Prepaidkarten

Italien verbietet Aufladegebühren und Guthabenverfall

Im Gegensatz zu Deutschland gesetzliche Regelung
Von RA Fabian Widder

Mit Gesetz vom 31. Januar dieses Jahres hat das italienische Parlament, veröffentlicht im italienischen Gesetzblatt am 1. Februar, geregelt, dass zukünftig bei der Aufladung von Prepaidguthaben keine Aufladegebühren mehr erhoben werden dürfen. Als Begründung wird angeführt, dass die Verbraucher nur bei einer solchen Regelung die Preise der unterschiedlichen Netzbetreiber korrekt vergleichen können. Bislang war es üblich gewesen, dass je nach Aufladehöhe eine Gebühr von bis zu 5 Euro erhoben wurde.

Dieses Gesetz ist von den einzelnen Netzbetreibern unterschiedlich umgesetzt worden. So wird bei TIM die Aufladegebühr gestrichen, das gilt auch für alte Voucher, die noch eine aufgedruckte Aufladegebühr besitzen, diese wird mit als Gesprächsguthaben aufgeladen. Auch bei Vodafone wird seit vergangenem Wochenende keine Aufladegebühr mehr erhoben. Dies gilt auch, wie bei TIM, für die vor dem 4. März gekauften Voucher, bei denen noch eine Aufladegebühr aufgedruckt ist.

Wind und Tre wollten zunächst andere Regelung

Einen anderen Weg wollte der Betreiber Wind gehen, der den Wegfall der Aufladegebühr von einem Wechsel in einen seiner neuen Tarife abhängig machen wollte. Diese Information fand sich jedoch nur kurz auf der Homepage von Wind. Mittlerweile findet man dort ebenfalls die Nachricht, dass sowohl alte als auch neue Voucher ohne Abzug einer Aufladegebühr gutgeschrieben werden. Der jüngste Netzbetreiber Tre kündigt ebenfalls auf seiner Homepage das Ende der Aufladegebühren an. Dieser Betreiber hatte bislang aber auch Voucher im Angebot, bei denen man mehr Gesprächsguthaben bekam als man für den Aufladegutschein gezahlt hatte. Dieses Mehr an Guthaben musste dadurch erkauft werden, dass es nur bis zum Ende des Kalendermonats galt. Eine solche Regelung wird durch das neue Gesetz jedoch ebenfalls verboten, da es regelt, dass Prepaidguthaben generell nicht mehr verfallen darf.

In Deutschland gibt es hierzu, wie bereits berichtet, nur Rechtsprechung, aber keine gesetzliche Regelung. Die Parallele besteht jedoch darin, dass sowohl das italienische Gesetz als auch die bisherigen Entscheidungen deutscher Gerichte es den Netzbetreibern erlauben, die Karten im Falle der Nichtaufladung über 12 Monate hinweg zu deaktivieren. Allerdings muss das dann noch bestehende Guthaben dem Kunden auf Wunsch ausgezahlt werden. Die Regelung in Italien geht sogar noch ein wenig weiter, sie bestimmt nämlich, dass die Auszahlung kostenfrei zu erfolgen hat. Damit wird der in den nächsten Monaten für viele geplante Italien-Urlaub mit der Nutzung italienischer Prepaidkarten nun noch ein wenig günstiger.

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