Patentstreit

Kein Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus

Apple scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen Samsung
Von mit Material von dpa

Kein Verkaufsverbot für Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N Kein Verkaufsverbot für Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N
Foto: Samsung/Google
Samsung hat im Ideenklau-Streit mit Apple nach mehreren Rückschlägen in Folge einen Etappensieg in München erzielt. Apple scheiterte vor dem Landgericht am Mittwoch mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Tablets Galaxy Tab 10.1N und des neuen Smartphones Galaxy Nexus. Samsung begrüßte heute die Entscheidung und kündigte einen weiteren entschiedenen Kampf in dem weltweit geführten Streit an.

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Apple führte in München nach Informationen des Patentexperten Florian Müller ein Patent für eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm ins Feld, das häufig bei mobilen Geräten zum Einsatz kommt.

Florian Müller will herausgefunden haben, dass es im aktuellen Verfahren um ein Patent ging, das "das Scrollen von Listen, die Übersetzung von Dokumenten sowie Zoomen und Drehen auf Touchscreen-Displays" behandelt. Müller findet es überraschend, dass mit dem Landgericht München ein deutsches Gericht die Gültigkeit dieses Patents anzweifelt. Denn gegenüber Nokia habe Apple die Gültigkeit des 2008 beantragten und 2011 bestätigten Patents bereits gerichtlich durchgesetzt. Der Experte hält es für möglich, dass Apple die Rechtmäßigkeit des Patents weiterhin geltend machen wird, in München beispielsweise bei der nächsthöheren juristischen Instanz.

Ständige Streitereien zwischen Apple und Samsung um Patente

Kein Verkaufsverbot für Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N Kein Verkaufsverbot für Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N
Foto: Samsung/Google
Samsung hatte zuletzt in zwei Verfahren das Landgericht Mannheim nicht von einer Patentverletzung durch Apples iPhone überzeugen können. Zudem erhielt das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Woche den seit Sommer geltenden Verkaufsstopp gegen Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 aufrecht. Allerdings sahen die Richter das von Apple angeführte grundsätzliche Design-Muster nicht verletzt, sondern nur sein iPad auf unlautere Weise nachgeahmt. Das Modell 10.1N ist eine modifizierte Version, um das Vertriebsverbot zu umgehen. Apple will auch dieses Tablet stoppen.

Außerdem leitete die EU-Kommission ein Ermittlungsverfahren gegen Samsung wegen des Verdachts des Missbrauchs von Patentrechten ein. Hintergrund ist, dass Samsung der Konkurrenz oft die Verletzung von Patenten vorwirft, die zum Grundstock von Telekommunikationsstandards gehören. Für solche Fälle gelten besondere Regeln bei der Gewährung von Lizenzen.

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