Auslandstelefonate

"Achtung: Sie überschreiten jetzt die Tarifgrenze"

So müssen die Mobilfunker die Kunden über die Roaming-Kosten informieren
Von Björn Brodersen

Telefonieren mit dem Handy wird immer beliebter, manchmal jedoch auch sehr teuer. Zurzeit greifen immer noch viele Mobilfunkkunden auch im Urlaub für Gespräche mit den Daheimgebliebenen zum Handy, ohne sich der anfallenden Kosten recht bewusst zu sein. Der neue Euro-Tarif, der die so genannten Roaming-Entgelte innerhalb der EU begrenzt, soll die Kunden vor allzu hohen Telefonrechnungen nach Auslandsreisen schützen. Die Verordnung, die zum 30. Juni in Kraft tritt, sieht für die deutschen Mobilfunkkunden maximale Minutenpreise von 58,31 Cent für abgehende und 28,56 Cent für ankommende Gespräche im Ausland vor.

Dadurch werden in Zukunft viele Handynutzer im Ausland günstiger mit dem Handy telefonieren als bisher, vor allem Prepaid-Kunden zahlen teilweise 3 Euro pro Gesprächsminute für einen Anruf aus dem EU-Ausland nach Deutschland. Die EU-Verordnung sorgt aber nicht nur für eine Kostenbegrenzung sondern auch für mehr Transparenz, denn sie schreibt den Mobilfunkanbietern vor, dass und wie Sie ihre Kunden über die Gesprächskosten im Ausland informieren müssen. Dadurch werden eventuell viele Reisende bewusster mit dem Handy im Ausland umgehen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Weise Sie künftig von Ihrem Mobilfunkanbieter über die Kosten für Auslandstelefonate informiert werden.

Anbieter in der Pflicht, alle Kunden auf Euro-Tarife aufmerksam zu machen

Der EU-Verordnung verpflichtet die Mobilfunkbetreiber, künftig die "notwendigen Schritte" zu unternehmen, um alle ihre Kunden auf die regulierten Tarife aufmerksam zu machen. Das heißt, die Mobilfunkanbieter müssen bereits bei Vertragsabschluss und bei jeder Änderung der Roaming-Entgelte ihre Kunden über ihre speziellen EU-Roaming-Tarife - wenn sie solche anbieten -, über den pauschalen Einheitstarif sowie das Recht des Kunden auf einen kostenlosen Tarifwechsel informieren. Spätere Änderungen an den Roaming-Entgelten müssen zudem den Kunden "ohne unnötige Verzögerung" mitgeteilt werden.

Generell sollen sich die Kunden jederzeit auf "einfache Weise kostenlos" über die Roaming-Entgelte informieren können - nicht nur für ab- und eingehende Telefonate sondern, wenn der Kunde dies wünscht, auch für den Versand von SMS- und MMS-Mitteilungen sowie für die Nutzung sonstiger Datendienste im EU-Ausland. Dafür müssen die Mobilfunkanbieter eine spezielle Hotline für telefonische und SMS-Anfragen schalten, deren Nutzung kostenfrei für den Kunden ist. Zudem sollen die Anbieter allgemeinere Informationen zu den Roaming-Entgelten über "geeignete Mittel" wie Rechnungsbeileger, im Internet oder per Fernseh- oder Direktwerbung bereitstellen.

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