apple weist zunächst im Einklang mit dem Urteil daraufhin, dass das Gericht entschieden habe, Samsung habe das betreffende Design-Patent nicht kopiert. Dann beginnt sich aber der Wind zu drehen. Nun zitiert Apple genüsslich Richter Colin Birss, der im Urteil weiterhin geschrieben hatte, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen Samsungs Galaxy Tab und Apples iPad ausgeschlossen werden könne. Schließlich seien die Galaxy Tabs nicht so cool wie ein iPad. Nun verlinkt Apple das Berufungsurteil und fährt fort, dass andere Gerichte in Europa zu einem anderen Ergebnis gekommen seien. Darunter sei auch ein gleich gelagerter Fall in Deutschland. Ebenso sei ein US-Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass Samsung Apples Geräte kopiert habe.

Das Berufungsgericht hat nun Apple für dieses Statement kritisiert. Denn die Zugaben Apples (die Zitate über den Unterschied zwischen Galaxy Tab 10.1 und iPad sowie der letzte Absatz über ähnliche Verfahren in anderen Ländern) widersprechen der Intention des Urteils. Apple muss nun innerhalb von 48 Stunden eine neue Fassung des Statements auf seiner Homepage veröffentlichen. Kritisiert wurde auch, dass auf der Hauptseite des Internetauftritts nur ein unauffälliger Link gesetzt ist. Gegen die knapp bemessene Frist argumentierte Apple, dass es bis zu zwei Wochen bedürfe, um eine korrigierte Fassung auf die Webseite zu bringen. Dazu soll ein Richter gesagt haben, dass er dies nicht glauben könne. So bleibt es bei der 48-Stundenfrist.

Das ursprüngliche Urteil sieht außerdem eine Veröffentlichung in Zeitungen vor. Diese sind nach aktuellem Stand bisher jedoch noch nicht erfolgt. Zumindest auf seiner Webseite muss Apple dieses Dokument bis zum 14. Dezember 2012 stehen lassen - eine unschöne Erscheinung gerade im Weihnachtsgeschäft.

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