Nachgeforscht

Telogic-Insolvenz: Was wurde aus den Guthaben der Kunden?

Seit 2012 läuft das Insolvenzverfahren des ehemaligen virtuellen Mobilfunk-Netzbetreibers Telogic. teltarif.de hat nachgeforscht, was der Insolvenzverwalter mittlerweile unternommen hat, und ob und wann Kunden mit einer Guthaben-Erstattung rechnen können.
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Bild: teltarif.de
Ende 2012 berichtete teltarif.de über die Insolvenz von Telogic, eines virtuellen Mobilfunknetzbetreibers, der zuvor vistream geheißen hatte. Die SIM-Karten der Kunden wurden abgeschaltet, einige Kunden konnten ihre Nummer zu einem anderen Anbieter portieren. Doch das Guthaben auf den Prepaid-Konten verblieb beim Insolvenzverwalter, Kunden mussten dort ihre Forderungen anmelden.

Auf der Basis eines ersten Berichts des Insolvenzverwalters berichtete teltarif.de, dass die Telogic-Insolvenz zum Teil wie ein Krimi abgelaufen war. Bis heute warten die Gläubiger, zu denen viele Kunden der Telogic-Marken gehören, auf die Auszahlung ihres Guthabens. Ob sie jemals etwas erhalten werden, ist nach wie vor ungewiss - und es wird nicht vor 2017 sein.

Abschluss des Verfahrens voraussichtlich Ende 2017

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Bild: teltarif.de
Der ursprüngliche Plan, das Insolvenzverfahren 2015 oder spätestens 2016 abzuschließen, ist laut der aktuellen Berichte des Insolvenzverwalters nicht mehr durchführbar. Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger von der Firma White & Case hat mittlerweile weitere Zwischenberichte zum Telogic-Insolvenzverfahren erstellt, die Verwalterberichte Nr. 2, 4, 5 und 6 liegen teltarif.de vor; ob jemals ein Bericht Nr. 3 existiert hat, ist unklar.

Im neuesten Verwalterbericht Nr. 6 heißt es, dass das Insolvenzverfahren wahrscheinlich Ende 2017 abschlussreif ist. Voraussichtlich wird es gemäß Paragraf 200 der Insolvenzordnung aufgehoben. Darin heißt es: "Sobald die Schlussverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekanntzumachen".

Eine der Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters besteht darin, ein vorhandenes Restguthaben des Unternehmens an die Gläubiger zu verteilen. Dazu muss der Insolvenzverwalter erst einmal ermitteln, ob das in Auflösung befindliche Unternehmen selbst noch offene Forderungen gegenüber anderen Firmen oder Einzelpersonen hatte. Falls ja, muss der Insolvenzverwalter diese Forderungen eintreiben. In seinen Berichten nennt Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger einige der Firmen, bei denen Forderungen geltend gemacht wurden, beispielsweise E-Plus.

Bei diesen Firmen treibt der Insolvenzverwalter noch Geld ein

Im Verwalterbericht Nr. 6 berichtet der Anwalt, dass sich am 24. November 2015 knapp 357 000 Euro auf dem Sonderkonto befunden hätten. Aus Arbeitsverträgen bestehen noch Verbindlichkeiten von knapp 230 000 Euro gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern, die gegebenenfalls noch ausbezahlt werden müssen. Der Anwalt prüft allerdings noch die genaue Höhe dieser Forderungen. In seinem Bericht nennt der Anwalt auch Steuererstattungen zugunsten des Sonderkontos in Höhe von rund 59 000 Euro.

Im ersten Bericht hatte der Insolvenzverwalter bereits ausgeführt, dass andere Unternehmen bei Telogic rund 3,8 Millionen Euro Schulden gehabt haben. Diese Forderungen hat der Anwalt geltend gemacht, woraufhin knapp 117 000 Euro auf das Sonderkonto eingezahlt wurden. Einige der Schuldner machten geltend, dass die Telogic ihrerseits Schulden bei dem betreffenden Unternehmen gehabt habe und rechneten diese Schulden gegeneinander auf. Diese Aufrechnungen waren nach der Prüfung des Insolvenzverwalters zu einem großen Teil berechtigt.

Gegen den ehemaligen Telogic-Geschäftsführer Per Erik Angmann besteht eine Forderung in Höhe von etwa 822 000 Euro. Über diese Forderung läuft momentan ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Dortmund, nachdem Angmann auf ein außergerichtliches Forderungsschreiben zunächst nicht reagiert hatte. Gegen die Telogic-Gesellschafterin Materna GmbH gibt es nach Auffassung des Verwalters Haftungs- beziehungsweise Anfechtungsansprüche in Höhe von knapp 5,9 Millionen Euro. Diese treibt der Anwalt gegenwärtig vor dem Landgericht Dortmund ein. Einen ersten Teilerfolg erzielte Schulte-Kaubrügger vor demselben Gericht gegenüber Versatel: Das Gericht bestätigte den Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro. Es ist allerdings noch nicht klar, ob Versatel gegen das Urteil Berufung einlegt.

Weitere Verfahren laufen gegen die Tyndec Ltd. (ca. 487 000 Euro), Smart-Telecom GmbH (rund 204 000 Euro) und die Comarch AG (etwa 470 000 Euro). Zuvor hatte der Verwalter bereits mit der BT Germany vor Gericht einen Vergleich erstritten, nach dem BT 30 000 Euro in die Insolvenzmasse zahlt, also in etwa die Hälfte des ursprünglich geforderten Betrages.

So verlief die Einigung mit E-Plus

Mit E-Plus, an dessen Sendemasten das Telogic-Netz angebunden war, einigte sich der Anwalt darauf, dass E-Plus eine Million Euro in die Insolvenzmasse zahlt und der Insolvenzverwalter im Gegenzug auf weitere Forderungen verzichtet. Die ursprüngliche Forderung umfasste rund 5,1 Millionen Euro, dagegen hatte E-Plus allerdings Einwände vorgebracht, die Schulte-Kaubrügger aufgrund der vorliegenden Geschäftsunterlagen nicht entkräften konnte. Mit diesem Vergleich wurde eine gerichtliche Auseinandersetzung mit E-Plus vermieden.

Von den 1440 ehemaligen Kunden, die beim Insolvenzverwalter die Portierung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter beantragt hatten, konnte der Anwalt immerhin 1383 Portierungsvorgänge durchführen, in 57 Fällen verweigerte der neue Provider die eingehende Portierung. An die Kunden, bei denen keine Portierung möglich war, zahlte Schulte-Kaubrügger die vorab überwiesene Portierungsgebühr von 25 Euro zurück.

Zusammenfassend schreibt der Insolvenzverwalter, dass ein nach Abschluss des Verfahrens zu verteilender Betrag voraussichtlich nur in geringer Höhe zu Verfügung stehen wird. Es bleibt also bei unserem bereits vor zwei Jahren formulierten Fazit: Telogic-Kunden, die noch Prepaid-Guthaben auf dem Kundenkonto hatten, sollten sich mit der Tatsache abfinden, dass sie von ihrem Geld nichts wiederbekommen werden.

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