Themenspezial: Verbraucher & Service Prepaid-Urteil

Aldi Talk: Werbung "ohne Mindestumsatz" untersagt

Werbung ist keine Leis­tungs­beschrei­bung und zählt auch nicht zu den Geschäfts­bedin­gungen. Trotzdem müssen Kunden ihr trauen können, wie ein Urteil zum Prepaid-Tarif von Aldi Talk zeigt.
Von dpa /

Gerichtsurteil zur Werbung für den Prepaid-Tarif von Aldi Talk Gerichtsurteil zur Werbung für den Prepaid-Tarif von Aldi Talk
Bild: Aldi Talk / Medion
Auch auf Werbung muss Verlass sein: Mobil­funk­anbieter dürfen im Marke­ting nur solche Tarife als Mindest­umsatz-frei bezeichnen, die es auch tatsäch­lich sind - und zwar zu jeder Zeit.

Das hat das Land­gericht Essen in einem Urteil gegen Aldi Talk entschieden (Az.: 1 O 314/21), auf das der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) als Klägerin hinweist. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

Kein Verbrauch, aber immer wieder aufladen?

Gerichtsurteil zur Werbung für den Prepaid-Tarif von Aldi Talk Gerichtsurteil zur Werbung für den Prepaid-Tarif von Aldi Talk
Bild: Aldi Talk / Medion
In dem Fall waren Kundinnen und Kunden zwar zunächst nicht gezwungen, ein bestimmtes Guthaben in einer bestimmten Zeit zu verbrau­chen. Sie mussten aber sehr wohl immer wieder fünf Euro in bestimmten Abständen aufladen, damit ihre Karte nicht deak­tiviert wird.

Und war am Ende ein maxi­males Guthaben von 200 Euro erreicht, waren die Kunden dann sogar doch gezwungen, mindes­tens fünf Euro Guthaben zu verte­lefo­nieren. Sonst wäre keine neue Aufla­dung und damit auch keine Verlän­gerung des Akti­vitäts­zeit­fens­ters möglich gewesen. Den Mecha­nismus beschreibt Aldi Talk in seinem Doku­ment Akti­vitäts­zeit­fenster Guthaben und SIM-Karte.

Ein Fall von irre­füh­render Werbung

Das Gericht stellte deshalb fest, dass die Werbe­aus­sage "kein Mindest­umsatz" irre­füh­rend ist. Sie sugge­riere, dass Käufer eines Prepaid-Starter-Sets für den betref­fenden Tarif keine weiteren Zahlungen leisten müssen, um dauer­haft erreichbar zu sein.

Das treffe aber nicht zu, so die Kammer weiter: Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher müssten zum einen verbrauchs­unab­hängig Geld zahlen, um die SIM-Karte weiter nutzen zu können und die vertrag­liche Gegen­leis­tung zu erhalten. Zum anderen seien sie bei Errei­chen des maxi­malen Gutha­bens zudem gezwungen, Guthaben zu verbrau­chen, um das Akti­vitäts­zeit­fenster verlän­gern zu können. Damit läge aber ein Mindest­umsatz vor.

Prepaid­karten können vom Provider ohnehin jeder­zeit einfach gekün­digt und abge­schaltet werden. Wer das nicht möchte, sollte auf einen güns­tigen Vertrags-Tarif setzen - wir nennen Prepaid-Alter­nativen.

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